Keine Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch, und generell, wie es bei allen Anklagen gilt/gelten sollte - keine Verurteilung ohne klaren Sachverhalt und Beweise (die leider besonders bei dieser Thematik oft schwer zu erbringen sind). Das muss nicht zu Lasten des Opfers gehen - was in einem speziellen Fall als Beweis anzusehen ist, ist schließlich individuell unterschiedlich (denke ich zumindest, ich bin juristisch nicht sehr bewandert).
Niemandem sollen seine Menschenrechte streitig gemacht werden. Wenn jemand im Kindesalter zu Schaden gekommen ist, sollte diesem Jemand immer die Möglichkeit gegeben werden, seine Stimme zu erheben. Sollten solche Vorwürfe zu Unrecht gemacht werden, wird die Anklage nicht haltbar sein (denke ich). Ganz im Gegensatz zu Kindern (denen man ganz besonders bei dieser speziellen Thematik unbedingt glauben schenken sollte), kann es natürlich Erwachsene geben, die eine derartige Anzeige aus unlauteren Gründen erstatten... aber das dürfte sich schnell aufklären, und soll auf keinen Fall verhindern, dass Menschen, denen Leid widerfahren ist, auch nach Jahren noch vor Gericht ziehen dürfen.
Genau zu prüfen, und zu unterscheiden, ist nicht unmöglich. Schwierig, aber nicht unmöglich.
Lg, mala
Ps.: Leute... es gab/gibt ein paar wirklich gute Diskussionsansätze und Argumente in diesem Thread. Mittlerweile ist es aber fast nur noch anstrengend, hier mitzulesen. Bitte nicht gegenseitig runterziehen... sondern voneinander lernen
