Der spirituelle Aufstieg in eine neue Dimension durch vegane Ernährung

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Ach ja, wieder diese fanatiker-typische selektive Wahrnehmung.

Schau, Kamilein, die gerechte Bewertung eines
Users muss auf Basis der Gesamtheit seiner Beiträge
erfolgen.

Und nicht auf Basis derjenigen Beiträge, welche du
dir nach Gutdünken herausfischt.

Siehst du? Deshalb gibt es unabhängige Richter in
einer Demokratie. Damit keine verblendeten Fanatiker
Einfluss auf eine Urteilsfindung haben.

Ach übrigens:

Belege, dass verringerter Fleischkonsum in Deutschland
zu einem positiven Effekt in der Welternährung führt!


LB

wer suchet :suche: der findet. Wer suchen läßt hat ein Problem... und kann vermutlich lange warten.


Zum Rest Deines Beitrages: :weihna1 :lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :sleep2: :sleep2: :flush2:
 
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Dennoch stimmst Du dem einen Beleidiger zu oder stellst Dich zumindest auf seine Seite, und auf dem anderen hackst Du herum. Aber ich weiß schon, daß kommt daher, daß alles gleich gültig ist. Doch manchmal ist die eine Seite gleicher und die andere gültiger.
Falsch - aber da kommst du auch noch hinter.

Ich paß mich lediglich den Geflogenheiten hier an, alles andere wird eh nicht zur Kenntnis genommen.

Das ist eine Sache der Resonanz
Vergleichendes Beispiel :
Unser optischer Sehbereich liegt im Farb-Frequenzspektrum von rot bis violett.
Alles was drüber oder drunter ist, wird nicht mehr gesehen.
Also um selbst wahrgenommen zu werden, muß man sich nur in diesem allgemeingültigen Spektrum aufhalten.
D.h. - ohne jetzt jemand persönlich zu beleidigen :

Man muß sich selbst zum Idioten machen um von anderen Idioten als Idiot erkannt zu werden.

Kapiert ?? :zauberer1
 
Wenn du das sagst!

Also, dann pfeiffe ich persönlich aber auf so'nen
Bewusstseinszustand und sack mir die Kohle ein!

Ich wette, Rita schickt mir gleich per PN die übernächsten
Lottozahlen.

Die nächsten sind für Sat, versteht sich.

Gruss
LB

Krieg ich dann bitte die über- übernächsten Lottozahlen? :)

Ich kauf Legenda vom Gewinn auch ein Gärtchen, versprochen, plus die Grundsteuer für die ersten zehn Jahre und einen landwirtschaftlichen Basiskurs.
 
Hallo meine Lieben,

mir ist aufgefallen, dass hier vermehrt über irgendwelche
Rechte irgendwelcher Tiere geplaudert wird.

Da wird es euch sicherlich interessieren, dass diese
drollige Idee keinesfalls neu ist! Nein - schon im
Mittelalter hatte man ähnliche Konzepte in die
Tat umgesetzt!

Hier ein Artikel, der euch sicherlich viele hilfreiche
Gedankenanstösse vermitteln wird.

Licht und Liebe :liebe1:

LB

Physikus - 29.07.2006 19:35 schrieb:
Tierrechte und Pflichten

Schon einige Male habe ich bei Indymedia Artikel von sog. "Tierrechtlern" gelesen. Bei der ganzen Parolendrescherei kam niemand auf die Idee, dass zu Rechten auch Pflichten und Haftbarkeit gehört. Hier eine kleine Zusammenfassung wie das Früher gehandhabt wurde.

Ein Tier ist ein Ding, darüber sind sich die Juristen einig. Ein Ding besitzt keine Rechte, wie sie einer Person zustehen. Der Gesetzgeber darf der Überzeugung von Tierrechtlern keine Bedeutung zumessen, dass Tiere leiden, wenn sie Schmerz, Hunger, Durst oder Übermüdung verspüren, sondern einzig überprüfen, ob die Masse der in der Rechtsordnung lebenden Menschen oder zumindest eine repräsentative Gruppe sich das Leiden zu eigen macht«. Nur darum darf man einem Hund kein Bein brechen. Und darum können auch jeden Tag Millionen von Tieren straffrei durch die Fleischwölfe unserer Agrarindustrie gedreht werden; ohne jeden Prozess werden sie wegen eklatanter Essbarkeit zu Tode gebracht.

