Die Wirkung von Antidepressiva und Antipsychotika

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Tatsächlich gibt es das "Recht auf Verwahrlosung"... ;)

Andererseits muss sich auch niemand helfen lassen. Im Zuge der verfassungsrechtlich geschützten individuellen Freiheit kann jeder selbst entscheiden, ob er Hilfe in Anspruch nimmt, betont ein Sprecher des Stuttgarter Sozialministeriums. Es sei denn, es besteht die Gefahr erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung.
aus https://www.pharmazeutische-zeitung...ite/2/?cHash=859839fa8010f0bccc7651c35151a52d
 
Werbung:
Aber wohl nur für vollmündige Bürger!?
Sobald irgendwelche andere Verantwortungsträger hinzu gezogen werden ( müssen), dann scheint mir das nicht der Fall zu sein!
Weiß ich nicht...
In Pflegeheimen werden auch Menschen in Ruhe gelassen die dement sind. Wenn da die Körperpflege verweigert wird, dann ist das eben so.
 
Aber wohl nur für vollmündige Bürger!?
Nein,für jeden..zumindest in Deutschland..dieses Recht leitet sich aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das unter anderem besagt,dass jeder das Recht auf freie Entfaltung habe und die Freiheit des Menschen unverletzlich sei...


Sobald irgendwelche andere Verantwortungsträger hinzu gezogen werden ( müssen), dann scheint mir das nicht der Fall zu sein!
Dem ist nicht so..auch ein "Gesetzlicher Betreuer" kann nicht fordern,dass das Zimmer aufgeräumt wird,er darf nur anregen..hat er das Gefühl, XY vermüllt, kann er nur mit der ZUSTIMMUNG des von ihm Betreuten eine Reinigungskraft engagieren..
 
Weiß ich nicht...
In Pflegeheimen werden auch Menschen in Ruhe gelassen die dement sind. Wenn da die Körperpflege verweigert wird, dann ist das eben so.
Das ist möglich - hat vielleicht mit der Hoffnungsloskeit der jeweiligen Fälle zu tun!?
Ich schätze auch, dass die Zimmer der Dementen in Ordnung gehalten werden.
In Wohnungen - außerhalb der Heime - spielt vielleicht auch das Recht des Vermieters zur Erhaltung seiner Räumlichkeiten eine Rolle!?
 
Hab doch die Hauswirtschaft , die immer lacht.
Ah, ist es also doch gut,dass eine "Putztante" dich unterstützt? ;)

Du hast irgendwo gefragt, warum du u.a. Zettel selbst unterschreiben sollst...das ist dann der Fall, wenn du eine Dienstleistung erhalten hast, die du über dein "Persönliches Budget" finanziert. Deine Unterschrift beglaubigt, dass du auch die jeweilige Dienstleistung bekommen hast. Und erst mit deiner Unterschrift bekommt derjenige sein Honorar, der dich mit seiner Leistung (z.B. putzen,Fußpflege,Friseur) unterstützt hat..
 
Nein,für jeden..zumindest in Deutschland..dieses Recht leitet sich aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das unter anderem besagt,dass jeder das Recht auf freie Entfaltung habe und die Freiheit des Menschen unverletzlich sei...



Dem ist nicht so..auch ein "Gesetzlicher Betreuer" kann nicht fordern,dass das Zimmer aufgeräumt wird,er darf nur anregen..hat er das Gefühl, XY vermüllt, kann er nur mit der ZUSTIMMUNG des von ihm Betreuten eine Reinigungskraft engagieren..

vom Prinzip hast du Recht, und doch gibt es eben Ausnahmen wie bereits von mir verlinkt.

was gäbe es für @Wortdoktor , wenn er das Recht in Anspruch nimmt?

die option er darf alles allein machen, dann muss er arbeiten und sich eine Wohnung suchen, sämtliche Zahlungen fielen weg.......was *unter der Brücke schlafen* bedeuten würde.

doch das kann kein Betreuer erlauben.

Und bei einem Pflegegrad geht es ja nie ums aufräumen sondern um Dinge die @Wortdoktor nicht bewältigen *kann*
 
Nein,für jeden..zumindest in Deutschland..dieses Recht leitet sich aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das unter anderem besagt,dass jeder das Recht auf freie Entfaltung habe und die Freiheit des Menschen unverletzlich sei...



Dem ist nicht so..auch ein "Gesetzlicher Betreuer" kann nicht fordern,dass das Zimmer aufgeräumt wird,er darf nur anregen..hat er das Gefühl, XY vermüllt, kann er nur mit der ZUSTIMMUNG des von ihm Betreuten eine Reinigungskraft engagieren..
Aha - danke für die Info!
 
Nein,für jeden..zumindest in Deutschland..dieses Recht leitet sich aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das unter anderem besagt,dass jeder das Recht auf freie Entfaltung habe und die Freiheit des Menschen unverletzlich sei...
Das stimmt, ABER daraus ergibt sich kein Recht auf Verwahrlosung. Spätestens bei Selbstgefährdung oder Gefährdung von anderen ist Schluss mit Selbstbestimmung. In besondere wenn man unter Betreuung ist, z.b wenn festgestellt wurde, dass man aus diversen Gründen gar nicht in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst oder die eigenen Umstände zu treffen. Dazu kommt, dass der Betreuer selbst bestimmten Gesetzen und Pflichten unterliegt, die sich im Kern zwangsläufig darum drehen, dass der Betreute nicht verwahrlost, bzw. innerhalb der Betreuung irgendeinen Schaden nimmt...
 
Werbung:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben