Pelisa schrieb:
Jetzt hab ich einen brauchbaren Bericht gefunden. Der Verurteilte hat tatsächlich gestanden.
Die Beweise gegen die Brüder waren sehr schwach.
Das Urteil geht völlig in Ordnung.
Der geständige Täter ist im Vergleich zur üblichen
Praxis sehr hart bestraft worden.
Mutmasslichen Mittätern konnte nichts nachgewiesen
werden.
Also, ich möchte jetzt hier nicht meine empörten,
aufgeregten Cubanitas zitieren, die mir wieder mal
erklären, wie in Kuba bei ähnlichen Sachlagen verfahren
wird, wo nämlich ein jugendlicher Mörder einfach bis
zum 19. Lebensjahr eingeknastet und dann erschossen
wird!
Nein, will ich nicht.
Aber dieses deutsche Jugendstrafrecht liegt mir
etwas auf der Brust. "Heranwachsenden" vom 18. bis
zum 20. Lebensjahr droht eine Höchststrafe von 10 Jahren.
Ab dem Tag seines 21. Geburtstages droht einem
Mörder auf einmal lebenslänglich, statt 10 Jahre.
Dieser Gap ist mir nicht nachvollziehbar. Vielmehr
sollten Jugendstrafen mit zunehmendem Alter des Täters
doch gegen Strafen im normalen Strafrecht konvergieren,
oder?
Gruss
LB