Das Wort Tabu kommt aus dem Polynesischen (Vielinseln) und meint in seinem ursprünglichen Sinne das "Gebiet des Herrschers"!
Aus dieser sehr konkreten und zentralen Bedeutung sind im Laufe der Zeit weitere Bedeutungen dazugekommen im Sinne von Berührungsverbot. Tabu = die Umgebung des Kanzleramtes bis zur Umzäunung, in diesem ursprünglichen Sinne.
Diese eine ursprüngliche Bedeutung ist zugleich die wesentlichste Bedeutung von Tabuisierungen. Tabu ist das was des Herrschers ist. Wer dies berührt muß mit seiner Entleibung rechnen. Das was des Herrschers ist, ist sein Eigentum. Dies darf nicht berührt, nicht angetastet werden. Das Eigentum des Herrschers umfaßt auch sein Geld und seine Frauen (Konkubinen). Wer die berührt muß mit Gnade nicht rechnen. Es ist bei uns so wie wir es uns im Tierreich vorstellen.
Wo nun ein Herrscher ist bilden sich viele kleine Herrscher, nämlich die Familienherrscher, und deren Geld und Frau ist für den natürlichen Feind des Herrschers, nämlich seine rivalisierenden Söhne, tabu. Vor allem an die Frau des Herrschers darf der Sohn nicht ran um hier schon mal für das erwachsene Geschlechtsleben sich einzuüben, mit der Mutter zu üben, wie er es dann später mit den Frauen umso besser machen könnte. Und hier wirkt unser Kerntabu unser Inzesttabu, es verbietet die geschlechtlichen Vorübungen des Sohnes mit der Mutter, die Mitinbesitznahme der Mutter durch den Sohn oder die Söhne.
Die Mitinbesitznahme der Mutter durch die Söhne würde paradigmatisch wirken und auch den alleinigen Eigentumsanspruch des Vaters beseitigen, sodaß sich schließlich auch über die Familie hinaus das Eigentumsprivileg der Herrscher gegen die Besitzlosen nicht halten lassen würde sondern ein allgemeines Teilen sich durchsetzen würde. Daher darf man die These aufstellen, daß neben allen Sekundärrationalisierungen das Inzesttabu im Kern verhindert, daß das Tabu der Berührung der Macht des Herrschers aufgelöst wird. Der Herrscher bleibt hierdurch eine unantastbare Person, die insoweit dann eigentlich auch gar nicht vorhanden ist für die erlebenden Menschen, was einen Objektverlust beinhalten könnte. Da aber jede Familie seinen Familienherrscher haben kann der traditionell männlich ist, ist auch der ein "Unbertührbarer" und wir haben zwingend die beklagte "vaterlose Gesellschaft!"
Ist der Vater nunmal schon durch den Objektverlust in der Distanz entschwunden so ist durch das Eigentumstabu des Herrschers die üben wollende Begierde des Sohnes bezgl. der Mutter keineswegs erloschen, sondern sie muß verdrängt werden weil sie massive Ängste bis Todesängste auslöst, vor der möglichen Rache des gierigen und alles alleine besitzen wollenden Vaters. Diese übenwollende Begierde kehrt aber nun verdeckt wieder und schleicht sich ebenso verdeckt in alle Beziehungen ein die dieser Sohn dann eingeht. In jeder seiner Geliebten hängt der Sohn tatsächlich immer kernhaft an seiner Mutter, was ihm aber nur die ehrliche und tapfere Innenseinsicht verraten kann und er kommt bei all seinen Matcho-Sex-gebaren keineswegs über ein Vorüben an sexuellem Können hinaus was er eigentlich in der Kindheit im Mitbesitzen an seiner Mutter hätte lernen können, was durch die überkommene Tabuisierung, also Schutz der Herrscherinteressen also geschützt wird.
Heutzutage machen sich nun immer mehr "Herrscher" in der Gestalt neoliberaler Günstlinge auf Kosten von immer mehr "Söhnen" in der Gestalt etwa von Arbeitslosen breit und gönnen denen zunehmend nicht mehr das Nötigste. Es ist kein Zufall, daß sich gleichzeitig eine psycholgische Ideologie breit gemacht hat, die eher die kindliche üben-wollende Begierde mit der Mutter verleugnet und jegliche kindliche Sexualerfahrung als Mißbrauch verfolgt. Die auf diesen Irrsinn hereinfallen hetzen dann häufig hinter den Mißbrauchern her die sie überall wähnen und von denen sie sich verfolgt fühlen. Natürlich gibt es einen breiten Mißbrauch von Kindern in der Gesellschaft und der muß auch thematisiert und gegebenfalls verfolgt werden aber hierüber darf man nicht verdrängen daß autochthone Eigeninteresse von Kindern an sexuellen vorübenden Erfahrungen. Man geht dann an den Problemen vorbei, vereinfacht und arbeitet damit letztlich "Herrschern" in die Hände, sichert die Kritiklosigkeit an diesen Herrschern, die es alles andere als gut mit uns meinen, jedenfalls derzeit.
