Eigentlich sollten heutzutage die Schamaninnen und die Schamanen gratis für die Bevölkerung arbeiten

Nein, nicht immer. Zum Einen gibt es "Dinge zwischen Himmel und Erde" von denen 08/15 Klient noch nie etwas gehört hat. Es waren aussserdem ja auch in der Esoterik immer wieder neue Techniken erfunden. Da kann man natürlich unheimlich gut Schindluder damit treiben.
Z.B. weisst Du, was Access Bars sind? Eine der neuesten Techniken auf dem Markt .... Weisst Du, wie es sich anfühlt, damit behandelt zu werden? Oder was man damit wirklich lösen kann?

Und wenn ich dir erkläre, dass jetzt ein Thema mit deinem 356. Urgroßvater bereinigt ist, wie möchtest Du beurteilen, ob das tatsächlich der Fall ist? Es muss ja nicht immer die großen Auswirkungen geben. Und wenn ich dann eine nette Show abliefere, dann wird das glaubhafter sein, als wenn ich mich nur hinsetze und nichts tue.

Wobei mich das wieder an Brako erinnert ... der setzt sich tatsächlich nur hin und schaut Leute an, und heilt sie angeblich dadurch. Keiner der dort dafür zahlt weiss, ob das tatsächlich helfen wird ....

Hm, nein, die genauen Behandlungsmethoden und esoterischen Techniken kenn ich natürlich nicht; dennoch bin ich der Meinung, dass auch ich, als 08/15 Klient eine gewisse Veränderung bemerken sollte, im besten Fall natürlich eine positive, sonst bringt das ja nichts, wenn sich nichts tut.. dann kann mans auch gleich bleiben lassen, ist finanziell sicher günstiger:)

Und die Sache mit Brako.., ich kenne seine Fähigkeiten nicht aber das Erfolgsrezept heisst natürlich Hoffnung und "an etwas glauben" - Placebo.

.. und das beste Geschäft lässt sich sowieso mit Krankheit und Liebeskummer machen; das wird immer so sein..... siehe Partnerrückf., Magie..... was auch immer............ jeder hofft und bezahlt halt dafür.......... wenn´s hilft passts eh und wenn nicht dann nicht; aber merken müsste man das schon..........
 
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Hm, nein, die genauen Behandlungsmethoden und esoterischen Techniken kenn ich natürlich nicht; dennoch bin ich der Meinung, dass auch ich, als 08/15 Klient eine gewisse Veränderung bemerken sollte, im besten Fall natürlich eine positive, sonst bringt das ja nichts, wenn sich nichts tut.. dann kann mans auch gleich bleiben lassen, ist finanziell sicher günstiger:)

Das kommt drauf an. Wenn Du mit Magenschmerzen hin kommst, dann ist es relativ klar. Deshalb habe ich auch ein abstrakteres Beispiel gebracht, weil solche Sachen in der Esoterik ja durchaus gängig sind, un man sich selbst als "Fachmann" und mit eintsrechendem Spüren oft schwer tut, da zu unterscheiden wer nur Müll erzählt und wer wirklich was kann.

Und die Sache mit Brako.., ich kenne seine Fähigkeiten nicht aber das Erfolgsrezept heisst natürlich Hoffnung und "an etwas glauben" - Placebo.

Ja, natürlich, das ist mal das primäre Geschäft. Und wenn man sich die Leute bei solchen Veranstaltungen so anschaut, dann sind die vom Typus her auch eher so die typischen Kirchenanhänger - also sehr anfällig für Glaubenssysteme.
Trotzdem kann man halt nicht ausschließen, dass Brako tatsächlich etwas kann ... weil halt esoterische Methoden oder Gaben sehr individuell sind.


.. und das beste Geschäft lässt sich sowieso mit Krankheit und Liebeskummer machen; das wird immer so sein..... siehe Partnerrückf., Magie..... was auch immer............ jeder hofft und bezahlt halt dafür.......... wenn´s hilft passts eh und wenn nicht dann nicht; aber merken müsste man das schon..........

Unbestritten. Das ist halt haben wollen, besitzen wollen, ohne etwas bei sich selber tun zu müssen. Da wird viel Schindluder damit getrieben - nicht unbedingt nur in der Esoterik sondern ja auch von Zeitschriften und Psychologen.
 
Ich denke, dass das kein Problem ist, solange keine Namen genannt werden..

