Wortdoktor
Sehr aktives Mitglied
Ich mache andauernd was in der Wohnung, weil ich nicht raus fliegen will. Davor hab ich angst, wieder ins heim geschickt zu werden .
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Das weißt du,weil du in diesem Berufsfeld arbeitest,oder weil du den von dir verlinkten Artikel gelesen hast?vom Prinzip hast du Recht, und doch gibt es eben Ausnahmen wie bereits von mir verlinkt.
Um beim jetzigen Thema zu bleiben:dann räumt er nicht auf. Nicht mehr und nicht weniger.was gäbe es für @Wortdoktor , wenn er das Recht in Anspruch nimmt?
die option er darf alles allein machen, dann muss er arbeiten und sich eine Wohnung suchen, sämtliche Zahlungen fielen weg.......was *unter der Brücke schlafen* bedeuten würde.
Ein Betreuer hat einen festgelegten Handlungsspielraum,den er nicht "überschreiten" darf..er ist in vielen Fällen nur für bestimmte Lebensbereiche zuständig (etwa nur für Finanzen, aber z.B nicht für Gesundheitsfragen,oder oder oder)doch das kann kein Betreuer erlauben.
Klar. Welchen Pflegegrad @Wortdoktor aber hat, wissen wir nicht..Und bei einem Pflegegrad geht es ja nie ums aufräumen sondern um Dinge die @Wortdoktor nicht bewältigen *kann*
Das glaube ich!1.)Versuche ich mein Bestes trotz der Krankheit zu geben. Jeder vergisst, dass ich beeinträchtigt bin.
Genau...aber für alle Handlungen,die der Betreuer jenseits seines klar umrissenen Tätigkeitsfeldes durchführen will, braucht er einen richterlichen Beschluss.Denn es offensichtlich geben muss , wenn jemand einen Betreuer hat.
Wer vergisst das? Du möchtest doch eigentlich nicht,dass man dich als "beeinträchtigt" wahrnimmt...1.)Versuche ich mein Bestes trotz der Krankheit zu geben. Jeder vergisst, dass ich beeinträchtigt bin.
doch hat er bereits gesagt.Klar. Welchen Pflegegrad @Wortdoktor aber hat, wissen wir nicht..
Ich mache andauernd was in der Wohnung, weil ich nicht raus fliegen will. Davor hab ich angst, wieder ins heim geschickt zu werden .
Ich habe noch keinen Beschluss gesehen, wo Verwahrlosung explizit erlaubt ist. Oder von der Betreuungspflicht ausgenommen ist.Genau...aber für alle Handlungen,die der Betreuer jenseits seines klar umrissenen Tätigkeitsfeldes durchführen will, braucht er einen richterlichen Beschluss.
sieheDas weißt du,weil du in diesem Berufsfeld arbeitest,oder weil du den von dir verlinkten Artikel gelesen hast?
Um beim jetzigen Thema zu bleiben:dann räumt er nicht auf. Nicht mehr und nicht weniger.
Das hat jetzt nicht wirklich mit dem Thema "Aufräumen oder nicht" zu tun..er wird einen festgestellten Hilfebedarf haben und wird entsprechend finanziert..ob er aufräumt oder nicht.
Ein Betreuer hat einen festgelegten Handlungsspielraum,den er nicht "überschreiten" darf..er ist in vielen Fällen nur für bestimmte Lebensbereiche zuständig (etwa nur für Finanzen, aber z.B nicht für Gesundheitsfragen,oder oder oder)
Klar. Welchen Pflegegrad @Wortdoktor aber hat, wissen wir nicht..
Wenn es immer die Gleiche wäreSprecht ihr zusammen, du und die Person von der Reinigung? Vielleicht solltest du es ihr mal sagen...