Aus dieser sehr konkreten und zentralen Bedeutung sind im Laufe der Zeit weitere Bedeutungen dazugekommen im Sinne von Berührungsverbot. Tabu = die Umgebung des Kanzleramtes bis zur Umzäunung, in diesem ursprünglichen Sinne.
Diese eine ursprüngliche Bedeutung ist zugleich die wesentlichste Bedeutung von Tabuisierungen. Tabu ist das was des Herrschers ist. Wer dies berührt muß mit seiner Entleibung rechnen. Das was des Herrschers ist, ist sein Eigentum. Dies darf nicht berührt, nicht angetastet werden. Das Eigentum des Herrschers umfaßt auch sein Geld und seine Frauen (Konkubinen). Wer die berührt muß mit Gnade nicht rechnen. Es ist bei uns so wie wir es uns im Tierreich vorstellen.
Wo nun ein Herrscher ist bilden sich viele kleine Herrscher, nämlich die Familienherrscher, und deren Geld und Frau ist für den natürlichen Feind des Herrschers, nämlich seine rivalisierenden Söhne, tabu. Vor allem an die Frau des Herrschers darf der Sohn nicht ran um hier schon mal für das erwachsene Geschlechtsleben sich einzuüben, mit der Mutter zu üben, wie er es dann später mit den Frauen umso besser machen könnte. Und hier wirkt unser Kerntabu unser Inzesttabu, es verbietet die geschlechtlichen Vorübungen des Sohnes mit der Mutter, die Mitinbesitznahme der Mutter durch den Sohn oder die Söhne.
Die Mitinbesitznahme der Mutter durch die Söhne würde paradigmatisch wirken und auch den alleinigen Eigentumsanspruch des Vaters beseitigen, sodaß sich schließlich auch über die Familie hinaus das Eigentumsprivileg der Herrscher gegen die Besitzlosen nicht halten lassen würde sondern ein allgemeines Teilen sich durchsetzen würde. Daher darf man die These aufstellen, daß neben allen Sekundärrationalisierungen das Inzesttabu im Kern verhindert, daß das Tabu der Berührung der Macht des Herrschers aufgelöst wird. Der Herrscher bleibt hierdurch eine unantastbare Person, die insoweit dann eigentlich auch gar nicht vorhanden ist für die erlebenden Menschen, was einen Objektverlust beinhalten könnte. Da aber jede Familie seinen Familienherrscher haben kann der traditionell männlich ist, ist auch der ein "Unbertührbarer" und wir haben zwingend die beklagte "vaterlose Gesellschaft!"
Ist der Vater nunmal schon durch den Objektverlust in der Distanz entschwunden so ist durch das Eigentumstabu des Herrschers die üben wollende Begierde des Sohnes bezgl. der Mutter keineswegs erloschen, sondern sie muß verdrängt werden weil sie massive Ängste bis Todesängste auslöst, vor der möglichen Rache des gierigen und alles alleine besitzen wollenden Vaters. Diese übenwollende Begierde kehrt aber nun verdeckt wieder und schleicht sich ebenso verdeckt in alle Beziehungen ein die dieser Sohn dann eingeht. In jeder seiner Geliebten hängt der Sohn tatsächlich immer kernhaft an seiner Mutter, was ihm aber nur die ehrliche und tapfere Innenseinsicht verraten kann und er kommt bei all seinen Matcho-Sex-gebaren keineswegs über ein Vorüben an sexuellem Können hinaus was er eigentlich in der Kindheit im Mitbesitzen an seiner Mutter hätte lernen können, was durch die überkommene Tabuisierung, also Schutz der Herrscherinteressen also geschützt wird.
Heutzutage machen sich nun immer mehr "Herrscher" in der Gestalt neoliberaler Günstlinge auf Kosten von immer mehr "Söhnen" in der Gestalt etwa von Arbeitslosen breit und gönnen denen zunehmend nicht mehr das Nötigste. Es ist kein Zufall, daß sich gleichzeitig eine psycholgische Ideologie breit gemacht hat, die eher die kindliche üben-wollende Begierde mit der Mutter verleugnet und jegliche kindliche Sexualerfahrung als Mißbrauch verfolgt. Die auf diesen Irrsinn hereinfallen hetzen dann häufig hinter den Mißbrauchern her die sie überall wähnen und von denen sie sich verfolgt fühlen. Natürlich gibt es einen breiten Mißbrauch von Kindern in der Gesellschaft und der muß auch thematisiert und gegebenfalls verfolgt werden aber hierüber darf man nicht verdrängen daß autochthone Eigeninteresse von Kindern an sexuellen vorübenden Erfahrungen. Man geht dann an den Problemen vorbei, vereinfacht und arbeitet damit letztlich "Herrschern" in die Hände, sichert die Kritiklosigkeit an diesen Herrschern, die es alles andere als gut mit uns meinen, jedenfalls derzeit.