Selbst das Nennen von Namen wäre erlaubt, wenn es nicht vertraglich festgelegt wäre, weil keine Schweigepflicht besteht. Das wusste ich bis gestern nicht. Wie Lucia bereits angemerkt hat, ist es demnach eine ethische Frage, wodurch meine Argumente unhaltbar sind. Persönliche Vorlieben/Abneigungen diesbezüglich bleiben demnach persönlich, das zeigt sich beispielsweise auch daran, dass du kein Problem siehst solange keine Namen genannt werden, ich dieser Thematik aber nach wie vor kritisch gegenüberstehe.

Gruß,
Dverg
 
Selbst das Nennen von Namen wäre erlaubt, wenn es nicht vertraglich festgelegt wäre, weil keine Schweigepflicht besteht. Das wusste ich bis gestern nicht. Wie Lucia bereits angemerkt hat, ist es demnach eine ethische Frage, wodurch meine Argumente unhaltbar sind. Persönliche Vorlieben/Abneigungen diesbezüglich bleiben demnach persönlich, das zeigt sich beispielsweise auch daran, dass du kein Problem siehst solange keine Namen genannt werden, ich dieser Thematik aber nach wie vor kritisch gegenüberstehe.

Gruß,
Dverg

Das sehe ich nicht ganz so. Denn selbst wenn explitit weder für das Gewerbe noch allgemein rechtliche Vorgaben existieren, so wird sich im Streitfall ein Greicht trotzdem konkludent an analogen Beratungsfällen - wie z.B. an ärztlichen oder psychologischen Regelungen orientieren. Insbesondere aj auch, da jeder ordentliche Kaufmann ja auch zur Treue seinen Kunden gegenüber verpflichtet ist.

Hier also einen generellen Freibrief zu sehen, nur weil es keine Standesregeln gibt, wäre ein ziemlicher Fehlschluss.

Ich finde hier haben wir in Österreich gemäß Psychologengesetz eine sehr gute Regelung, dass die Erzählung keinen Rückschluss auf den Klienten ermöglichen darf. D.h. ich darf einen Fall grundsaätzlich schildern, muss aber alles vermeiden was die Person identifizieren würde. Gleiches gilt auch für Supervisionen, Intravisionen u.ä.. Was im Normalfall kein Problem ist, ausser es handelt sich um prominente Fälle oder Spezialfälle die halt nicht so oft auftreten.
 
Es war Off-Topic, da stimme ich zu. Ansonsten kann man bei vielen der aufgeführten Fallbeispielen nicht mit Sicherheit sagen, ob es wirklich am Geld lag, ober ob dies nur von den Behandlern so interpretiert wurde. Fallbeispiele sind auch nur dann anonym und als solche zu behandeln, wenn keinerlei Rückschlüsse auf die Person, über die gesprochen wird, gegeben sind (was hier grenzwertig ist, weil z.B. das Geschlecht der Klientin, ihr ungefährer Wohnbereich - herauszufinden durch die HP der Beitragverfasserin, sowie ein prägnanter Lebensumstand der Klientin erwähnt wurden). Zudem liegt keine längere Zeitspanne zwischen dem tatsächlichen Vorfall und dem Posting hier, sodass Dritten weitere Möglichkeiten geboten werden (so sie dies möchten) die Informationen zusammenzufassen. Fraglich bleibt ebenso ob hier Personen angemeldet sind, die in der Nähe der Verfasserin des Beitrages (und somit nahe der Frau die im Fallbeispiel thematisiert wurde) leben und somit Rückschlüsse auf das "Fallbeispiel" ziehen können. Wenn sich besagte Frau selbst wiedererkennt ist es sowieso nicht anonym.

Alleine das Weglassen des Namens legitimiert also keine Anonymität.

Ein themenverwandter Artikel über die Berufsgruppe der Ärzte und Schweigepflicht im Netz. http://www.aerztezeitung.de/praxis_...-schweigepflicht-tuecken-sozialen-medien.html

Allem Objektivem zum Trotze verfasste ich den Beitrag auf den du dich bezogst aber eigentlich deshalb, weil ein derartiges Verhalten für mich ein Ausschlusskriterium darstellt. Ich gebe mein Geld niemandem, vertraue mich niemandem an, bei dem ich mitbekommen habe, dass im öffentlichen Rahmen über andere Klienten "gesprochen" wurde. Das ist off-Topic, aber mir war es dennoch ein Bedürfnis das zu schreiben.

