Eigentlich sollten heutzutage die Schamaninnen und die Schamanen gratis für die Bevölkerung arbeiten

natürlich hat das was mit Schamanismus zu tun.
Dort gibt es auch Ehrenkodexe, schließlich führen sie auch heilende Tätigkeiten aus und es gibt einige die auch dem DGH angehören.

Der Sermon, ob man jemanden als Heilpraktiker_in den Beruf entziehen kann, der hat kaum was damit zu tun.
Von der Ethik der Schweigepflicht habe ich selber geschrieben. Einfach mal nachlesen.

Mit dem Threadthema jedoch hat das alles schon lange nix mehr zu tun.
Wenns so wichtig ist, kann man dazu ja einen eigenen Thread eröffnen.
 
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Das ist allerdings ebenso schwammig wie die unsere Gesetzeslage. Wie wird festgelegt, ob eine Person anhand der Informationen identifiziert werden kann? Derer Möglichkeiten gibt es viele, womöglich auch viele Zufälle. Ich kenne mich mit der Gesetzeslage in Österreich viel weniger aus, als mit der deutschen Rechtssprechung (und selbst hier nur rudimentär bedingt durch meinen Beruf, nicht im Gesundheitswesen). Im § 203 StGB sind Heilpraktiker nicht aufgeführt, d.h. sie unterliegen nicht derselben Schweigepflichtsklausel wie beispielsweise Ärzte oder Psychologen.

http://www.heilpraktikerverband.de/...en/13-schweigepflicht-des-heilpraktikers.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Allerdings ist die Verschwiegenheitspflicht scheinbar im Rahmen des BGB, genauer durch Verhandlungsverträge festgelegt (§ 603 a BGB). Was in diesem Rahmen interessant wäre ist, ob dieser Zusatz dem Klienten auch ersichtlich sein muss (d.h. durch Unterschrift) oder nicht. Bei meinem Heilpraktiker füllte ich damals nur einen Patientenbogen aus. Da ich zu diesem Zeitpunkt davon ausging, dass Heilpraktiker automatisch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, kümmerte ich mich nicht weiter darum.

Konkludent ist es hier mitnichten. Ich könnte einen Heilpraktiker zwar dafür belangen, allerdings macht es im Ergebnis dennoch einen Unterschied ob nach StGB oder BGB entschieden wird. Meines Wissens kann einem Arzt auch Berufsverbot erteilt werden, ob diese Konsequenz auch einem Heilpraktiker blüht vermag ich nicht einzuschätzen.

Gruß,
Dverg

Das STGB ist ja nur insofern relevant, als sich gewissen Branchen auch im Strafverfahren auf die Verschwiegenheitspflicht berufen kann. Diese gilt auch in Österreich nur für Ärzte, Therapeuten und Lebensberater.
Aber im Endeffekt steht es eh so wie ich geschrieben habe auch im Artikel des Heilpraktikerverbandes ... dass der Klient ethisch einen Anspruch auf Verschwiegenheit hat und das auch sanktinierbar ist, wenn das nicht eingehalten wird.
Und die Grenze ist einfach ganz logisch dort, wo dem Klienten offensichtlicher Schaden durch die Verletzung entsteht. Ethisch ist die Grenze natürlich sowieso noch weitaus enger zu ziehen.
 
@Dverg_

Ich nehme die Verantwortung meinen Klienten gegenüber sehr ernst, und ich denke nicht, dass ich je in illegaler oder unethischer Weise über einen Klienten gesprochen habe.

Ich will mich bei dir bedanken, denn dein Hinweis hat was mit mir gemacht und ich werde künftig noch genauer damit umgehen.

Ich hab heut drüber nachgedacht warum ich hier fahrlässig war. Die Antwort war: das übliche "Klienten-Siegel" hat hier nicht gegriffen weil ich diese Dame nicht als Klientin sehe. Es hat mich jemand angerufen, zuhause, während meines Mittagessens und mir ungefragt eine heftige Geschichte erzählt, ich hab sie reden lassen, weil ich den Druck spürte, meine Arbeit angeboten, die wurde nicht gewollt, denn es wurde vorausgesetzt dass ich mal so nebenbei einen Rat über Leben und Tod erteile, weil ich ja hellsichtig bin.

