Für ein Instinktwesen (Tiere) gilt das Karmagesetz (noch) nicht!
Aber der Mensch hat eine individuelle Seele und einen freien Willen!
Wenn wir uns bei unserer Bedürfnisbefriedigung immer noch wie ein Instinktwesen verhalten, und dabei unsere Mitwanderer verletzen oder schädigen, wird uns vom „geistigen Management“ (also dem Karmagesetz; den karmischen Wesenheiten) eine geeignete pädagogische Maßnahme zugemessen, die dafür geeignet sein soll, uns für den Bereich unserer Verfehlung sensibler zu machen:
Ich nenne diese Maßnahme auch gerne „Sensibilisierungsmaßnahme“.
Es soll ja erreicht werden, dass man – in dem Bereich seiner Verhaltensverfehlung – in einer zukünftigen erneuten Versuchungssituation echtes Mitgefühl mit dem neuen potentiellen Opfer hat, so dass dieses Mitgefühl dann das Gegenregulativ für das infrage kommende Verlangen darstellt.
Darum ist auch eine bewusste Erinnerung an die damalige Verfehlung nicht notwendig, denn was ich am eigenen Leibe erlebt habe, wird letztlich im Kausalkörper gespeichert und lässt mich mitschwingen mit dem möglichen Leid meines nächsten potentiellen Opfers.