Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
He, ich richte nicht....sondern gebe meine Meinung hier ab. Da ich keine Richterin bin, kann ich auch nicht richten. Sehrwohl weiss ich was Recht und Unrecht ist.....

Immer wieder darauf herumzureiten, meine Denkweise anzuzweifeln, bringt dir nicht viel. Akzeptier doch einfach......nicht jeder ist soooooo rational gestrickt wie du....

Ich gehöre keiner Untergrundorganisation an und jage Pädophile oder Kinderschänder....sondern kann ihre Einstellung einfach nicht teilen....

Sie sind diejenigen, die Unrecht begehen....nicht ich.....und auch im Gedanken Unrecht zu tun, kann ich nicht tolerieren....ob es dir jetzt gefällt oder nicht. Da kannst du noch 100 000 Mal drauf hinreiten......

Und wenn es dir besser geht, wenn du mich richtest....dann wünsch ich dir viel Spaß damit....da ich keine Schuld in mir verspühre....kratzt es mich auch nicht. ;)
Komisch das du dich gleich angesprochen fühlst...Das nennt man glaub ich Reflektion..Komisch das du dich auch gleich rechtfertigen musst, dass nennt man glaub ich, mangelndes Selbstbewusstsein...keine Angst ist menschlich, passiert mir auch manchmal noch, dass ich mich unnötigerweise rechtfertige...aber es wird weniger.
 
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es sieht aus, als wäre dein problem - und daß einiger anderer hier schreibenden die die menschrechte nicht für alle gelten lassen wollen - daß ihr keine ahnung habt, was die menschenrechte überhaupt sind.

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,​
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,​
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,​
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,​
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,​
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,​
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,​
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.​
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.​
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.​
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.​
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.​
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.​
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.​
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.​
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.​
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.​
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.​
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.​
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.​
Artikel 16
1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.​
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.​
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.​
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.​
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.​
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.​
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.​
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.​
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.​
Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.​
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.​
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.​
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.​
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.​
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.​
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.​
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.​
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.​
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.​
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.​
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.​
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.​
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.​
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.​
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.​
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.​
Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.​
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.​
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.​
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.




lucia


Der wahrscheinlich wichtigste Text der Menschheit :umarmen::umarmen:

auch deinen Hervorhebungen ist nichts mehr hinzuzufügen...

lG

FIST
 
He, ich richte nicht....sondern gebe meine Meinung hier ab. Da ich keine Richterin bin, kann ich auch nicht richten. Sehrwohl weiss ich was Recht und Unrecht ist.....

Immer wieder darauf herumzureiten, meine Denkweise anzuzweifeln, bringt dir nicht viel. Akzeptier doch einfach......nicht jeder ist soooooo rational gestrickt wie du....

Ich gehöre keiner Untergrundorganisation an und jage Pädophile oder Kinderschänder....sondern kann ihre Einstellung einfach nicht teilen....

Sie sind diejenigen, die Unrecht begehen....nicht ich.....und auch im Gedanken Unrecht zu tun, kann ich nicht tolerieren....ob es dir jetzt gefällt oder nicht. Da kannst du noch 100 000 Mal drauf hinreiten......

Und wenn es dir besser geht, wenn du mich richtest....dann wünsch ich dir viel Spaß damit....da ich keine Schuld in mir verspühre....kratzt es mich auch nicht. ;)


Ach Felice, ich richte dich doch gar nicht, du richtest dich selbst. Mein Gefühl sagt mir, dass du deine Opferrolle noch nicht abgelegt hast. Merkst du nicht, das du vieles durcheinanderbringst und eher einen anderen als mich meinst.

Merkst du nicht das du mich permanent angreifst, nur weil ich meine und nicht deine Meinung vertrete. Merkst du nicht, dass du durch deine Emotionen nicht mehr klar denken kannst.

Merkst du nicht, das du mir Falsches unterstellst.

Nun, du kannst eben nicht anders. Deine Erfahrungen lassen anscheinend nichts anderes zu. Gut, will und muss ich nicht ändern, brauch ich nicht ändern, du denkst und fühlst eben so. Wenn du es mit dir in Einklang bringen kannst, ist es doch okay. Tangiert nicht weiter. Schliesslich ist niemand für andere verantwortlich
 
Liebe Alana Morgenwind,

ich entschuldige mich schon mal quasi vorab: was du schreibst, ist „Wohlstands-Sessel-Gepupse“! Oder du bist einfach nur verdammt jung.

und doch hat der Mensch eine Wahl, selbst wenn er denkt, keine zu haben.

Wenn ein Mensch DENKT, er hat keine Wahl, dann HAT er in diesem Moment KEINE (ob es in diesem Moment tatsächlich noch eine andere Wahl GIBT oder NICHT, ist in der Situation völlig unerheblich – denn sie ist DIESEM MENSCHEN NICHT BEWUSST !)

Ein Mangel an Zivilcourage, Feigheit und Angst ums eigene Leben, auch das ist eine eigene Wahl, eine Entscheidung, die man auch anders treffen könnte.

Das ist völliger Unsinn ! ANGST ist keine WAHL, ANGST IST (Beschäftige dich mal mit Angsterkrankungen.)

Wobei es sicher kritisch wird, wenn es um das Leben von Angehörigen geht.

