Die Wirkung von Antidepressiva und Antipsychotika

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vom Prinzip hast du Recht, und doch gibt es eben Ausnahmen wie bereits von mir verlinkt.
Das weißt du,weil du in diesem Berufsfeld arbeitest,oder weil du den von dir verlinkten Artikel gelesen hast?
was gäbe es für @Wortdoktor , wenn er das Recht in Anspruch nimmt?
Um beim jetzigen Thema zu bleiben:dann räumt er nicht auf. Nicht mehr und nicht weniger.
die option er darf alles allein machen, dann muss er arbeiten und sich eine Wohnung suchen, sämtliche Zahlungen fielen weg.......was *unter der Brücke schlafen* bedeuten würde.

Das hat jetzt nicht wirklich mit dem Thema "Aufräumen oder nicht" zu tun..er wird einen festgestellten Hilfebedarf haben und wird entsprechend finanziert..ob er aufräumt oder nicht.
doch das kann kein Betreuer erlauben.
Ein Betreuer hat einen festgelegten Handlungsspielraum,den er nicht "überschreiten" darf..er ist in vielen Fällen nur für bestimmte Lebensbereiche zuständig (etwa nur für Finanzen, aber z.B nicht für Gesundheitsfragen,oder oder oder)
Und bei einem Pflegegrad geht es ja nie ums aufräumen sondern um Dinge die @Wortdoktor nicht bewältigen *kann*
Klar. Welchen Pflegegrad @Wortdoktor aber hat, wissen wir nicht..
 
Genau...aber für alle Handlungen,die der Betreuer jenseits seines klar umrissenen Tätigkeitsfeldes durchführen will, braucht er einen richterlichen Beschluss.
Ich habe noch keinen Beschluss gesehen, wo Verwahrlosung explizit erlaubt ist. Oder von der Betreuungspflicht ausgenommen ist.
 
Das weißt du,weil du in diesem Berufsfeld arbeitest,oder weil du den von dir verlinkten Artikel gelesen hast?

Um beim jetzigen Thema zu bleiben:dann räumt er nicht auf. Nicht mehr und nicht weniger.


Das hat jetzt nicht wirklich mit dem Thema "Aufräumen oder nicht" zu tun..er wird einen festgestellten Hilfebedarf haben und wird entsprechend finanziert..ob er aufräumt oder nicht.

Ein Betreuer hat einen festgelegten Handlungsspielraum,den er nicht "überschreiten" darf..er ist in vielen Fällen nur für bestimmte Lebensbereiche zuständig (etwa nur für Finanzen, aber z.B nicht für Gesundheitsfragen,oder oder oder)

Klar. Welchen Pflegegrad @Wortdoktor aber hat, wissen wir nicht..
siehe
 
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