Hi
Wenn Eigenbedarf nachweisbar ist,
dann hat der Mieter keine Chance die Wohnung zu behalten.
Es ist nur die Frage der Zeit und des geldes was man freiwillig verlieren möchte.
Das Geld was der Mieter ins Gerichte investiert, ist ein verlorenes Geld.
Sie müssen sowie so ausziehen. Punkt.
Und bei einem Hauskauf ist Kündigung wegen Eigenbedarf 100% nachweisbar,
wenn der Käufer nach der Kündigung ein Eigentum wohnt.
Das Gesetz ist in diesem Fall ziemlich klar definiert. § 573 BGB
Die einzige Möglichkeit die dem Mieter zur Verfügung noch steht ist die so genante Sozialklausel.
Da sind alle mögliche dinge zusammengefasst wie man ein Kündigung wegen Eigenbedarf
umgehen kann. Die frage ist natürlich ob man diese Klausel sich zu nutze machen kann... oder will.
Nur Sturheit führt zur unnötigen Geldverlust, und unnötigen Strapazen.
Aber das war schon immer so.
Sonnst hätten die Gerichte nichts zu tun.

Wo zwei sich streiten freut sich der ... Gericht
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Gruß
Mirojan