DAS LEBEN mit all seinen vielen Anforderungen IST KRITISCH für JEDEN und nicht erst, wenn es um Angehörige geht, sondern meist dreht sich’s Menschlein erstmal um sich selbst – ist menschlich :)

Die Menschen, die du ansprichst, haben vielleicht mit ihrem Leben "bezahlt" (wobei man für jede Entscheidung bezahlt, auch wenn es nicht so offensichtlich ist)

Diese Art „esoterischer“ Bezahlung ist nicht mein Ding: Ich möchte mal den treffen, der mir das einigermaßen konkret und verständlich „AUSRECHNEN`“ kann.

doch sie waren innerlich stark, mutig und haben ihre Angst überwunden. Würden das viele tun, könnte es keinen Krieg mehr geben, dann wäre nicht mal sehr viel Mut nötig.
-
Es sind aber nicht ALLE so, und nur weil es einige konnten, können, ist es wirklich „unmenschlich“ alle anderen daran messen zu wollen und es von ihnen einzufordern (und sie damit auch gleichzeitig zu verurteilen, weil sie es nicht sind, können)

Und außerdem liegen, der Hätte, Könnte, Würde, Wäre nebeneinander mausetot in einem Grab !
(auch wenn ich selbst manchmal noch auf sie reinfalle)


Ich bin übrigens ganz klar dafür, daß Kinderschänder ihr Leben lang verfolgt werden und hoffentlich auch gefaßt werden und hinter Gitter kommen.

Ja. Dito

Und was deine romantisch verklärte Tierwelt angeht, da empfehle ich Jane Goodall.

Grüße
Nizuz
 
Kein Tier verhält sich so "unmenschlich", wie Menschen es tun. Ihnen fehlt wohl die berechnende Gier. Ich habe lediglich von Mardern gehört, die in eine Art von Blutrausch verfallen können und den ganzen Hühnerstall abmurksen, statt sich nur eines zu neh

ich sach ja immer: jeder der mal einer Katze zuschaut wie sie einen halben Tag lang mit einer Maus "spielt" der wird seine Romantischen Vorstellungen über die Tierwelt schnell über Bord werfen.....

obwohl zugegeben, es ist schon interessant, wie ausdauernd Katzen sind wenn es darum geht eine Maus zu Tode zu quälen :rolleyes:

lG

FIST
 
Hallo Nizuz,

ich muß dich frustrieren , ich bin sicher um einiges älter als du, nämlich 55 Jahre alt. Weiß, wie es ist, Opfer zu sein und weiß auch, wie es ist, wenn es um das eigene Leben geht. Und weiß, daß man sich für oder gegen die Angst entscheiden kann, aus eigenem Erleben. Man kann, ob du es nun glaubst oder nicht.

Was die Bezahlung für Entscheidungen betrifft, so ist das überhaupt nichts Esoterisches. Denn war ich feige, werde ich mein Leben lang wissen (und das muß nicht mal bewußt geschehen), daß ich feige war und werde auch dafür bezahlen - mit einem Mangel an Selbstachtung z.B., es sei denn, ich hätte mich ganz bewußt für die Feigheit entschieden. Bin ich zwangsweise mutig, nicht aus eigenem Antrieb, so werde ich auch dafür bezahlen. So ist das mit jeder Entscheidung, sie hat Auswirkungen auf das eigene Leben.

Bist du Lehrer? Dein könntehättewürde erinnert mich daran, also deine Ausführungen dazu. Jeder kann mutig sein, so wie er auch feige sein kann, so einfach ist das und doch so schwer.

Du meinst die Gorillas? Metzeln sie ganze Völker nieder? Vergewaltigen sie Kinder? Sind sie pädophil? Haben sie, vor allen Dingen, menschliche Entscheidungskraft?
 
Jetzt hab ichs....du gehst von dir aus....

Ich motiviere Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen....egal wie schlimm es ist. Und dadurch ich geschafft habe, es zu überwinden, anzunehmen und ohne einschränkende Probleme damit zu leben, kann ich das gut. ;)

Nicht jeder Mensch ist gleich.....wir gehen alle anders damit um....

Nein, ich rede im allgemeinen und du redest dir was ein...denk ich jedenfalls...ja ja reg dich da bloß wieder auf. Ich nehme niemanden ab, dass er mit Mitleid jemanden motivieren kann..Wer mitleidet ist im inneren unsicher...so seh ich es und so ist es auch, egal was du mir weiß machen willst...Ich hab, auch wenn du es nicht glauben magst, auch so meine Lebenserfahrungen. Mitleid zwingt uns zu etwas. Mitleid steigert das Helfersyndrom...ist nun mal so
 
ich sach ja immer: jeder der mal einer Katze zuschaut wie sie einen halben Tag lang mit einer Maus "spielt" der wird seine Romantischen Vorstellungen über die Tierwelt schnell über Bord werfen.....

obwohl zugegeben, es ist schon interessant, wie ausdauernd Katzen sind wenn es darum geht eine Maus zu Tode zu quälen :rolleyes:

lG

FIST

Du vergleichst einen Kinderschänder mit einer Katze, die eine Maus fängt? Kann durchaus sein, daß er diese Freude dran hat. Nur - der Katze fehlt es an menschlichem Verstand, sie tut genau das, wozu sie da ist.
Ist durchaus witzig, wie die Tiere immer herhalten müssen für das Verhalten von Menschen.
 
Du vergleichst einen Kinderschänder mit einer Katze, die eine Maus fängt?

nein, ich will eigentlich nur die Absurdität des vergleiches zwischen einer ach so verkommenen Menschheit und einer ach so unschuldigen Tierwelt aufzeigen

lG

FIST, der weiss, das Vergewaltigung in der Tierwelt die mehrzahlt der Sexuellen Kontakte ausmacht
 
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