Diese Ansichten gibt es schon länger, und seither ist die »repräsentative Gruppe« von in der Rechtsordnung lebenden Menschen, die sich das »Leiden zu eigen macht«, in ganz Europa stark angewachsen. In den Niederlanden gibt es die Stiftung Lekker dier, die sich für das Schicksal schmackhafter Tiere einsetzt. Es gibt sogar einen Tierschutzbund niederländischer Polizeibeamter. In Amerika sind die Beaver defenders (Biberschützer) und die Jeivs for Animal rights (Juden für die Rechte von Tieren) aktiv; England hat die Chicken's Hb, und mancherorts nimmt dieses Treiben sektenartige züge an. Wenn Frauen gleiche Rechte haben und Schwarze, Schwule und Geisteskranke mit ihnen gleichziehen, dann - so finden immer mehr Menschen ? haben auch Tiere ein Recht auf Rechte. Tiere sollten nicht als Ding gelten, sondern als Person; nicht als Objekt, sondern als Subjekt; nicht als Mittel, sondern als Zweck. Doch was oft vergessen wird: Rechte haben auch Pflichten zur Folge. Nur wenige Aktivisten sind sich darüber im klaren, dass ein Tier mit Rechten auch für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann. Wenn ein Richter ein Tier als Persönlichkeit betrachtet, kann es auf der Anklagebank landen. Genau das kam dem Hund Provetie im Jahr 1595 teuer zu stehen, als er von den Leidener Schulzen und Schöffen des Totschlags an einem Kind beschuldigt wurde:

»Provetie scheute sich am vorletzten Sonntag, dem 9. Mai 1595, nicht, das Kind des Jan Jacobsz van der Poel zu beißen, welches bei seinem Onkel spielte und dabei ein Stück Fleisch in der Hand hielt. Und der obengenannte Provetie hat, indem er danach schnappte, das obengenannte Kind gebissen und damit eine Wunde im zweiten Finger der rechten Hand verursacht, die durch die Haut bis ins Fleisch ging, so dass Blut aus der Wunde lief und das Kind in wenigen Tagen durch den Schreck aus dieser Welt geschieden ist. Darüber hat Herr Eysser den Provetie in Haft genommen und nach eigenem Geständnis des Be*klagten in eiserne Ketten gelegt. Die Schöffen der Stadt Leiden verurteilten ihn, dass er mit Geleit auf den Platz von Gravesteyn gebracht werde, wo man gewöhnlich die Übeltäter straft, und dass er dort durch den Scharfrichter mit einem Strick zwischen Himmel und Erde an den Galgen gehängt werde, bis dass der Tod folgt. Danach soll sein Leib bis zum Galgenfeld geschleppt werden und dort zur Abschreckung aller anderen Hunde hängen bleiben.«

Ob die am Galgen baumelnde Hundeleiche die anderen Leidener Hunde auf redliche und gesetzestreue Gedanken gebracht hat, ist zu bezweifeln. Auch als Mittel gegen Rückfälligkeit oder zum Zweck profaner Rache kommt uns heute ein kompletter Prozess mit Arrest und Aburteilung ziemlich umständlich vor. Wozu all die Mühe, einen Hund an den Galgen zu bringen? Daraus spricht deutlich das Bedürfnis nach Ordnung. An der Rechtsordnung war gerührt worden, und das musste bestraft werden, weil sie gottgegeben war. Ein Tierprozess war ein Ritual im ewigen Streit zwischen Gut und Böse. Vor Gericht hatte die Ansicht, ein Tier sei eine Sache, keine Chance. Das Dilemma bestand darin, dass man im Tier die göttliche und deswegen gute Schöpfung sehen wollte; die Verurteilung eines Tieres hätte als Kritik an Gottes Schöpfung aufgefasst werden können. Doch konnte diese gute Schöpfung auch von den Mächten des Teufel besessen sein. Lud der Teufel musste aus der Welt mit Mann und Maus und Hund. Daher rührt die Sorgfalt für das rituelle Detail: Anklagebank, Geständnis, Henkersmahlzeit, fortgeworfene Handschuhe des Scharfrichters, Glockengeläut. Heute erscheint uns die Streitfrage lächerlich, ob ein toller Hund für unzurechnungsfähig erklärt werden müsse. Die Richter von früher nahmen das bitter ernst.

»Früher« umfaßt nahezu die gesamte christliche Zeitrechnung, vom frühen Mittelalter bis ins neunzehnte Jahrhundert. Derartige Prozesse wurden vor allem in Frankreich geführt. Doch auch in Deutschland, Italien, Schweden, Holland und Amerika wurden Schweine, die Kinder gebissen, oder Stiere, die Bauern auf die Hörner genommen, oder Eselinnen, die Knechte verführt hatten smiley, aufgehangen, erwürgt oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ein für schuldig befundener Ziegenbock wurde von den Russen ihrer Tradition entsprechend nach Sibirien verbannt. Sechs blutbefleckte Ferkel, die man bei der Leiche des französischen Kleinkindes Jehan Martin überrascht hatte, wurden 1457 als mutmaßliche Mittäter ihrer Mutter vorgeladen, aber aus Mangel an Beweisen gegen eine Bürgschaft freigelassen. Pferde oder andere Lasttiere, mit denen eine Jungfrau entführt worden war, kamen nicht so glimpflich davon. Tiere konnten nicht allein für das bestraft werden, was sie angestellt, sondern auch für das, was sie unterlassen hatten. Wurde jemand vergewaltigt, dann mußten nach altem deutschen Recht alle Tiere des Hauses getötet werden, weil sie dem Opfer offensichtlich nicht hilfreich beigestanden hatten. Tiere konnten sogar zur Aussage aufgerufen werden; aus England hören wir von einem Papagei als Zeugen.

