Kölner Landgericht urteilt: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

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Das Kölner Landgericht stuft religiöse Beschneidungen bei Jungen als Körperverletzung ein.

http://www.n-tv.de/politik/Beschneidungen-sind-strafbar-article6589801.html

Und stellt damit die Menschenrechte der Kinder über die religiösen Befindlichkeiten der Eltern.

Wie steht ihr dazu?

Ich jedenfalls finde das Urteil richtig. Die Jungen sollen das, wenn sie im entsprechenden Alter sind, selbst entscheiden.

Sehe ich auch so,daß es Körperverletzung ist.die religiösen Anschauungen sind zum Teil altertümlich und primitiv.
 
Ein Tier, ist ja auch immer noch bitterböse gesagt eine Sache ...... :wut1:

Ich sehe aber das Urteil in diesem Thread anders, egal wie ich zu der Beschneidung beim Jungen/Mann aus eigener Erfahrung stehe.

Man stelle sich nur vor, es wäre statt gegeben worden ........ es gibt auch religiöse Verstümmelung der Mädchen und Frauen, oder auch die religiöse Stenigung usw., usw., usw. ......... brauchen wir das in Deutschland, wenn man sich dann an ein Urteil mit dranhängen kann ?

Daher, egal dabei, wie jemand zu diesem Urteil steht, wir brauchen die Auswüchse nicht, nicht in Deutschland.

Ja, ich bin ebenfalls strikt dagegen subjektiv praktizierte Religion über ansonsten für den „Rest“ geltendes Strafecht zu stellen. Das sollte meiner Ansicht nach dann aber für Tierschutzbestimmungen auch gelten. Wenn ein z.B. christlicher Metzger schächten will muss er also bloß zu ner andern Religion konvertieren – dann ist für ihn erlaubt, was 5 Minuten vorher noch strafbar war. :confused:
 
Von Vorhaut zum Finger ist ein großer Schritt und eine gänzlich andere Bedeutung.

Es geht mir um folgendes Prinzip:

1. "(...) vorausgesetzt, es wird von einem Fachmann gemacht, kein allzu schlimmer Eingriff zu sein scheint"
....... Das trifft auch auf einen Finger zu. Sogar auf ein Bein. Oder die weibliche Klitoris.


2. "(...) und wenn jemand mit 18 seinen Glauben ändern will, nun...das dürfte mit und ohne möglich sein."
.......Das ist immer möglich. Aber abgeschnippelte Körperteile kriegt man nicht mehr wieder.
 
Och Crossi,

dir ist aber der Sinn des Urteiles schon bewusst, oder doch nicht ?

Wir leben hier in Deutschland und jegliche "Kultur" aus anderen Ländern brauchen wir nun mal nicht dulden.

Was schon alles in sich aussagt. ;) Egal wie ich selbst zu einer Sache stehe.

Hast du Einspruch gegen das Verbot der Beschneidung von Mädchen erhoben.

Ist schließlich in manchen Kulturen ein alter Brauch.
 
Weil du dich in deinem Post darüber beschwerst, dass wir in Deutschland andere Kulturen nicht akzeptieren.

Oder hast du das anders gemeint?


:confused:

kannst du das ansatzweise verstehen, bevor du mir was unterstellst:

Ich sehe aber das Urteil in diesem Thread anders, egal wie ich zu der Beschneidung beim Jungen/Mann aus eigener Erfahrung stehe.

Man stelle sich nur vor, es wäre statt gegeben worden ........ es gibt auch religiöse Verstümmelung der Mädchen und Frauen, oder auch die religiöse Stenigung usw., usw., usw. ......... brauchen wir das in Deutschland, wenn man sich dann an ein Urteil mit dranhängen kann ?

Daher, egal dabei, wie jemand zu diesem Urteil steht, wir brauchen die Auswüchse nicht, nicht in Deutschland.
 
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Es geht mir um folgendes Prinzip:

1. "(...) vorausgesetzt, es wird von einem Fachmann gemacht, kein allzu schlimmer Eingriff zu sein scheint"
....... Das trifft auch auf einen Finger zu. Sogar auf ein Bein. Oder die weibliche Klitoris.


2. "(...) und wenn jemand mit 18 seinen Glauben ändern will, nun...das dürfte mit und ohne möglich sein."
.......Das ist immer möglich. Aber abgeschnippelte Körperteile kriegt man nicht mehr wieder.

Muslimische Frauen stehen Schlange bei Gynäkologen*, um sich das Jungfernhäutchen einsetzen zu lassen, damit die Hochzeitsnacht ritual funzt.
Auf zur wissenschaftlichen Studie, Vorhaut neu zu installieren. Ich wette, der Andrang wird sich sehr in Grenzen halten.

Volljährigkeit als Zeitpunkt für Religionentscheidung scheint mir dagegen sinnvoller.

* nur kein Muslim selbstverständlichst
 
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