C
Condemn
Guest
Die Nutzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages steht jedem Abgeordneten zu. Und zwar ohne Begründung.
Zu Guttenberg hat die 4 Texte auch in diversen Vorträgen oder Reden in seiner Eigenschaft als Abgeordneter verwendet. Damit wäre es für den Bundestagspräsidenten sehr schwierig geworden, eine missbräuchliche Nutzung nachzuweisen.
Was wäre die Konsequenz gewesen?
Der Ältestenrat hätte einen Verweis aussprechen können. Einen Verweis an ein Mitglied des Bundestages, das keines mehr ist. Ungeheuer wirkungsvoll.
Deshalb gleich von einer Bananenrepublik Deutschland zu reden, ist nicht wirklich angebracht.
Da gibt es viel bessere Beispiele.
crossfire
Es geht nicht um einen "Verweis", sondern darum ob ein Strafantrag gestellt wird: "Der Bundestag verzichtet auf einen Strafantrag gegen den früheren Verteidigungsminister (...)" (Spiegel-Online)
Das bedeutet: Würde dieser Strafantrag gestellt, MÜSSTE die Staatsanwaltschaft ermitteln. Es wird nun aber ***ohne Begründung*** darauf verzichtet.
Es gibt zwei Begründungen dafür, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt:
1. Ein "Geschädigter" (jemand von dem plagiiert wurde erstellt Strafanzeige - etwa der Bundestag)
2. Öffentliches Interesse