Wenn ich nicht widerspräche, obwohl ich eventuell (???) dagegen wäre, ist diese Form der Faulheit mein Problem. Die Widerspruchsregelung ist ja nun alles andere als geheim.
"Eventuell", weil das Problem an dieser Regelung ja gerade ist, dass man gar nicht mehr weiß, ob jemand Organspender sein will.
Und ist die selbe Faulheit, die für dich zuvor noch ein Gegenargument in Bezug auf den "Club" war:
"Anders als bei Autofahrer-Clubs denkt bei Organen niemand dran, dass er/sie mal eines brauchen könnte."
Die faule "Widerspruch"-Person nehmen wir also einfach mal aus ("sein Problem"), aber der faule (oder auch opportunistische, weil selbst dagegen) potentielle Empfänger bekommt trotzdem ein Organ (bzw. wir brauchen die Widerspruchsregelung weil seine Faulheit ihm im Club eventuell ein Organ kostet, was sogar auch nur der Fall wäre, wenn ein Clubmitglied auch zum Organ passen würde).
Seltsame Argumentation...
Sollten also die Organe einer Person bei deren Hirntod verwendbar sein (es gibt genug Vorerkrankungen, die eine Verwendung gar nicht zulassen) und die zuständigen Angehörigen bei fehlendem Widerspruch nicht nachhaltig belegen können, dass diese Person wirklich dagegen war (und nicht die Angehörigen lediglich die eigene Position vertreten), so sollten sie jedenfalls entnommen werden.
Klar

, selbst wenn sie wissen, dass er dagegen war. Klingt nach Diktatur.
Da hast Du völlig recht. Solange es keine fundierten Belege für diese Gschichtln gibt sehe ich keinen Grund, sie ernst zu nehmen.
Ok, müssen wir nicht vertiefen, weil es mit der Diskussion über die Widerspruchsregelung nichts zu tun hat.
Die Zustimmung wird nicht vorausgesetzt. Denn in so einem Fall könnte man gar nicht erst widersprechen.
Die gesetzlich festgelegte Widerspruchsregelung darf in der Frage der potentiellen Organspendewilligkeit das beharrliche Schweigen (bei Kindern/Jugendlichen wird ohnehin mit den Eltern gesprochen) als Zustimmung werten. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied.
Nochmal, mich interessiert positives Recht da nicht...
Schweigen ist immer noch keine Zustimmung, auch wenn ich 20 Gesetze verabschiede.
Ich kann auch als Diktator ein Gesetz verabschieden nachdem ich Leuten auf den Kopf hauen darf, wenn sie kein T-Shirt mit "Bitte nicht hauen" tragen.
Oder dass ich jemanden begrabschen darf, solange sich derjenige nicht negativ äußert.
Wie gesagt, das Gesetz verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht. Es wird nicht dadurch moralischer, dass es erlaubt ist.
Interessanterweise ist die Haltung gegenüber lebenserhaltenden Maßnahmen bei Menschen die ins Koma fallen, eine Herzstillstand haben uäm., genau umgekehrt.
Ich kenne praktisch niemanden der damit ein Problem hat, dass hier Schweigen (also nicht eingelegter Widerspruch durch Patientenverfügung) als Zustimmung für notwendige lebenserhaltende Maßnahmen gewertet wird. Es würde zu Recht riesigen Wirbel geben, wenn die Gesetzgeber auf die Idee kämen nur jene in solchen Notfällen diese Maßnahmen angedeihen zu lassen, die sich explizit FÜR lebenserhaltende Maßnahmen ausgesprochen haben.
Der Grund ist, dass es in der Gesellschaft normal ist, dass jemand weiter leben will, wenn er krank oder verletzt ist.
Dass jeder Organspender sein will kann man wohl ausschließen. Ich würde nicht einmal auf die Hälfte tippen.
Natürlich ist das mit lebenserhaltenden Maßnahmen ein Grad. Ab einem gewissen Punkt (wenn es auf Dauer nichts mehr bringt und/oder wenn sich der Zustand nicht mehr verbessern würde) würden viele eventuell nicht mehr dafür sein. Aber der genaue Punkt ist schwer zu finden, also geht man eher auf Nummer sicher.
Außerdem sind lebenserhaltende Maßnahmen prinzipiell im Interesse der Person, die sich nicht mehr äußern kann, während die Organentnahme definitiv nicht im Interesse des potentiellen Spenders ist. Du wirst vielleicht sagen, dass es ihm egal sein kann, aber es ist auf keinen Fall relevant für sein Wohlergehen (eventuell sogar negativ für ihn, weil er nicht wirklich tot war usw.). Die Situation ist schon dadurch nicht vergleichbar. Bei Organspenden wird der potentielle Spender Mittel zum Zweck.
Wenn es aber um die Widerspruchserklärung in Bezug auf Organentnahme geht, beginnt das große Raunzen.
Nur dass es wie oben erklärt aus 2 Gründen eben nicht vergleichbar ist.