Tiere waren menschlichen Pflichten unterworfen und von Dämonen besessen und wurden deshalb auch nach ihrer Frömmigkeit beurteilt. Im Jahre 1394 wurde in Mor-taigne ein Schwein wegen Heiligenschändung gehängt. Das Tier hatte eine geweihte Hostie gefressen. Einem anderen Schwein, das ein Kind getötet und angefressen hatte, wurde es als erschwerender Umstand angerechnet, dass es dies an einem Freitag getan und damit die Fastenregeln übertreten hatte. Wo geistliche Sünden profan bestraft wurden, konnten auch profane Vergehen mit geistlichen Strafen belegt werden. Insektenschwärme, Rattenscharen und andere Plagetiere, die nicht persönlich auf der Anklagebank erscheinen konnten, wurden nach den erforderlichen Gebeten und Prozessionen von einem Kirchentribunal exkommuniziert. Um wenigstens etwas in Händen zu haben, wurden zuweilen einige Exemplare feierlich im Gerichtssaal getötet, während man den Bannfluch verkündete. Auch Freispruch war möglich, wenn der Verteidiger mit Erfolg plädiert hatte, dass Gott die Pflanzen sowohl den Menschen als auch den Insekten zur Nahrung geschaffen hatte. Es kam auch vor, daß die Insekten längst ihre Winterruhe angetreten hatten, bevor die kirchlichen Juristen ihre Haarspaltereien beendeten. Es ist nicht bekannt, wie der verschleppte Prozess ausgegangen ist, den die Kirchengemeinde von Saint-Julien gegen die Käfer angestrengt hatte, die die örtliche Weinernte bedrohten; das letzte Blatt des Rechtsspruches wurde von Insekten angefressen.

http://de.indymedia.org/2006/07/153547.shtml
 
Krieg ich dann bitte die über- übernächsten Lottozahlen?
Ich kauf Legenda vom Gewinn auch ein Gärtchen, versprochen, plus die Grundsteuer für die ersten zehn Jahre und einen landwirtschaftlichen Basiskurs.
He, das mit den lottozahlen war meine Idee - Ich bin zuerst dran, Le Baron !!!
Ich kaufe für die Hälfte des Gewinnes in den Schlachthöfen die Tiere auf, und schenk sie Venus zu liebevollen Pflege.
 
Ein Tier ist ein Ding, darüber sind sich die Juristen einig.

Einspruch, Monsieur LeBaron!

Sachbegriff
§ 285. Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt.

§ 285a. Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.


Tierhalterhaftung
§ 1320. Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist
verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.


Schadenersatz für Tiere
§ 1332a. Wird ein Tier verletzt, so gebühren die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder der versuchten Heilung auch dann, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte.


Alle §§: ABGB (Österreich, wie immer)

Tierschutzgesetz ist hier zu finden: http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/TSchG BGBl.pdf

@Sat: ja klar bist du als erster an der Reihe, ich nehme gern Platz 3 in der Reihe ein, geduldig, wie ich nun mal bin. :D
 
Falsch - aber da kommst du auch noch hinter.

Ich paß mich lediglich den Geflogenheiten hier an, alles andere wird eh nicht zur Kenntnis genommen.

Das ist eine Sache der Resonanz
Vergleichendes Beispiel :
Unser optischer Sehbereich liegt im Farb-Frequenzspektrum von rot bis violett.
Alles was drüber oder drunter ist, wird nicht mehr gesehen.
Also um selbst wahrgenommen zu werden, muß man sich nur in diesem allgemeingültigen Spektrum aufhalten.
D.h. - ohne jetzt jemand persönlich zu beleidigen :

Man muß sich selbst zum Idioten machen um von anderen Idioten als Idiot erkannt zu werden.

Kapiert ?? :zauberer1

Nein, kapiere ich nicht. Aber vielleicht komme ich ja noch dahinter.
 
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Allgemeine Kurzdefinition nach Schopenhauer: Eristische Dialektik = die Kunst,
Recht zu behalten, oder die Lehre vom Verfahren der dem Menschen natürlichen
Rechthaberei.


wer suchet :suche: der findet.
Versteckte petitio principii machen, indem man das, was man zu beweisen hätte, postuliert.

Wer suchen läßt hat ein Problem... und kann vermutlich lange warten.

Zum Rest Deines Beitrages: :weihna1 :lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :sleep2: :flush2:
Merkt man, dass man geschlagen wird, so macht man eine Diversion; d.h. fängt mit einem Male
von etwas ganz anderem an, als gehörte es zur Sache und wäre ein Argument gegen den Gegner:
Dies geschieht mit einiger Bescheidenheit, wenn die Diversion doch noch überhaupt das thema
quaestionis betrifft; unverschämt, wenn es bloß den Gegner angeht und gar nicht von der Sache
redet.


Ich danke euch Fanatics für diese immersprudelnde Quelle an völlig grotesken
Attacken auf die menschliche Intelligenz aus dummer, egoistischer Rechthaberei.

Es ist immer wieder aufs neue lehrreich.

:liebe1: Bussie Bussie :liebe1:

LB
 
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