Gruß,
Dverg

Du meinst mich?
Wär nett gewesen wenn du mich markierst. So viel zur Ethik, denn du hast grad hinter meinem Rücken über mich gesprochen. Das geht schnell, oder?

Diese Dame ist keine Klientin von mir. Ich habe von ihr keinen Arbeitsauftrag erhalten und hab nicht für sie gearbeitet. Sie wollte auch nie meine Klientin sein sondern nur nebenbei was einstreifen.
Ob sie hier liest oder nicht ist mir egal, da ich ihr persönlich gesagt habe, wie ich über ihr Verhalten denke.

Wie du es anstellen würdest, rauszufinden wer die Frau ist frage ich mich jetzt allerdings schon.....

In Deutschland fallen Heilpraktiker im rechtlichen Sinne nicht in den schweigepflichtigen Personenkreis (weil der Abschluss nicht staatlich geregelt ist), wie ich gerade festgestellt habe. Wie es sich mit Esoterikern verhält weiß ich nicht, vermute aber ähnliches.

Von dem her sehe ich die gesamte Diskussion rund um die Schweigepflicht als nichtig an, beende meine Off-Topic Exkursion hiermit und verbleibe lediglich bei meiner persönlichen Meinung. Gut heiße ich diesen Sachverhalt nicht, kann ihn aber auch nicht ändern.

Gruß,
Dverg
Selbstverständlich fallen Heilpraktiker unter die Schweigepflicht. Und der Abschluss ist staatlich geregelt. Du bist falsch informiert. Allerdings muss das ein Klient sein und niemand der eben mal anruft!


Nichtsdestotrotz nehme ich deine Kritik gerne an und gehe mal damit "schwanger". Ich hätte Geschlecht weglassen können und den Zeitpunkt des Geschehens sowieso....danke für den Hinweis.
 
Das sehe ich nicht ganz so. Denn selbst wenn explitit weder für das Gewerbe noch allgemein rechtliche Vorgaben existieren, so wird sich im Streitfall ein Greicht trotzdem konkludent an analogen Beratungsfällen - wie z.B. an ärztlichen oder psychologischen Regelungen orientieren. Insbesondere aj auch, da jeder ordentliche Kaufmann ja auch zur Treue seinen Kunden gegenüber verpflichtet ist.

Hier also einen generellen Freibrief zu sehen, nur weil es keine Standesregeln gibt, wäre ein ziemlicher Fehlschluss.

Ich finde hier haben wir in Österreich gemäß Psychologengesetz eine sehr gute Regelung, dass die Erzählung keinen Rückschluss auf den Klienten ermöglichen darf. D.h. ich darf einen Fall grundsaätzlich schildern, muss aber alles vermeiden was die Person identifizieren würde. Gleiches gilt auch für Supervisionen, Intravisionen u.ä.. Was im Normalfall kein Problem ist, ausser es handelt sich um prominente Fälle oder Spezialfälle die halt nicht so oft auftreten.

Das ist allerdings ebenso schwammig wie die unsere Gesetzeslage. Wie wird festgelegt, ob eine Person anhand der Informationen identifiziert werden kann? Derer Möglichkeiten gibt es viele, womöglich auch viele Zufälle. Ich kenne mich mit der Gesetzeslage in Österreich viel weniger aus, als mit der deutschen Rechtssprechung (und selbst hier nur rudimentär bedingt durch meinen Beruf, nicht im Gesundheitswesen). Im § 203 StGB sind Heilpraktiker nicht aufgeführt, d.h. sie unterliegen nicht derselben Schweigepflichtsklausel wie beispielsweise Ärzte oder Psychologen.

http://www.heilpraktikerverband.de/...en/13-schweigepflicht-des-heilpraktikers.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Allerdings ist die Verschwiegenheitspflicht scheinbar im Rahmen des BGB, genauer durch Verhandlungsverträge festgelegt (§ 603 a BGB). Was in diesem Rahmen interessant wäre ist, ob dieser Zusatz dem Klienten auch ersichtlich sein muss (d.h. durch Unterschrift) oder nicht. Bei meinem Heilpraktiker füllte ich damals nur einen Patientenbogen aus. Da ich zu diesem Zeitpunkt davon ausging, dass Heilpraktiker automatisch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, kümmerte ich mich nicht weiter darum.

Konkludent ist es hier mitnichten. Ich könnte einen Heilpraktiker zwar dafür belangen, allerdings macht es im Ergebnis dennoch einen Unterschied ob nach StGB oder BGB entschieden wird. Meines Wissens kann einem Arzt auch Berufsverbot erteilt werden, ob diese Konsequenz auch einem Heilpraktiker blüht vermag ich nicht einzuschätzen.

