SchneevonGestern
Sehr aktives Mitglied
So, jetzt habe ich wieder Zeit zu schreiben.
@green und die Anderen antwortenden,
ich habe heute 2x mit dem Bezirksgericht telefoniert und die Sachlage geschildert. Beim 2. Telefonat wurde mir gesagt, dass das 2 verschiedene Tatbestände sind:
1. der Entzug von Wasser wird wahrscheinlich mit einer einstweiligen Verfügung zu regeln sein
2. das nicht herein- und hinausfahren lassen kann nur mit einer Besitzstörungsklage geregelt werden. Wobei zu bedenken ist, dass die Garage nicht im Mietvertrag eingetragen ist, sondern nur mündlich zugesagt wurde. Wie schnell das mit einer Klage geht und ob es da nicht zu einem Prozess kommen kann und ob ich den gewinne, konnte nicht gesagt werden.
Allerdings wird mich die zuständige Richterin morgen kontaktieren wurde mir gesagt. Der Jurist, mit dem ich heute gesprochen habe, hat mir nur erst einmal die Eckpunkte erklärt.
Inzwischen sitze ich hier ohne Wasser, kann nicht mit dem Auto zufahren, der Piepser für den Einfahrtsschranken funktioniert auch nicht mehr, den hat er wohl umprogrammiert.
Die Mietminderung kann ich machen, doch das ist im Moment mein kleinstes Problem.
Ich könnte kotzen...
Müsstest du nicht mit dem Typen einen neuen Mietvertrag haben, wenn der alte Vermieter alles seinen Sohn übertragen hast?
Ist der alte Mietvertrag da nicht immer noch gültig?
Und somit die Schuld beim alten Vermieter, weil der alles einfach so laufen hat lassen?
Ganz blick ich mich da nicht durch.