Und das hat was mit mir gemacht. Als Mensch.

Es hat mit mir gemacht: was *the f**** ist ein Menschenleben wert?

Es steht bei mir auf der Homepage, dass Geld kein Thema ist. Hat jemand kein Geld, muss er auch keines geben. Einfach ansprechen. Das heißt, ich hab ihr meine Arbeit angeboten, sie hätte sie mit ein bisschen Zusatzinfo auch ohne Kosten gekriegt.... aber nein, sie will gar nicht meine Klientin werden, hat auch gar nicht mit der Absicht angerufen sondern will nebenbei was abgreifen was sie der Verantwortung enthebt, und das bitte ohne Zeitaufwand.

Sprich, der Konflikt ist bei mir ja gerade deshalb entstanden weil die Frau nicht meine Klientin werden wollte...... weil das hätte Zeit gebraucht... und vielleicht Geld gekostet.

Und das macht was mit mir. Ich bin bereit, meine Zeit zu geben, auch ohne Geld. Aber Zeit zu investieren, sich dadurch zum Klienten zu machen und nicht beim unverbindlichen "Passanten" (Anrufer) zu bleiben.... das muss doch wirklich drin sein.... darauf habe ich ein Recht wenn jemand meine Hilfe bei so einem profunden Thema will.

Die Leine hat zwei Seiten.... ich habe nicht nur Pflichten..... ich habe auch Rechte......

Ich hab heute drüber nachgedacht wann ein "Privater Anrufer" zu einem "Klienten" wird wenn man auch kostenfrei arbeitet.

Danke für deinen Denkanstoß.
 
Selbst das Nennen von Namen wäre erlaubt, wenn es nicht vertraglich festgelegt wäre, weil keine Schweigepflicht besteht. Das wusste ich bis gestern nicht. Wie Lucia bereits angemerkt hat, ist es demnach eine ethische Frage, wodurch meine Argumente unhaltbar sind. Persönliche Vorlieben/Abneigungen diesbezüglich bleiben demnach persönlich, das zeigt sich beispielsweise auch daran, dass du kein Problem siehst solange keine Namen genannt werden, ich dieser Thematik aber nach wie vor kritisch gegenüberstehe.

Gruß,
Dverg

Hallo Dverg!

Ich glaube, Du hast mich da missverstanden. Ich bin der Meinung, dass es ganz ganz wichtig, ist, dass die Identität der behandelten Person keinesfalls preisgegeben werden darf, weder Name, noch Beschreibung noch irgendetwas, was daraus schließen könnte, dass es sich um die Person XY handelt, ich denke, dass dies von jedem schamanisch Praktizierenden, der mit "Klienten" zu tun hat, selbstverständlich sein müsste.

Ein Austausch über diverse "Fälle" oder besondere Probleme der hilfesuchenden Klienten, der dazu geeignet ist und dazu beträgt, gemeinsam über eben Erfahrungsaustausch eine Lösung für dieses Problem zu finden , ist jedenfalls sehr zu begrüßen; was aber möglicherweise an der Konkurrenzhaltung scheitern wird....... halt in den meisten Fällen.

LG Nica
 
Normalerweise sollten doch alle Schamaninnen und Schamanen so wie es schon immer wahr für die Weltbevölkerung gratis arbeiten findet ihr das auch nicht? Er und Sie gehen einen geregelten Arbeit nach und in seiner Freizeit helfen Sie allen gratis super oder?!

berufene Schamanen arbeiten vollzeit, es wird ihnen ja quasie von den Geistern befohlen dies zu tun, wenn sie sich dagegen entscheiden, dann werden Sie krank (Schamanenkrankheit) und die kann tödlich enden. Ein Schamane arbeitet ja mit dem Hyperraum und das ist nicht mit nen paar Heilsteinen etc. getan, Es muss auch nicht jeder "Heiler" zum Schamanen berufen sein.
 
