Erbschaft?

nein, ich habe 2014 geerbt. 2018 geheiratet. nur wenn ich einnahmen habe (in d gilt die zugewinngemeinschaft) müsste ich ihm die hälfte von den einnahmen zahlen. so lange ich daraus keine mieteinnahmen habe u kein geld aus verkauf/ versteigerung, bekommt er natürlich nix.

Bei deinem Mann ist Beziehung und Ehe /Scheidung/Erbe und Zugewinn aus Ehe mit Saturn auf 1 Grad Wassermann dann auch ausgelöst - bis zum Ende des Jahres - hin und her pendeln in Rückläufigkeit mit seinem Neptun in Haus 9 Spitze 10..

Er hat ein Jupiter Pluto Sextil,das durch t-Saturn's Transit mit aktiviert wird und sieht da nach mehr Glück für ihn aus - wird mit Jupiter Quadrat zum Skorpion Chiron im 6. Haus dann auch mehr und vllt mit allen Mitteln darum kämpfen.

Gemeinsame Pluto Verbindungen können hart und intensiv sein und sind immer zur tiefgreifenden Transformation und Veränderung für beide Seiten gedacht und gemacht.

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mal sehen, was die ausländerbehörde dazu sagt. die ausländerbehörde kann beim familiengericht die aufhebung der ehe beantragen wg scheinehe od arglistiger täuschung. scheineheverdacht hatten sie ja schon immer bei uns.
härtefallscheidung kann ich beantragen. die wird das gericht im zweifelsfall bis nov 2020 od jan 2021, wenn das trennungsjahr sowieso vorbei wäre, einfach liegen lassen.
klar wird er kämpfen. unter der annahme, dass er seinen job hier schon verloren hat od aufgehört hat. in tunesien muss er sich nochmal scheiden lassen. kostet 500-1000,-. schon im jan 2019 vor der hochzeit hat er krokodilstränen vergossen (wollten aber keine tränen kommen), er ist eine drama queen. auch mit selbstmord hat er gedroht, bis ich ihn damals an der bar gefunden habe^^
 


wenn er nicht damit einverstanden ist (warum sollte er es sein? ich war sein Goldesel) 3 Jahre hinauszögern.


Mach dich mal über die Rechtslage schlau, wenn er dich geschlagen hat kann er sicher nicht eine Scheidung hinauszögern, in solchen Fällen kann man nach deutschem Recht die Härteklausel beantragen, dabei braucht man auch nicht das Trennungsjahr einhalten.


Sobald ich Geld aus einer Hausversteigerung bekäme, stünde ihm die Hälfte zu!!!


Alles war aus einem Erbe kommt, geht nicht in die Zugewinngemeinschaft; wenn bei der Hausveräußerung dieser Besitz aus einem Erbe (Vorerbe) stammt, fließt es nicht in die Zugewinngemeinschaft. Erbe gehört dir ganz allein und braucht nicht geteilt werden.

Es kommt auf die Besitzverhältnisse an, wie schon erwähnt, wenn ES aus elterlichem Besitz stammt brauchst du nichts teilen, dein Noch-Ehemann geht leer aus.

Ich habe hier jetzt nicht alles gelesen, ich gehe mal davon aus, dass dieser Besitz deinen Eltern gehörte oder Vorerbe ist?

Ein guter Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann dir das auseinanderdividieren.

 
Zuletzt bearbeitet:
Mach dich mal über die Rechtslage schlau,

@wasser1

mach die Wege nach und nach,
lasse dich beraten und schau was die Ämter sagen,
die Sache kann total kompliziert werden.........
Anwälte geben immer gute Hinweise, aber ob das Gesagte dann auch eintrifft/umgesetzt werden kann , liegt auch an vielen Institutionen und anderen Anwälten/Rechten.

Drum einen Schritt nach dem anderen,
ist dein Anwalt auf Familienrecht spezialisiert?
das wäre am Besten.......
 
habe heute nochmal mit dem anwalt telefoniert. von meinem erbe bekommt mein Mann nix (gott sei dank). falls ich einkommen aus arbeit habe, darf ich 1300,-/ Monat behalten u alles was drüber wäre, würde geteilt. im mom habe ich kein einkommen.
der anwalt liest sich den polizeibericht durch u wahrscheinlich reicht es nicht für eine schnelle Härtefallscheidung. Das Trennungsjahr muss abgewartet werden.
 
habe mit der frau von seinem bruder in polen gemailt (leben in scheidung). die polizei war gestern bei ihr zu hause u haben gefragt, ob sie weiß, wo mein mann ist.
die kontaktsperre (befristet bis 22.7.) muss ihm schriftlich zugestellt werden, da steht auch direkt drin, dass er 1000,- zahlen muss.
die frau von seinem bruder hat mir auch erzählt, dass mein mann in tunesien zu einer gruppe professioneller bezness-betrüger gehörte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es der Jupiter im Transit auf deinen Ehe-Herrscher Uranus scheidungsmässig nicht für dich unterstützend regeln kann, aufgrund des Trennungsjahres - dann wird es der nächste Transit auf deinen Uranus tun können.

Was dann am 4.2.2022 Neptun und im Trigon wäre - danach am 23.12.2022 Saturn im Quadrat zu deinem Uranus wäre.

Da Erbschaft den auch das 8.Haus samt Herrscher betrifft - wäre das auch dort wirksam. Wobei dann Neptun mit Auflösung und Verzicht als mögliche Entsprechung dann für Erbschaft nicht so toll wäre.


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nach jupiter sextil uranus 2020 ist ende märz 2021 jupiter quadrat uranus der nächste transit auf meinen uranus (astro.com im transit-rythmogramm).
 
mal sehen, was die ausländerbehörde dazu sagt. die ausländerbehörde kann beim familiengericht die aufhebung der ehe beantragen wg scheinehe od arglistiger täuschung. scheineheverdacht hatten sie ja schon immer bei uns.
härtefallscheidung kann ich beantragen. die wird das gericht im zweifelsfall bis nov 2020 od jan 2021, wenn das trennungsjahr sowieso vorbei wäre, einfach liegen lassen.
klar wird er kämpfen. unter der annahme, dass er seinen job hier schon verloren hat od aufgehört hat. in tunesien muss er sich nochmal scheiden lassen. kostet 500-1000,-. schon im jan 2019 vor der hochzeit hat er krokodilstränen vergossen (wollten aber keine tränen kommen), er ist eine drama queen. auch mit selbstmord hat er gedroht, bis ich ihn damals an der bar gefunden habe^^

Könnte die Ehe nicht auf Basis der Scheinehe wegen Heiratsschwindel bzw. Beznesser annuliert werden?

Ok, gerade gegoogelt... Heiratsschwindel ist leider rechtlich nicht erfasst für die Aufhebung der Ehe.
Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen
Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
  • ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
  • ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
  • beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Aber Scheinehe ist erfasst. Weiss nicht, inwieweit sich juristisch eine Einseitigkeit geleltend machen liesse?

Ausserdem lag eine arglistige Täuschung vor, wenn er a.) tatsächlich schwul sein sollte und b.) es überhaupt Gründe gibt, weswegen du nie eine Ehe eingegangen wärest, wenn du zB. gewusst hättest, dass er sich nur "deutsche Papiere" erheiraten möchte. Frag doch auch mal diese Dame aus Polen, ob er nicht schon Kinder hat oder ggf. bereits anderweitig verheiratet war oder ist, selbstverständlich nachweisbar.
 
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habe heute nochmal mit dem anwalt telefoniert. von meinem erbe bekommt mein Mann nix (gott sei dank). falls ich einkommen aus arbeit habe, darf ich 1300,-/ Monat behalten u alles was drüber wäre, würde geteilt. im mom habe ich kein einkommen.
der anwalt liest sich den polizeibericht durch u wahrscheinlich reicht es nicht für eine schnelle Härtefallscheidung. Das Trennungsjahr muss abgewartet werden.

Das ist wirklich eine verzwickte unschöne Sache, in der du da steckst--schon weil man gar nicht alles in Gänze im Vorfeld überschauen kann, was alles noch kommen könnte...

Da kann man dir nur wünschen, dass dir Transit Zufalls-Glück dir zufällig etwas in die Hände spielt, was dir als Info nützt und weiterhilft und auch für deinen Anwalt brauchbar ist. Das ist mir auch oft unerwartet wie aus dem Nichts passiert.

Denn im RL ganz real gilt ja immer noch, dass Recht nur das ist, was du auch Gericht beweisen kannst.

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