Kriegsgefangene, Sklaven und Schutzgelderpressung
Eine willkommene Einnahmequelle war auch die Auslösung von Kriegsgefangenen und Geiseln durch Lösegeld. Dazu zwei Begebenheiten nach Ibn Ishaq (arabischer Historiker, 704 - 768, erster Mohammed-Biograph, in seiner Mohammed-Biographie beschrieb er die Feldzüge Mohammeds.):
Während der Schlacht von Badr (am 17. März 624 gegen die Quraisch, den herrschenden Stamm Mohammeds Heimatstadt Mekka), wo ein Kämpfer aus dem Lager Mohammeds, Abu Aziz Ibn Omeir einem medinensischen Helfer empfahl, seinen Bruder, Mussab Ibn Omeir, der mit den Mekkanern kämpfte, gefangen zu nehmen. "Seine Mutter hat Vermögen, sie wird ihn vielleicht auslösen." In der Tat fragte die Mutter nach der Schlacht nach dem Lösegeld und kaufte ihren Sohn für 4000 Dirhem frei.
"Unter den Gefangenen war auch Abu Wadaa Ibn Dhubeira. Mohammed sagte: "Er hat in Mekka einen verständigen Sohn, der ein reicher Kaufmann ist, mir ist als sähe ich ihn schon kommen, um seinen Vater auszulösen." Der Sohn Abu Wadaa Ibn Dhubeira's ging nach Medina, löste seinen Vater für 4000 Dirhem aus, und zog mit ihm davon." (Gustav Weil: Das Leben Mohammeds, 1. Band, Seiten 343 und 345, Verlag J.B. Metzler, 1864)
Was die "Rekrutierung" (Gefangennahme) von Sklaven angeht, liegt der enorme Gewinn auf der Hand. Sie finden als Arbeiter immer Verwendung oder werden für die Befriedigung sexueller Interessen zur Verfügung gehalten. Ausserdem können sie verkauft werden.
In einem etwas erweiterten Sinne kann man auch die Gizya, die Schutzgelderpressung, der "Leute der Schrift", also die Christen und Juden, zur Kriegsbeute dazurechnen, gewissermassen als zinstragende Beute. Christen und Juden sind gemäss islamischer Lehre so genannte "Schriftbesitzer" die nach Einführung der Gizya (Schutzgelderpressung) zu "Schutzbefohlenen" (Dhimmis) geworden sind. "Schriftbesitzer" sind sie, weil sie ihre Lehre auch auf Propheten (Adam, Abraham, Moses, Noah etc.) abstützen, Propheten also, auf die sich auch Mohammed beruft. Das Zeugnis dieser Propheten ist für Christen und Juden in ihren heiligen Schriften (Evangelium und Thora) niedergelegt. Da der Inhalt dieser Bücher aber nicht mit dem islamischen Dogma übereinstimmt, werden Christen und Juden der Schriftenverfälschung bezichtigt. Trotzdem geniessen sie eine Sonderstellung vor den Ungläubigen (heidnische arabische Stämme, sogenannte Polytheisten oder Götzendiener, die viele Götter anbeteten).
Für Christen und Juden ist vorgesehen, dass sie ihren Glauben behalten können, wenn sie eine besondere Steuer (Giziya) entrichten: "Diejenigen Juden und Christen, die aus eigenem Antrieb aufrichtige Muslime werden und der islamischen Religion folgen, gelten als Gläubige und haben dieselben Rechte und Pflichten wie diese. Wer in seinem Christentum oder Judentum verharrt, darf nicht davon abgebracht werden; jeder Erwachsene unter ihnen, sowohl Mann wie Frau, Freier wie Sklave muss einen Dinar oder den Gegenwert in Kleidern bezahlen! Alle, die dies tun, stehen unter dem Schutze Gottes und Seines Gesandten; wer sich aber weigert, der ist ein Feind Gottes und Seines Gesandten und aller Gläubigen" (G. Rotter: Das Leben des Propheten, Seite 248, Spohr Verlag, Kandern, 2004) Die koranische Grundlage für die Einführung der Schutzgelderpressung findet sich in:
Sure 9, Vers 29: Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.
