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Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...
Ein Krieg kriegerisch führen, kann nur, wer kriegerische Kriege im Blut hat. Du kannst mir glauben, dass wir "Zivildienstleistende" uns gegen unsere eigenen Befehlshaber stellen, wenn uns befohlen wird, Waffen in die Hand zu nehmen. Maximal Lazaretdienste, wenn wir dazu fähig wären, sollte es hier zu nem Heißkrieg kommen. Ist das nicht drin, bleibt nur die Flucht oder Bruderkrieg.
Was hat sich in eurem Leben verändert weil es Flüchtlinge gibt?
Wenn man sich klar gegen humanitäre Hilfe stellt, muss es dafür einen guten Grund geben.
Was hat sich in eurem Leben verändert weil es Flüchtlinge gibt?
Wenn man sich klar gegen humanitäre Hilfe stellt, muss es dafür einen guten Grund geben.
Z.B. auch die radioaktive Verseuchung, die neben den vielen direkten Tosesopfern der ganzen Kriege noch sehr sehr lange Zeit ganze Landstriche vergiften wird.
Die allermeisten sind ja bereit zu glauben das Medien Fehler machen und auch dicke Fehler machen. Das ist nicht der Punkt. Aber das sie bewusst manipulieren, das will man nur von Russland oder China oder Iran oder welchem Schurkenstaat auch immer glauben.
Und wer darüber wirklich berichtet, wie das im Einzelnen abläuft (sowohl was den Zustand der Medien angeht als auch die allgemeinen und speziellen weltpolitischen Vorgänge), ist auf Alternativmedien angewiesen und wird nicht selten dann in irgendeiner Weise diffamiert. Ebenso wie die Medien selbst, die solche Berichte veröffentlichen.
Oder sie werden in Formaten gesendet, die unterhaltsam und kritisch rüberkommen, aber letztlich auch meist nur Stoff aufarbeiten, der der Entwicklung hinterher hinkt. Trotzdem bekommt man da manchmal Informationen oder andere Blickwinkel.
Für Autofahrer ist die Sachlage nicht so eindeutig, da es entscheidend von den äußeren Umständen und vom individuellen Verhalten der Autofahrer abhängt und auch das Verhalten der Fußgänger (und Radfahrer) maßgeblich ist.
Aber auch hier es nicht so, dass automatisch der Fahrer (alleinig) zur Rechenschaft gezogen wird. Die Rechtsprechung streut hier sehr weit.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3619.php
OLG Nürnberg vom 14.07.2005 (13 U 901/05, VersR 2006, 1513): „Den Kl. trifft grobes Eigenverschulden, hinter welchem die Betriebsgefahr des Bekl. zu 1 zurücktritt. (…) Hier ist eine völlige Freistellung der Bekl. von der Gefährdungshaftung deshalb geboten, weil das Verhalten des Kl. grob verkehrswidrig war, und der Sorgfaltsverstoß auch subjektiv besonders vorwerfbar ist“.
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