Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Da müsste es eine etwas andere Regelung geben.

aber diese Regelung gibt es in der Schweiz nicht...

Soweit ich weiss, haben die wenigsten der 15jährigen danach eine Anzeige gestellt, obwohl sie es gekonnt hätten.

nicht nur Opfer von Sexuellem Missbrauch erstatten Anzeige... Angenommen nun der Papa der 15 Jährigen Freundin hat was gegen den 18 Jährigen und krieg spitz, dass er mit seiner Tochter Geschlechtsverkehr hat?

Und meinst Du, mit 30 bereuen sie dann plötzlich, was sie mit 15 getan haben?

währe nicht das erste mal das sowas passiert :rolleyes:
 
Werbung:
ist eigentlich ein 18 Jähriger (gilt nach Schweizer Gesetz als Volljährig) der mit seiner 15 Jährigen Freudin (Gilt nach Schweizer Gesetz als Kind) Sex hat ein Kinderschänder? :confused:

das wird nur geahndet wenn es zur Anzeige der Eltern der 15 Jährigen kommt..!....wenn es zur Anzeige kommt, dann wird leider der ältere verurteilt mit "Unzucht mit Minderjährigen"...
 
aber der Papa wird nicht 20 Jahre später den Typen anzeigen, sondern gleich und das konnte er ja vorher auch schon tun.

Nenn mir einen Fall, wo eine ehemals 15jährig-mit-einem-ehemals18jährigen-sexuell-Aktive den Typen später angezeigt hat deswegen? Auch das konnte sie bisher auch tun, bis sie 28 war. Und da sie warscheinlich kein Trauma dadurch erlebt hat, wird sie sich auch zeitig daran erinnern.
Im Gegensatz zu den ECHTEN Missbrauchsopfern, die verdrängen die Tat nämlich sehr häufig und müssen erst sehr viel Detektiv-Arbeit leisten, ehe sie wissen, was passiert ist, als sie Kind waren.
 
aber der Papa wird nicht 20 Jahre später den Typen anzeigen, sondern gleich und das konnte er ja vorher auch schon tun.

ja... Papa vieleicht nicht, aber vieleicht der Gegner in einem Politischen Kampf 50 Jahre später, oder ein Konkurent in einer Firma oder oder oder....
 
ja... Papa vieleicht nicht, aber vieleicht der Gegner in einem Politischen Kampf 50 Jahre später, oder ein Konkurent in einer Firma oder oder oder....

Für böse Gerüchte braucht es keine Anzeige. Da reicht es, wenn man anfängt zu munkeln.

Ich weiss übrigens nicht, ob es erlaubt ist, dass jemand anders den Typen wegen dem Missbrauch an MIR anzeigt, wenn ich längst erwachsen bin und dies selbst entscheiden kann (wenn ich es selbst entscheiden könnte, in Deutschland darf ich ihn eh nicht mehr anzeigen)
 
Hi zusammen

Ich finde es gut, dass in der Schweiz das Schutzalter bei 16 liegt, denn eine 14-15-Jährige ist ein Kind und kann sich dem Zugriff eines Erwachsenen (18) nicht so gut entziehen. Es ist einfach zu früh. Deshalb ist das Schutzalter wichtig, damit sich die 18-jährigen jungen Männer zurückhalten (so hoffe ich).
 
Werbung:
Hi zusammen

Ich finde es gut, dass in der Schweiz das Schutzalter bei 16 liegt, denn eine 14-15-Jährige ist ein Kind und kann sich dem Zugriff eines Erwachsenen (18) nicht so gut entziehen. Es ist einfach zu früh. Deshalb ist das Schutzalter wichtig, damit sich die 18-jährigen jungen Männer zurückhalten (so hoffe ich).

Kann ja auch sein, dass die 15 Jährige Sex haben will...

ausserdem frage ich mich grad wo der Unterschied zwischen einem 15 Jährigen Menschen und einem 16 Jährigen Menschen ist, vorallem, weil ja die Pupertät sowohl körperlich wie Geistig bei jedem Menschen ein anderes Thempo einschlägt und anders verläuft?

oder will mir hier jemand erzählen, dass man bis ein Tag vor seinem 15 Geburtstag noch absolut kindskopf ist und Schlag null Uhr am 16 Geburtstag plötzlich alt genug, die Konsequenzen des eigenen Handelns, auch in Sexueller Hinsicht abzuschätzen?

kommt sogar hin und wieder vor, dass die 15 Jährige Freundin von einem 18 Jährigen Erfahrener in sachen Sex ist als der 18 Jährige ;)

lG

FIST
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben