Ich bitte um eure Hilfe

Schau ich mal, im Lauf der Woche kann ich mir ein Bild machen und was dazu sagen.

Nein, den Parkplatz will er sicher bauen, für Klein-LKW und LKW. Dazu wird er auch einen Teil des Weingartens abbaggern. Vl. möchte er eine Frächterei oder eine Autoverkaufsstelle aufmachen. Der Planer für den Parkplatz war ja schon da. Ob er dafür eine Genehmigung hat oder bekommt, das wird sich weißen.

Er kommt ja sofort mit einem Anwalt, er kann sich das leisten. Ich habe eine Privatrechtsschutzversicherung, da erkundige ich mich auch wegen einem Anwalt.
Wenn du Anwalt mitversichert hats zahklt diese die Kotsen,.
 
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Schau ich mal, im Lauf der Woche kann ich mir ein Bild machen und was dazu sagen.

Nein, den Parkplatz will er sicher bauen, für Klein-LKW und LKW. Dazu wird er auch einen Teil des Weingartens abbaggern. Vl. möchte er eine Frächterei oder eine Autoverkaufsstelle aufmachen. Der Planer für den Parkplatz war ja schon da. Ob er dafür eine Genehmigung hat oder bekommt, das wird sich weißen.

Er kommt ja sofort mit einem Anwalt, er kann sich das leisten. Ich habe eine Privatrechtsschutzversicherung, da erkundige ich mich auch wegen einem Anwalt.
Wenn du Mietrecht mitversichert hast bekommst du den Anwalt bezahlt.
 
Die Kündigungsfrist ist nach einem so langen Mietverhältnis def. deutlich länger - in D liegt sie gewöhnlich bei neun Monaten. Ich hoffe, dass es in Österreich ähnlich ist.
In jedem Fall wünsche ich dir alles Gute.

Danke meine Liebe,

in Österreich schaut es leider anders aus. Wenn die Wohnung nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegt, sondern dem Recht nach AGBG, dann ist es noch blöder. Da kann vom Vermieter ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist die Kündigungsfrist sogar nur 1 Monat. Gott sei Dank habe ich im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart, sonst würde ich noch blöder aus der Wäsche schauen.
 
Ihr Lieben,

ich habe mich heute beim VKI erkundigt, bzw. bei meinem Ex-Kollegen, der Mietrecht in der AK macht.
Leider ist mein Mietvertrag ein Allerweltsvertrag und die Wohnung unterliegt nicht dem Mietrecht, sondern dem AGBG. Somit sind meine Chancen leider Null, der Kündigung zu widersprechen, der Vermieter muss nicht gerichtlich kündigen sondern nur per Schreiben. Ich muss die Wohnung/Haus zum 31. 7. 2023 geräumt an ihn übergeben.

Im nächsten Ort gibt es ein Haus, dass ev. vermietet wird, das erfahre ich erst morgen. Hier kommt es natürlich auf die Kosten und ob Haustiere erlaubt sind an. Das Haus steht bereits leer und kann in kürzester Zeit bezogen werden. Ich bin schon fleißig am Schauen, was im Moment in der Umgebung zur Verfügung steht, allein die Miethöhen treiben mir den Schweiß auf die Stirn :eek:.
 
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@waskommtnoch
Das ist aber ein krasses System, was ihr da habt!
Ganz sicher, daß du rechtlich so schlecht dastehst?
In D ist es ganz anders. Da kriegt man als Vermieter
Mieter kaum raus, selbst bei nachvollziehbaren Fällen.

Ja, leider ist das wirklich so.
Ich kenne es aus Berichten im TV, dass es in Deutschland nicht so einfach ist, Mieter aus den Wohnungen zu bekommen. Da gibt es ja die krassesten Sachen wie Mietnomaden usw.
Ich will es ja nicht auf eine Räumungsklage drauf ankommen lassen, das kostet nur unnötig Geld und Nerven.
Wie geschrieben, das Haus unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz, da muss gerichtlich gekündigt werden, da gibt es auch die Möglichkeit eines Widerspruches des Mieters.
Bei Mietverträgen die dem ABGB unterliegen, wie meiner einer ist, da schaut es leider ganz anders aus.
 
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