Mündlich ist nur schwer beweisbar. Unterschrieben hast du nichts - was er rechtlich verwenden kann. Seine nur in den Briefkasten eingeworfene Kündigung ist nicht rechtsgültig - es sei denn, diese Zustellung wurde genauso zwischen den Parteien so festgelegt.Mündlich akzeptiert,
die Kündigungsfrist mit 3 Monaten ist im Mietvertrag so niedergeschrieben, das ist korrekt so.
Kommt es hart auf hart - kannst du dich auch mal bockig - für noch gar nicht rechtskräftig gekündigt erklären - weil er es nicht nachweisen und beweisen kan und Schadensersatz für seine Schikanen und seine Willkür verlangen.
Dass er dir besser entgegenkommen sollte - dich auch besser in aller Ruhe suchen lassen sollte - solltest du ihm vllt. mal so stecken - ihn wissen lassen. Auch, dass du dich in deiner Not noch zusätzlich an die Presse zu wenden bereit bist - es öffentlich machen wirst - wie hier mit einer langjährigen, zuverlässig Miete zahlenden, gesundheitlich angeschlagenen Mieterin umgegangen wird.
Kann das eventuell dein EX-Partner übernehmen?
Dass es 2 Möglichkeiten gibt - aber nur eine ihm Erfolg bringen wird und Schaden von ihm abwenden wird.