Die Wirkung von Antidepressiva und Antipsychotika

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Und die werden kommen, um zu kontrollieren, ob er seine Medikamente nimmt. WENN er denn wirklich Neuroleptika nimmt, dann ist das Wirkungsspektrum ein anderes und damit wahrscheinlich auch das Krankheitsbild. Dann kommen durchaus psychotische Störungen , bipolare Störung etc.pp in Fragen. Wird schon einen Grund geben, warum man sichergehen will, dass er auch seine Pillen nach Vorschrift nimmt. Unabhängig, dass vieles von dem, was er erzählt, durchaus zum Krankheitsbild passen würde. Also sein reaktives Empfinden auf das, was um ihn und mit ihm passiert. Eh davon auszugehen, dass die Medikation nicht ganz richtig gepegelt ist.

Ich kenne es von Bekannten vom PSD, natürlich jetzt in Österreich und nicht in Deutschland, da kann es anders sein, daß die normal ein Rezept bekommen und sich die Tabletten selber holen und selber nehmen. Wenn jemand sich da sehr schwer tut, bekommt er eine Depotspritze.

@Wortdoktor : wäre das nichts für Dich? Eine Spritze alle vier Wochen und Du hast sonst Ruhe? Falls das bei Deinem Medikament möglich ist. Natürlich ist das ziemlich heftig, die allermeisten, die ich kenne, die Neuroleptika nehmen, versuchen das zu vermeiden.
 
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Das stimmt, ABER daraus ergibt sich kein Recht auf Verwahrlosung. Spätestens bei Selbstgefährdung oder Gefährdung von anderen ist Schluss mit Selbstbestimmung. In besondere wenn man unter Betreuung ist, z.b wenn festgestellt wurde, dass man aus diversen Gründen gar nicht in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst oder die eigenen Umstände zu treffen. Dazu kommt, dass der Betreuer selbst bestimmten Gesetzen und Pflichten unterliegt, die sich im Kern zwangsläufig darum drehen, dass der Betreute nicht verwahrlost, bzw. innerhalb der Betreuung irgendeinen Schaden nimmt...
 
Weiß ich nicht...
In Pflegeheimen werden auch Menschen in Ruhe gelassen die dement sind. Wenn da die Körperpflege verweigert wird, dann ist das eben so.

Ja, das kenne ich auch, der Schaden wäre größer als der Nutzen. Schlimmstenfalls wehren sich die Leute und verletzen sich oder die Pflegeperson und verlieren das Vertrauen.
 
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Spätestens bei Selbstgefährdung oder Gefährdung von anderen ist Schluss mit Selbstbestimmung.
Dann greift ein richterlicher Beschluss.
In besondere wenn man unter Betreuung ist, z.b wenn festgestellt wurde, dass man aus diversen Gründen gar nicht in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst oder die eigenen Umstände zu treffen.
Hab ich schon Seiten vorher beschrieben.

Seit die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft ist (etwa 16 Jahre??) haben Menschen mit Behinderung weitaus mehr Rechte, die sie wahrnehmen können, bevor der Betreuer eingreifen darf.
 
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