Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Da steht auch mehr zahlen, aber nicht gekündigt werden. Das ist doch Mietrecht.

Entschuldige Loop, aber wie willst du als Österreicherin genauestens wissen, was im deutschen Mietrecht Sache ist, und wie in diesem speziellen Fall der tatsächliche Sachverhalt ist? Wer weiss, ob die seitens der Medien transportierten Infos tatsächlich 1:1 der Wahrheit entsprechen?

Dein grosses Herz ehrt dich sehr, aber ich glaube, da macht es Sinn, das ein bisschen zurückzufahren. :)
 
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Wo ist da eine falsche Information? Was steht denn im Mietvertrag von diesem Nachbarn, steht da, wenn er zu viel verdient oder die Frau und die Kinder raus sind, daß er dann auch raus muß? Hat er das gewusst, wie er in die Wohnung gezogen ist?
Natürlich hat er das gewußt, er hatte ja einen Wohnberechtigungsschein.
Ein alleinstehender Mann hat HIER kein Recht in einer 4-Zimmer-Sozial-Whg. zu leben.

Er hat (vor Einzug) einen Wohnberechtigungsschein vorlegen müssen, in dem ganz klar aufgeführt war, wie groß die Whg., bei wie vielen Personen sein darf.
Wenn sich dies ändert, dann hat er seinen Vermieter, in diesem Fall die Stadt, UNVERZÜGLICH darüber zu informieren.
SO steht es jedenfalls in unseren Mietverträgen.
Natürlich hat er das nicht getan, & nun muß er die Konsequenzen tragen.
Trotzdem wird er nicht auf die Straße gesetzt, sondern muß jetzt in eine 2-Zimmer-Whg. umziehen.
Ich finde das ziemlich gerecht, denn viele junge Familien blieben ansonsten auf der Strecke.
 
Genauso ist es mit dem Verdienst - jedenfalls in Schleswig-Holstein.

Es sei denn, du bist "überstädtisch" wie ich. :D

Ich könnte die Wohnung sogar kaufen, wenn ich plötzlich verdiene.

GEWOBA

Ich rate jedem, in Sachen Sozialwohnung, sich eine unter dem Schirm von Gewoba zuzulegen. Anfangs war ich skeptisch, weil ich "Eigentumsanteil" in Prozenten zahlen sollte, doch solange dieser Wohnblock zur Gewoba gehört, kann ich hier ewig bleiben, wenn die Zahlung nicht ausbleibt. Zieht der Vermieter seinen Wohnkasten aus der Gewoba raus, hab ich diesen Status nicht mehr.

Jaques dann zeig die gesetzliche Grundlage, die eine Kündigung zulässt und auch was dann im Mietvertrag stehen muss. Bitte.

Steht doch da groß und Breit

Keine Kündigung durch den Vermieter ist bei späterem Verlust der Berechtigung zum Besitz einer Sozialwohnung zulässig. Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss also keine Kündigung befürchten, wenn er später seine Berechtigung verloren hat, etwa, weil sein Einkommen zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist. Der Mieter muss dann allerdings eine Fehlbelegungsabgabe, also eine Ausgleichszahlung für die Sozialwohnung zahlen, falls dies im Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes vorgesehen ist. Gegenwärtig ist dies nicht mehr der Fall in NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Berlin und Hamburg.

Hat der Mieter die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung hingegen schon beim Einzug nicht gehabt, so kann der Vermieter kündigen, falls er darüber in Unkenntnis war. Allerdings muss hinzukommen, dass die zuständige Behörde den Vermieter aufgefordert hat, die Sozialwohnung einem Berechtigten zu überlassen.

Mietrecht

Es ist nach wie vor Kulanz, wenn ein Nichtsozialer Sozialwohnung bezieht.

