Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Wieso ohne rechtliche Grundlage? Nach den Infos hier war es eine Sozialwohnung, und dieser Bewohner nicht mehr dazu berechtigt, diese Sozialwohnung zu bewohnen. Das IST eine rechtliche Grundlage. Gut möglich, dass durch die Flüchtlinge die Stadt auf dieses unrechtmässige Mietverhältnis aufmerksam wurde, das kann aber NICHT den Flüchtlingen angelastet werden. Die Unrechtmässigkeit bestand wohl schon vorher.
Du kannst keine Gesetzestexte lesen. Das eine Sozialwohnung sozial schwachen Personen zur Verfügung gestellt werden sollte, bedeutet nicht, dass nur sozial schwache Personen auf Dauer in einer Sozialwohnung wohnen dürfen. Die Wohnung ist dann fehlbelegt. Nicht rechtswidrig belegt. Was bedeutet: die Kommunen können, je nach Bundesländern, eine Fehlbelegungsabgabe einfordern. Somit zahlt der mieter eine ortsübliche Miete und genießt nicht mehr die günstige Miete, die staatlich bezuschusst wird. Was nicht bedeutet Mieter rauswerfen.
Lg
Any
 
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Entschuldige Loop, aber wie willst du als Österreicherin genauestens wissen, was im deutschen Mietrecht Sache ist, und wie in diesem speziellen Fall der tatsächliche Sachverhalt ist? Wer weiss, ob die seitens der Medien transportierten Infos tatsächlich 1:1 der Wahrheit entsprechen?

Dein grosses Herz ehrt dich sehr, aber ich glaube, da macht es Sinn, das ein bisschen zurückzufahren. :)

Mir tun die Betroffenen leid, ganz einfach, und es ist nicht in Ordnung, wenn ein Vertrag gebrochen wird, es ist ungesetzlich, die Frau hat einen rechtskräftigen Mietvertrag, sie wohnt seit 23 Jahren dort und hat ihre Kinder in dieser Wohnung großgezogen. Sie hat gesagt, daß sie nicht mal im Nebenhaus, wo man ihr eine Wohnung angeboten hat, wohnen kann, weil es ihr weh tut! (n)
Und die Krankenschwester, die seit 16 Jahren in ihrer Wohnung wohnt, ebenfalls ihre Kinder dort großgezogen hat, sie findet gar nichts anderes, weil sie einen Hund und eine Katze hat, soll sie auf der Straße landen? Ich hab Fotos von ihrer Wohnung gesehen, sie hat dort alles so liebevoll eingerichtet, das ist ihr Zuhause. Sie hat gesagt, es war für sie wie ein Tritt!
Das ist nicht fair.
 
Natürlich hat er das gewußt, er hatte ja einen Wohnberechtigungsschein.
Ein alleinstehender Mann hat HIER kein Recht in einer 4-Zimmer-Sozial-Whg. zu leben.

Er hat (vor Einzug) einen Wohnberechtigungsschein vorlegen müssen, in dem ganz klar aufgeführt war, wie groß die Whg., bei wie vielen Personen sein darf.
Wenn sich dies ändert, dann hat er seinen Vermieter, in diesem Fall die Stadt, UNVERZÜGLICH darüber zu informieren.
SO steht es jedenfalls in unseren Mietverträgen.
Natürlich hat er das nicht getan, & nun muß er die Konsequenzen tragen.
Trotzdem wird er nicht auf die Straße gesetzt, sondern muß jetzt in eine 2-Zimmer-Whg. umziehen.
Ich finde das ziemlich gerecht, denn viele junge Familien blieben ansonsten auf der Strecke.

Wenn das so im Mietvertrag steht, dann ist es auch was anderes. Es muß drinnen stehen, daß man dann umziehen muß, wenn sich was ändert.
 
Wenn das so im Mietvertrag steht, dann ist es auch was anderes. Es muß drinnen stehen, daß man dann umziehen muß, wenn sich was ändert.

Loop. Möchtest du nicht oder vielleicht doch mal etwas genauer hinsehen, worum es wirklich geht?

Es gibt da so wichtige Kleinigkeiten, die sehr schnell ganz groß werden könnten.

Was steht in deiner Verlinkung?

Furcht vor einem Präzedenzfall

Was kann das wohl bedeuten? Dass es gesetzlich WIRD für Alle oder Viele, wenn er damit durchkommt. Wird sich letztlich dagegen entschieden, dann können "beide" mit einer Entschädigung rechnen. Zur Zeit hängt es in der Schwebe, weil sich noch nicht entschieden wurde. Politisch ist hier ein Kollateralschaden entstanden, der selbstverständlich nie positiv gewertet werden kann, wenn noch Menschlichkeit in einem wohnt.
 
Wenn das so im Mietvertrag steht, dann ist es auch was anderes. Es muß drinnen stehen, daß man dann umziehen muß, wenn sich was ändert.
Oder aber die Gemeinde oder der Vermieter haben Betrug begangen. Das kommt auch vor, dass Sozialwohnungen einem Unberechtigten zugeschoben wurde. Dann darf auch gekündigt werden. Dann war die Anmietung bereits rechtswidrig.

Ausnahmen müssen sehr gut begründet und bewilligt werden von der zuständigen Behörde. Das kann man später auch nicht mehr rückgängig machen.

Ich habe in meiner ersten Ausbildung im Wohnungsamt ein halbes Jahr hier in Hamburg gesessen und jene Wohnungsberechtigungsscheine antragmässig geprüft und bearbeitet und eine Hausarbeit darüber verfassen müssen. *g*

Lg
Any
 
Sind die Flüchtlinge denn jetzt schon Deutsche?
Ich dachte das deutsche Grundgesetz gilt für das deutsche Volk?

https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg/245216
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Offensichtlich hast Du das Grundgesetzt nie gelesen und noch nicht mal den Teil den Du gerade zitiert hast. Versuch doch mal zu verstehen was da steht.
 
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