@Fist:
Das Problem bei der Abstimmung war, dass ich selbst den Gegenvorschlag des Bundesrates/Parlaments, nach welchem die 15jährige (wenn ich mich richtig erinnere) Verjährungsfrist erst ab dem 18. Altersjahr des Opfers zu zählen begonnen hätte, als nicht genügend erachtete. 15 Jahre ist wenig meines Erachtens, das heisst, das Opfer muss bis spätestens 33 Anzeige erstatten. Ich glaube aber, dass gerade bei sexuellem Missbrauch viele Dinge erst dann an die Oberfläche gelangen, wenn die Person selbst Mutter/Vater geworden ist. Und da genügen diese 15 Jahre Frist eben nicht.
Ich vermute, die Juristen werden diese zugegebenermassen schwierige Sache so auslegen, dass wenn jemand nach, sagen wir mal, 20 Jahren doch noch Strafanzeige gegen den Täter anbringt, und keine handfesten "Beweise" (z.B. Zeugenaussagen von Nachbarn, Verwandten usw.) angebracht werden können, die Angeklagten gemäss dem Leitsatz 'in dubio pro reo' freigesprochen werden. Man darf ja nicht unterschätzen, wie schwierig es nach so einer langen Zeit überhaupt ist, einen juristischen Nachweis für sexuellen Missbrauch zu erbringen.