Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Tja, in den Spiegel zu schauen und sich angesichts dessen, was man dort sieht, zu schämen, ist auch wesentlich schwieriger und unangenehmer...
siehst du die 3 Finger, die auf dich selber zeigen, während du deinen Zeigefinger auf andere richtest?
...und bevor du meinst, du müsstest das jetzt umkehren...
Ich weiss... und arbeite dran...
Du auch?
Nö, warum auch. Ich bin äusserst zufrieden mit mir. Im Spiegel schauen und schämen überlass ich Dir. Aber das machst Du ja eh schon, wie du sagtest.
 
Warum soll das nicht gehen? Wenn er seit 20 Jahren dort wohnt, hat er einen unbefristeten Mietvertrag, da hätte die Stadt vorher dran denken müssen. Wenn eine Wohnung zweckgebunden ist, eben nur für sozial Schwache, dann muß das im Vertrag stehen und als Kündigungsgrund aufgeführt sein, wenn nicht, dann kann man nicht Jahrzehnte später was anderes sagen und einfach den Vertrag brechen.

(y)
 
Zitat von ralrene:
Sag Du ruhig Quatsch, ich jedoch stecke da gerade mitten drin & gerade bei uns ist preiswerter Wohnraum sehr schwer zu finden.
Warum schreibst du dann sowas hier, wenn du es selber kennst?
sondern sie bekommen andere, meist sogar bessere Wohnungen.

Warum schreibst du dann sowas hier, wenn du es selber kennst?

es dauert nicht mehr lange, dann ist Sylt fest in den Händen der Reichen, dann braucht Normalverbraucher, keine Wohnung dort mehr suchen.
 
Warum soll das nicht gehen? Wenn er seit 20 Jahren dort wohnt, hat er einen unbefristeten Mietvertrag, da hätte die Stadt vorher dran denken müssen. Wenn eine Wohnung zweckgebunden ist, eben nur für sozial Schwache, dann muß das im Vertrag stehen und als Kündigungsgrund aufgeführt sein, wenn nicht, dann kann man nicht Jahrzehnte später was anderes sagen und einfach den Vertrag brechen.
Nein Loop, die Wohnung ist für eine 3-4 Personen Familie gedacht.
Eingezogen ist er dort mit Frau & Kindern, die aber schon lange nicht mehr da sind.
Er hätte längst in eine 2 Zimmerwohnung umziehen müssen.
Es kann doch nicht sein, daß es Familien gibt, die in 2 Zimmern leben müssen, weil die großen Wohnungen von Einzelpersonen belegt sind.
Dafür ist sozialer Wohnungsbau einfach nicht gedacht.
 

Steht im Artikel:

Durch eine zukünftig eintretende Einkommenserhöhung kann es zu einer "Fehlbelegung" kommen. Das heißt, dass die Sozialwohnung zwar ursprünglich von einer berechtigten Person bewohnt wurde, die Wohnberechtigung durch die verbesserte Einkommenssituation zwischenzeitlich jedoch entfallen ist. Für diese Fehlbelegung muss dieser Mieter einen Ausgleich, die Fehlbelegungsabgabe bezahlen.

Also mehr zahlen, nicht rausfliegen.
 
Das ist eigentlich kein Geheimnis;) Sozialwohnungen heißen ja nicht ohne Grund so. Ab dem Moment wo ihr klar war, dass sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt musste sie damit rechnen jederzeit gekündigt zu werden. Wäre das vor 3 Jahren passiert, würde es keine Sau interessieren. Und das ganze passiert laufend.

Wenn das nicht im Mietvertrag steht, dann geht das aber nicht.

Ich hab auch eine Gemeindewohnung, das ist zwar nicht das gleiche wie eine Sozialwohnung, aber da ist auch die Stadt der Vermieter und es gibt Einkommensgrenzen beim Bezug, der Mietvertrag ist unbefristet. Wenn man irgendwann mehr verdient, muß man deswegen nicht raus.
 
Warum soll das nicht gehen? Wenn er seit 20 Jahren dort wohnt, hat er einen unbefristeten Mietvertrag, da hätte die Stadt vorher dran denken müssen. Wenn eine Wohnung zweckgebunden ist, eben nur für sozial Schwache, dann muß das im Vertrag stehen und als Kündigungsgrund aufgeführt sein, wenn nicht, dann kann man nicht Jahrzehnte später was anderes sagen und einfach den Vertrag brechen.
Eigentlich muss die Gemeinde das Einkommen der Mieter regelmäßig prüfen. Das war den Gemeinden zu personalintensiv also zu teuer und man ließ es. Ursprünglich ist es so gewesen, dass man mir höherem Einkommen dann mehr Kaltmiete zahlt.
Es gibt kein Gesetz, wonach ein Mieter ausziehen muss, meines Wissens, weil er mehr Einkünfte hat und eine Sozialwohnung bewohnt. Also wird die Eigenbedarfskündigung versucht.
Ps genau die Fehlbelegungsabgabe.
Lg
Any
 
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Wenn das nicht im Mietvertrag steht, dann geht das aber nicht.

Ich hab auch eine Gemeindewohnung, das ist zwar nicht das gleiche wie eine Sozialwohnung, aber da ist auch die Stadt der Vermieter und es gibt Einkommensgrenzen beim Bezug, der Mietvertrag ist unbefristet. Wenn man irgendwann mehr verdient, muß man deswegen nicht raus.

Unbefristet heißt nicht unkündbar , sondern nur das er nicht befristet ist.
 
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