Der Witz an den Menschenrechten ist gerade der, dass sie auch für die gelten müssen, die sie selbst missachtet haben. Welche Trennlinie willst du sonst zwischen den "normalen" und den "unnormalen" ziehen, was immer das für dich ist?
Es geht um Menschen, die sich nicht schuldig gemacht haben ("normale",wenn man sie so nennen will) und Verbrecher, die etwas gemacht haben, was den anderen geschadet hat. Die sind meistens nicht einmal abnormal, sondern ganz normal verbrecherisch gewesen, wie immer Du das Wort "verbrecherisch" deuten magst.
Die Menschenrechte schützen natürlich auch Verbrecher aber nicht jeden.
Schlag nach bei "Shakespeare"!

Die Menschin
Auch die Menschenrechte sprechen echte Verbrecher nicht frei.