Gruß,
Dverg
 
@Dverg_

In den Energet(h)iker"Berufen" gibt es durchaus so etwas wie einen "Ehrenkodex".
Bei manchen Methoden wird der sogar genau schriftlich festgehalten und gilt im Prinzip verbindlich.
Dabei kommt es aber auch auf den Ausbilder an, wie er seine Lehre vermittelt. Bei einem WE-Kurs bleibt das u.U. auf der Stecke.
Meine Schüler z.B. mussten den nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern unterschreiben.

Eine Schweigepflicht sagt übrigens nicht aus, dass man nicht über seine Klienten sprechen darf. Das ist in der Medizin genauso. Es geht um den pers. Datenschutz und darum, dass man eben keine Namen sagen darf und keine Benenung ausführen darf, die eindeutig auf die bestimmte Person hinweisen. Man kann einen anderen Namen nehmen, das Alter und den Wohnort verändern, das reicht schon.
Wäre dem nicht so, gäbe es nur unrealistische Fallbeispiele die praxisfremd sind (z.B. auch in Ausbildungsinhalten) - und das würde dann wirklich zu Stümperei führen.

Und weil du sagstest, dass man aufgrund des Wohnortes des Behandlers auf die Daten der Klienten schließen könne .... den Zahn kannst du dir gleich mal ziehen. Meine Klienten z.B. kommen aus ganz Deuschland und ich selbst habe in verschiedenen Bundesländern praktiziert/ausgebildet. Mein Wohnort hat sich in den 20 Jahren mehrmals verändert, ich habe dennoch immer ländlich gelebt usw.
Die Klienten sind sich oftmals ähnlich mit ihren "Beschwerden/Anliegen", denn das hängt m.M.n nämlich wirklich damit zusammen, dass jeder bestimmte Fachgebiete hat und dem entsprechnd auch die Kleinten sind.

LG
Waldkraut
 
Du meinst mich?
Wär nett gewesen wenn du mich markierst. So viel zur Ethik, denn du hast grad hinter meinem Rücken über mich gesprochen. Das geht schnell, oder?

Ja, das geht sehr schnell.

Diese Dame ist keine Klientin von mir. Ich habe von ihr keinen Arbeitsauftrag erhalten und hab nicht für sie gearbeitet. Sie wollte auch nie meine Klientin sein sondern nur nebenbei was einstreifen.
Ob sie hier liest oder nicht ist mir egal, da ich ihr persönlich gesagt habe, wie ich über ihr Verhalten denke.

Du hörst ihr im Rahmen von 2 längeren Telefonaten zu, sie erzählt dir vertrauliche Informationen und zugegeben vielleicht wollte sie dies alles nur dazu nutzen um ihre Geschichte und die damit einhergehende Verantwortung an dich abzugeben. Den Riegel hast du vorgeschoben, ich missverstand das Beispiel aus vielerlei Gründen.

Wie du es anstellen würdest, rauszufinden wer die Frau ist frage ich mich jetzt allerdings schon.....

Es liegt mir fern das herauszufinden.

Selbstverständlich fallen Heilpraktiker unter die Schweigepflicht. Und der Abschluss ist staatlich geregelt. Du bist falsch informiert. Allerdings muss das ein Klient sein und niemand der eben mal anruft!

Meine Recherchen waren oberflächlich.
 
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Zum Ehrenkodex:

#4: Ich behandle alle Informationen über einen Schüler vertraulich (Schweigepflicht).
Beispiel lesen

Wer direkt mit Klienten arbeitet, für den gelten ähnliche Richtlinien wie für Therapeuten. Zum Beispiel muss Vertraulichkeit gewährleistet sein. Was während einer schamanischen Sitzung vorfällt, bleibt beim Klienten und dem schamanisch Tätigen.
Beispiel lesen

Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. wurde am 18. Februar 1995 gegründet. Die rund 4.700 Mitglieder des DGH – darunter u. a. Ärzte, Heilpraktiker und Klienten – verpflichten sich einem Ehrenkodex, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 inhaltlich entspricht.
alles lesen


@Lucia

natürlich hat das was mit Schamanismus zu tun.
Dort gibt es auch Ehrenkodexe, schließlich führen sie auch heilende Tätigkeiten aus und es gibt einige die auch dem DGH angehören.
 
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