In nur 8 Bundesländern gilt die Fehlbelegung nicht mehr

Vorgetäuschter Eigenbedarf

vorgetäuschter Eigenbedarf
Wenn der Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht ist, so hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vermieter. Der Mieter muss allerdings nachweisen, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, etwa, um die Wohnung besser verkaufen oder teuerer vermieten zu können.
Gelingt der Nachweis, so kann der Mieter die Mietdifferenz zu seiner neuen, teureren Mietwohnung als Schadensersatz verlangen, und zwar für etwa drei bis fünf Jahre. Es muss sich natürlich um vergleichbare Wohnungen handeln. Weiter kann er die Umzugskosten ersetzt verlangen, oder die Kosten eines Räumungs-Rechtsstreits. Des weiteren kann er den Ersatz aller Schäden verlangen, für die die Täuschung und der unberechtigte Auszug adäquat ursächlich war. Dazu zählen etwa auch die Kosten für neue Möbel, wenn die alten nicht in die neue Wohnung passen.

Härteklausel

§ 574 BGB enthält die Sozialklausel für Mieter. Wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, kann eine an sich berechtigte Kündigung unwirksam sein. Hierbei sind jedoch gewisse Formalitäten einzuhalten. Der Mieter musss der Kündigung unter Berufung auf die Sozialklausel zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist widersprechen. Ein verspäteter Widerspruch berechtigt den Vermieter zur Ablehnung der Fortsetzung des Mietverhältnisses.
 
Hast du den Mietvertrag gelesen? Kennst du dich im deutschen Mietrecht so gut aus, dass du hier verurteilen kannst? Und was heisst überhaupt "alle Leute mit Sozialwohnungen verunsichern"? Meines Wissens nach gibt es immer nur ein gewisses Kontingent an Sozialwohnungen.

Natürlich verunsichert es, wenn bestehende Mietverträge einfach gekündigt werden können ohne rechtliche Grundlage. Anevay hat das Mietrecht verlinkt, da steht nichts davon, daß jemand gekündigt wird, wenn er mehr verdient. Muß sich die Stadt nicht an ihre eigenen Verträge halten? Was gelten dann noch Gesetze überhaupt?
 
An dunkler Haut erkennt man arabische Nationalitäten?
Vielleicht wollte er nur die Uhrzeit wissen? ...oder den Weg?
Dolle Krimis laufen hier ab.

Oh je, das ist mal wieder deine typische Verharmlosungstaktik.
Der Artikel war Überschrieben mit: "Überfall auf.....". Es ging um den Versuch der Frau die Handtasche zu entreißen. Uhrzeit fragen:rolleyes: Weg fragen:rolleyes:
Die Polizei sucht den Mann. Leider kein Krimi, sondern Realität in der heutigen Zeit.

Du bist echt von einer goldigen Naivität....

An dunkler Haut erkennt man arabische Nationalitäten?

Ob man an dunkler Haut arabische Nationalitäten erkennt, weiß ich nicht. Ich weiß nur, das Westeuropäer keine dunkle Haut haben. Inzwischen ist D ja ein Schmelztiegel der verschiendensten Nationalitäten und da ist praktisch jede Hautfarbe vertreten.
 
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Danke für das Zeigen, nun auch für mich.

Nein. Dieser Fall hat nichts mit Sozialwohnung oder Mietwohnung zu tun, Loop. Nichts mit Mietvertrag oder rechtlichen Gesetzen. Das ist zukünftige Politik, die hier geschmiedet wird. Lass dich davon nicht beirren.

Du darfst dich persönlich aufregen, moralisch entrüsten oder sachlich argumentieren, doch mit all dem, was du da in deiner Wut aufgezählt hast, hat dieser Inhalt nicht das geringste zu tun.

Hier geht es schlicht um brutale Zukunftsmusik.

Da lehnt sich jemand aus dem Fenster, weil er die Flucht nach vorn gewählt hat, da die Herren und Frauen Politiker alle im Regen stehen lassen.

Dafür oder Dagegen. Wäre ne Umfrage wert, jedoch mit keinem Gesetz zu bespiegeln.
 
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