Oja. @Grey .........:ROFLMAO: jetzt würdest Deinen Spruch wieder brauchen, den @litha14 Dir geklaut hat und den ich Litha geklaut hab........ magst ihn zurückhaben? Dann muss ich ihn mal suchen gehen.........
 
Schweigepflicht fällt eh unter Ethik.
Wenn man Fallbeispiele nennt, nennt man ja auch keine Namen.
Das braucht's dann auch m.M.n. keine Richtlinien, das ist selbstverständlich! Einen Fall kann man diskutieren, sich drüber austauschen, sich gegenseitig Rat geben. Der Klient als solcher bleibt dabei anonym.
 
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@Dverg_

Ich nehme die Verantwortung meinen Klienten gegenüber sehr ernst, und ich denke nicht, dass ich je in illegaler oder unethischer Weise über einen Klienten gesprochen habe.

Ich will mich bei dir bedanken, denn dein Hinweis hat was mit mir gemacht und ich werde künftig noch genauer damit umgehen.

Ich hab heut drüber nachgedacht warum ich hier fahrlässig war. Die Antwort war: das übliche "Klienten-Siegel" hat hier nicht gegriffen weil ich diese Dame nicht als Klientin sehe. Es hat mich jemand angerufen, zuhause, während meines Mittagessens und mir ungefragt eine heftige Geschichte erzählt, ich hab sie reden lassen, weil ich den Druck spürte, meine Arbeit angeboten, die wurde nicht gewollt, denn es wurde vorausgesetzt dass ich mal so nebenbei einen Rat über Leben und Tod erteile, weil ich ja hellsichtig bin.

Und das hat was mit mir gemacht. Als Mensch.

Es hat mit mir gemacht: was *the f**** ist ein Menschenleben wert?

Es steht bei mir auf der Homepage, dass Geld kein Thema ist. Hat jemand kein Geld, muss er auch keines geben. Einfach ansprechen. Das heißt, ich hab ihr meine Arbeit angeboten, sie hätte sie mit ein bisschen Zusatzinfo auch ohne Kosten gekriegt.... aber nein, sie will gar nicht meine Klientin werden, hat auch gar nicht mit der Absicht angerufen sondern will nebenbei was abgreifen was sie der Verantwortung enthebt, und das bitte ohne Zeitaufwand.

Sprich, der Konflikt ist bei mir ja gerade deshalb entstanden weil die Frau nicht meine Klientin werden wollte...... weil das hätte Zeit gebraucht... und vielleicht Geld gekostet.

Und das macht was mit mir. Ich bin bereit, meine Zeit zu geben, auch ohne Geld. Aber Zeit zu investieren, sich dadurch zum Klienten zu machen und nicht beim unverbindlichen "Passanten" (Anrufer) zu bleiben.... das muss doch wirklich drin sein.... darauf habe ich ein Recht wenn jemand meine Hilfe bei so einem profunden Thema will.

Die Leine hat zwei Seiten.... ich habe nicht nur Pflichten..... ich habe auch Rechte......

Ich hab heute drüber nachgedacht wann ein "Privater Anrufer" zu einem "Klienten" wird wenn man auch kostenfrei arbeitet.

Danke für deinen Denkanstoß.
Ich verstehe deinen Unmut, aber ich kann auch die Frau verstehen, die bei dir angerufen hat.
Es ist schon mal traurig, dass man weder Familie noch Freunde hat, mit denen man über eine Entscheidung bezüglich eines Familienangehörigen beraten kann, und sich deshalb einer "wildfremden" Person einen Rat holen muss.
Offensichtlich dürfte diese Frau auch nicht um deine Qualitäten Bescheid wissen, das sie sich ja quasi informiert, ob du hellsichtig bist. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich das bekomme was ich wünsche, möchte ich auch nicht unbedingt zahlen. Aber im Grunde hast du natürlich recht!
 
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