Rechtsradikalismus
Was heißt Rechtsradikalismus und auf wen trifft die Bezeichmung rechtsradikal zu?
Als radikal (von lateinisch ''radi'' = Wurzel, Ursprung) werden politisch-ideologische Grundeinstellungen beziehungsweise Bestrebungen bezeichnet, die gesellschaftliche Fragen und Probleme von deren Ursprüngen bis in die letzten Details, also mit besonderer Konsequenz und einseitiger Kompromisslosigkeit, zu lösen suchen. Radikale Strömungen verstoßen nicht zwangsläufig gegen die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
In der politischen Auseinandersetzung werden die Begriffe ''rechtsextrem'' bzw. ''rechtsradikal'' häufig synonym verwendet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Abgrenzung zwischen (Rechts-)Radikalismus und (Rechts-)Extremismus klar definiert:"
Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten.
Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt."Hier hat sich von amtlicher Seite eine Begriffsumdeutung durchgesetzt. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik wurden nämlich verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts als ''rechtsradikal'' deklariert. Seit Beginn der 1970er Jahre werden rechtsgerichtete Demokratiefeinde offiziell nun als Rechtsextremisten bezeichnet.
Von den Behörden und der Sozialwissenschaft wird der Begriff Rechtsradikalismus seitdem in der Regel auf Personen und Organisationen gerichtet, die klar rechts der Mitte des politischen Spektrums stehen, dabei allerdings im Rahmen der Verfassung bleiben. Der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht Rechtsradikalismus in der Regel nicht feindlich gegenüber.
Die Grenzen vom Rechtsradikalismus zum Rechtsextremismus sind dabei allerdings häufig fließend.
Einer Definition des Politikwissenschaftlers Michael Minkenberg zufolge schließt der Rechtsradikalismusbegriff ''auch Kräfte und Bewegungen'' ein, die ''die geltende demokratische Ordnung als solche nicht in Frage stellen,
jedoch durch Rückgriff auf den ultranationalistischen Mythos eine Radikalisierung nach rechts und damit eine Revision der Verfassungswirklichkeit anstreben."[4]
http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem?p=all
Ist jetzt die Frage was ein "jenseits der politischen Mitte" definiert.... wären beispielsweise CSU und die LINKE nach dieser Definition bereits radikal?