Wieder auf freiem Fuß bedeutet, dass keine weiterführenden Haftgründe vorlagen. Es bedeutet nicht, diejenigen wurden freigesprochen. Jeder Straftäter wird zunächst einmal freigelassen und darf in Freiheit auf die Gerichtsverhandlung warten, so eben jene weiterführenden Haftgründe nicht vorliegen. Ansonsten kommen Straftäter in Untersuchungshaft bis zur Gerichtsverhandlung.
Allein, dass da keine weiteren Haftgründe vorliegen, ist doch schon ein Witz. Da wird ein Mordanschlag auf eine 7-köpfige Familie verübt, die nur entkommen konnten, weil sie von Nachbarn gewarnt wurden, und die Täter sitzen nicht mal in U-Haft.
Es wird dies damit begründet, die Täter hätten Angst vor den Flüchtlingen gehabt (einer Familie mit Kindern).
Und was da schließlich bei einem Verfahren rauskommt, das bleibt abzuwarten. Offenbar sieht der Staatsanwalt das ja sehr gechillt, daher vermute ich mal, dass die armen ängstlichen Feuerwehrmänner (!) mit mildernden Umständen rechnen dürfen. Sie werden weder wegen versuchten Mordes angeklagt (denn sonst säßen sie in U-Haft), noch werden sie als politische Straftäter eingeordnet (sonst säßen sie ebenfalls in U-Haft).
Ping, Du tust dich regelmäßig sehr schwer unser deutsches Rechtssystem zu verstehen.
Ich habe Schwierigkeiten, solche Entscheidungen zu verstehen.
Ansonsten gehöre ich nicht zu denen, die offenbar unser Rechtssystem so wenig verstehen, dass sie Moslems schon ins Gefängnis stecken wollen, weil ihre Frauen Kopftücher tragen und man dies generell als rechtswidrige Unterdrückung ansieht.....nicht wahr, Ane?