flimm
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Tatsächlich gibt es das "Recht auf Verwahrlosung"...![]()
aus https://www.pharmazeutische-zeitung...ite/2/?cHash=859839fa8010f0bccc7651c35151a52dAndererseits muss sich auch niemand helfen lassen. Im Zuge der verfassungsrechtlich geschützten individuellen Freiheit kann jeder selbst entscheiden, ob er Hilfe in Anspruch nimmt, betont ein Sprecher des Stuttgarter Sozialministeriums. Es sei denn, es besteht die Gefahr erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung.