Assil1
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Bewiesen doch bitte mal Deine Einstellung.Beweise Fragezeichen
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Bewiesen doch bitte mal Deine Einstellung.Beweise Fragezeichen
Hallo Herzengel,ein (ehemaliges) Familienmitglied ist kürzlich verstorben. Es war mir gegenüber hasserfüllt, die Situation ließ sich vor dem Tod der Person nicht klären. Durch unsere Vergangenheit hält sich meine Trauer entsprechend zurück
Das klingt für mich danach, dass du dem Menschen das Geschehene noch nachträgst und hoffst, dass dieser Mensch seine Taten dir gegenüber wenigstens jetzt -bereut. Und sich im Nachhinein schuldig fühlt und seine Schuld irgendwie "sühnen" muss/soll ?Da ich mich aber seit längerem mit dem Jenseits beschäftige, würde ich gerne wissen, was ihr glaubt, wie es so einer Seele dort ergeht. Wird sie - irgendwann - verstehen, dass ihr Verhalten falsch war?
Momentan mache ich mir auch Gedanken darüber, ob die Person erfährt, wie es mir vor ihrem Ableben erging. Also, dass sie sich eine Art Zusammenfassung im Jenseits anschauen kann und begreift, welche Auswirkungen ihr Verhalten auf meine Gegenwart bzw. Zukunft hat. Hier ist die Frage, inwieweit meine Persönlichkeitsrechte gewahrt werden oder ob es die "auf der anderen Seite" überhaupt gibt, wenn eine Partei verstirbt
War ja jetzt nicht deine Frage hier und musst du auch an uns hier nicht beantworten, wenn du nicht möchtest.War besagtes Familienmitglied denn auch Anderen gegenüber in eurer Familie so negativ ?
So dass es dort aufgefallen ist ?
Aber wenn sich mit dieser Person jetzt nichts mehr Auge in Auge klären lässt, warum diese im Leben so zu dir war, dann gibt es am Ende doch einen Vorteil (wenn man das so sehen kann und möchte) für dich - denn du lebst noch - diese Person nicht mehr.Es war mir gegenüber hasserfüllt, die Situation ließ sich vor dem Tod der Person nicht klären. Durch unsere Vergangenheit hält sich meine Trauer entsprechend zurück.
Danke für deine Worte. Wahrscheinlich wird etwas dran sein. Ich wollte bewusst hier nicht näher auf die Geschehnisse eingehen, denke aber, dass ich vielleicht auf eine Entschuldigung gehofft habe. Damit wäre die Vergebung dann auch nicht so einseitig, da die verstorbene Person nichts in dieser Richtung beigetragen hat und diese von mir allein kommen "muss".Hallo Herzengel,
du hast nicht viel weiter (zum besseren Verständnis) geschrieben, was für dich al hasserfülltes Verhalten gilt, du darunter verstehst. Meistens haben Menschen einen persönlichen Grund, warum sie sich einer bestimmten anderen Person gegenüber in negativer Weise zeigen. Besonders für Hass als sehr starkes Gefühl, den muss man selbst von innen heraus "aktiv füttern"..
Das klingt für mich danach, dass du dem Menschen das Geschehene noch nachträgst und hoffst, dass dieser Mensch seine Taten dir gegenüber wenigstens jetzt -bereut. Und sich im Nachhinein schuldig fühlt und seine Schuld irgendwie "sühnen" muss/soll ?
Diese Person hat durch Verlassen des Körpers alles losgelassen, was mit dem irdischen Leben zu tun hat. Was nach dem Tod passiert, weiss niemand genau und bleibt im unsichtbaren, nicht realen beweisbaren Bereich.
Du hast diese Person aber noch nicht losgelassen, weil du immer noch ein Problem mit ihr hast und unter deren vorherigem Verhalten in irgendeiner Form leidest, deine Hoffnung auf ein Einsehen oder eine Entschuldigung jetzt endgültig begraben ist.
Dann wirst du deine persönliche Zeit für dich brauchen, nicht für Trauer ....
aber für deine persönliche Verarbeitung und Loslassen, für das. was dir über sie geschehen ist. Wobei dann jetzt klar, eindeutig ist, dass du von diesem Menschen in deinem Leben endgültig nie mehr eine Einsicht des Fehlverhaltens oder Entschuldigung zu hören bekommen wirst. Egal, was es damals mit dir gemacht hat und wie es sich noch bei dir auswirkt.
Damit bist du jetzt allein und musst damit jetzt in bestmöglicherweise für dich selbst allein fertig werden. Da hilft jetzt auch nichts anderes mehr.
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Da steckt viel Wahres drin. Den Gedanken, dass sie mir real nichts mehr antun kann, kam mir schon kurz nachdem ich von ihrem Tod erfahren habe. Das hat auch etwas tröstliches.Du kannst jetzt noch etwas aus deinem Leben machen, unbelastet von ihrer physischen Gegenwart. Diese Person kann dir real nie mehr etwas Neues antun.
Wenn.... du diese Person und ihre Taten nicht durch deine Gedanken weiter in deinem Leben (er)hälst.
Und ob es weiter geht...Nix Punkt!
Es geht nach dem Tod weiter. Punkt.
Du nimmst dich und deine Welt zu wichtig.Hier ist die Frage, inwieweit meine Persönlichkeitsrechte gewahrt werden oder ob es die "auf der anderen Seite" überhaupt gibt, wenn eine Partei verstirbt. Den schädlichen und beeinträchtigenden Gedanken, von ihr nun für immer beobachtet zu werden, habe ich weitestgehend abgestreift, da viele Medien darüber berichten, dass Verstorbene uns nicht beim Toilettengang, Sex etc. beobachten. Wohl aber im Alltag?