Es gibt Menschen, die sich nicht als Buddhisten begreifen, aber durch ihre menschliche Reife buddhistischer handeln, leben und wirken als mancher bekennender Buddhist. Betrachtet man in dieser Hinsicht das Christentum, findet man Schriften der Worte Jesu Christi2 in denen man jene alles verbindende Wahrheit nachlesen kann. Ebenso verhält es sich mit dem Koran. "Das Frauenbild, das aus den religiösen Texten herausgefiltert wird, hängt weitgehend vom Standpunkt des Betrachters und der Betrachterin im Hier und Heute ab. Eine Interpretation, die den Frauen in ihrem Kampf um Gleichberechtigung entgegenkommt, kann sich ebenso auf die heiligen Texte stützen wie deren konservative und frauenverachtende Auslegung" (Cherifa Magdi3). Zu seiner Zeit waren die Rechte, die Mohammed den Frauen zugestand, revolutionär. Auch gibt es Reform-Muslime, die versuchen, durch eine offene Deutung des Islam, die Menschenrechte im Sinne der UN-Deklaration zu definieren und den Islam in Einklang mit ihnen zu bringen.
Diese sind nicht zu verwechseln mit islamischen Fundamentalisten, die im europäischen Exil lebend, aus taktischem Kalkül für Toleranz und Menschenrechte eintreten. "Sie verstehen darunter aber allein ihr politisches Recht auf Aktionsfreiheit" (Bassam Tibi4). In der westlichen Öffentlichkeit hat sich die Auffassung verstärkt, Islam und Menschenrechte seien unvereinbar. Es gibt tatsächlich nur wenige islamische Länder, in denen die individuellen Menschenrechte respektiert werden. "Vertreter der 'islamischen' Menschenrechte unterscheiden eindeutig zwischen den Rechten der Muslime und denen der Nicht-Muslime. Letztere werden in zwei Kategorien unterteilt: Die nicht-islamischen Monotheisten, die im Islam 'Leute des Buches' heißen, und die Nichtmonotheisten. Christen und Juden sind Monotheisten, also Gläubige, und deshalb für islamische Orthodoxe, nicht aber für Fundamentalisten, zu dulden. Duldung heißt nicht, daß sie dieselben Rechte wie Muslime haben. Angehörige anderer Offenbarungsreligionen gelten dagegen in der islamischen Orthodoxie als Ungläubige und genießen daher keinerlei Menschenrechte. Das Recht des Menschen bezieht sich nicht, wie im westlichen Verständnis, auf Garantieansprüche des Einzelnen gegenüber Staat und Gesellschaft. Vielmehr definiert es das Verhältnis der Muslime untereinander nach dem Prinzip, daß Gleiches mit Gleichem vergolten wird: Wer tötet, verletzt das Recht des Menschen und darf getötet werden." (Bassam Tibi5). Das islamische Recht beruht auf einer menschlichen Interpretation der göttlichen Offenbarung, deren Quellen im Koran deutlich auszumachen sind. Sicher liegt der Nährboden islamischer Militanz in wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnissen, aber es finden sich im Koran nur allzuoft Verse, die sehr einfach so auszulegen sind, daß sie zu Gewalt gegenüber Andersdenkenden und zur Unterdrückung von Frauen aufrufen. Dazu einige Beispiele6 (siehe Kasten).
Koran, Sure 2, Vers 219:
Jene aber, die glauben und ausziehen, um für die Religion Allahs zu kämpfen, die dürfen Allahs Barmherzigkeit gewärtig sein.
Koran, Sure 3, Vers 29:
Oh Gläubige, nehmt keine Ungläubigen zu Freunden, wenn Gläubige vorhanden sind. Wer es aber tut, der hat von Allah in nichts Beistand zu erhoffen.
Koran, Sure 4, Vers 16:
Wenn eure Frauen sich durch Unzucht vergehen, und vier Zeugen aus eurer Mitte bezeugen dies, dann kerkert sie in eurem Haus ein, bis der Tod sie befreit oder Allah ihnen sonst einen Versöhnungsweg zeigt.
Koran, Sure 4, Vers 35:
Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden, weil sie für diese verantwortlich sind, weil Allah auch die einen vor den anderen mit Vorzügen begabte und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Rechtschaffene Frauen sollen gehorsam, treu und verschwiegen sein, damit auch Allah sie beschütze.
Denjenigen Frauen aber, von denen ihr fürchtet, daß sie euch durch ihr Betragen erzürnen, gebt Verweise, enthaltet euch ihrer, sperrt sie in ihre Gemächer und züchtigt sie.
Koran, Sure 33, Vers 60:
Sage, Prophet, deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, daß sie ihre Übergewand über ihr Antlitz ziehen sollen, wenn sie ausgehen...
Koran, Sure 33, Vers 61:
Wenn die Heuchler und die Schwachsinnigen und die Unruhestifter (die zwischen Glauben und Unglauben hin und her schwanken) nicht nachlassen, so werden wir dich lossenden gegen sie, so daß sie nur noch kurze Zeit neben dir wohnen sollen.
Vers 62: Verflucht sind sie, daher sollen sie, wo man sie auch finden mag, ergriffen und getötet werden.
Koran, Sure 4, Vers 105:
Und seid nicht säumig in Suche und Verfolgung eines ungläubigen Volkes, mögt ihr auch Unbequemlichkeiten dabei zu ertragen haben...
Koran, Sure 5, Vers 52:
O Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden; ... Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist einer von ihnen.
Koran, Sure 5, Vers 39:
Einen Dieb und einer Diebin haut die Hände ab, zur Strafe dessen was sie begangen haben.