Dazu Albrecht Noth: "In diesem Vers ist für unsere Frage wichtig: obwohl die religiöse Verschiedenheit zwischen den Muslims einerseits und den Christen und Juden andererseits ein wesentlicher Grund für die Aufnahme des Kampfes ist, bestimmt sie dennoch nicht sein Ziel, d.h. die Schriftbesitzer sollen nicht etwa bekehrt werden; das Ziel des Kampfes ist weltlicher Natur: tributäre (finanzielle) Abhängigkeit." (Albrecht Noth, Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum, Seite 15, Verlag Ludwig Röhrscheid, Bonn, 1966)
Tödlich kann es für die Schriftbesitzer (Juden und Christen) dann werden, wenn sie das Schutzgeld nicht zahlen wollen oder können: Dann bleibt entweder die Konvertierung (der Übertritt zum Islam) oder der Tod. Islamische Theologie und Rechtswissenschaft haben nach Mohammeds Tod detaillierte Bestimmungen für Christen (Schutzbefohlene) ausgearbeitet, die für diese Dhimmis eine Existenz festlegte, die in weiten Belangen des täglichen Lebens eine entrechtete Stellung als Bürger zweiter Klasse vorsah.
Adel Theodor Khoury, ein libanesischer Philosoph und melkitisch-katholischer Theologe,geboren 1930, schreibt über die Entrechtung der Schriftbesitzer im politischen Bereich: Die Ungleichheit der Bewohner des Landes aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit tritt am deutlichsten im politischen Bereich zutage. denn es geht hier um die Ausübung der Macht im Staat, und diese ist nach islamischem Recht ausschließlich den Muslimen vorbehalten. So sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten darüber einig, daß der Zugang zu hohen Ämtern der Exekutive (Regierung) im Staat den Schutzbürgern verwehrt werden muss, denn, so lauten ihre Argumente, der Koran verbietet es, die Nicht-Muslime in empfindlichen Bereichen des öffentlichen Lebens zu Freunden zu nehmen und ihnen den Vorzug vor den Gläubigen zu geben.":
Sure 3, Vers 28: Nicht sollen die Gläubigen die Ungläubigen zu Beschützern nehmen, unter Verschmähung der Gläubigen. Wer solches tut, der findet vor Allah in Nichts Hilfe außer ihr fürchtet euch vor ihnen. Beschützen aber wird euch Allah selber, und zu Allah geht die Heimkehr.
Sure 3, Vers 118: O ihr, die ihr glaubt, schliesst keine Freundschaft außer mit euch. Sie werden nicht zaudern, euch zu verderben, und wünschen euren Untergang. Schon ward offenkund Hass aus ihrem Mund, aber was ihre Brust verbirgt, ist schlimmer. Schon machten wir euch die Zeichen klar, so ihr Verstand besitzet.
Sure 4, Vers 115: Wer sich aber mit dem Gesandten verfeindet, nachdem ihm der rechte Weg klar geworden ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden wir verfolgen lassen, was er verfolgt, und werden ihn dann in Dschahannam (in der Hölle) brennen lassen; und schlimm ist sein Ende.
Sure 4, Vers 144: O ihr, die ihr Glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen. Wollt ihr etwa Allah offenkundige Gewalt über euch geben?
Sure 5, Vers 51: O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht die Juden und Christen zu Freunden; sie sind untereinander Freunde, und wer von euch sie zu Freunden nimmt, siehe, der ist von ihnen. Siehe, Allah leitet nicht ungerechte Leute.
Sure 5, Vers 57: O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht von denen, welchen die Schrift vor euch gegeben ward (Tanach, Bibel), diejenigen, die über euren Glauben spotten und scherzen, und auch nicht die Ungläubigen zu Freunden, und fürchtet Allah, so ihr Gläubige seid.
Sure 60, Vers 1: O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht meinen Feind und euren Feind zu Freunden. Ihr zeigt ihnen Liebe, wiewohl sie an die Wahrheit, die zu euch gekommen, nicht glauben. Sie treiben den Gesandten und euch aus, darum daß ihr an Allah euren Herrn glaubt. Wenn ihr auszieht zum Kampf in meinem Weg und im Trachten nach meinem Wohlgefallen und ihr ihnen insgeheim Liebe zeigt, dann weiß ich sehr wohl, was ihr verbergt und was ihr zeigt. Und wer von euch dies tut, der ist abgeirrt vom ebenen Pfad.
(A. Th. Khoury, Der Koran, Übersetzung und Kommentar, Band 7, 1996, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, Seite 84)
Der jüngst erfolgte Entzug der Staatsbürgerschaft aller christlichen Einwohner der Malediven (
Info) folgt der Logik des entrechteten Status von Schriftbesitzern in islamischen Ländern.