Der spirituelle Aufstieg in eine neue Dimension durch vegane Ernährung

  • Ersteller Ersteller Venus3
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Wir haben geunug Überschüsse an Nahrungsmitteln. Alles in BW chopper laden und als Übungsflug ausliefern.
Dafür wir dann, ich glaube, es ist in Italien, da Tomatenmatsch-Fest gefeiert, bei dem zentnerweise Tomaten zermatscht werden, so daß sie keiner mehr essen kann.
Fleisch im Labor zu züchten, wäre eine gute "Alte Naive".
Habe schon seit Jahren darüber nachgedacht, wie man das machen könnte und vor allem, warum es noch keiner versucht hat.
Noch schlimmer finde ich aber, daß immer noch Tiere in Versuchslabors für unsinnige, weil nicht auf den menschen übertragbar, Tests leiden müssen. Mittlerweile gibt es Computerprogramme, mit denen man alles simulieren kann, aber die Futtermittelindustrie hat ja auch Interesse daran, ihre "besten" Kunden nicht zu verlieren.
Deshalb, liebe Vegetarier/Veganer, seht mal nach, was Ihr so zuhause an Produkten habt und ob nicht einige Kaninchen, Hunde, Katzen etc dafür gelitten haben.
Allerdings ist auch die Positiv/Negativliste des Tierschutzbundes nicht unbedingt verläßlich.



Sage
 
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Fleisch im Labor zu züchten, wäre eine gute "Alte Naive".
Habe schon seit Jahren darüber nachgedacht, wie man das machen könnte und vor allem, warum es noch keiner versucht hat.
Ich schon seit Jahrzehnten.

Fleisch essen statt Tiere schlachten

Noch schlimmer finde ich aber, daß immer noch Tiere in Versuchslabors für unsinnige, weil nicht auf den menschen übertragbar, Tests leiden müssen.
Alles Märchengeschichten.

AIDS-Impfstoffe kann man nicht an Computerprogrammen
testen, da müssen erstmal Affen her.

Und wenn sie 10.000.000 von diesen scheiss Affen
exen müssen für den Impfstoff - vorwärts! Tut es!

---LB----
 
Ich schon seit Jahrzehnten.

Fleisch essen statt Tiere schlachten


Alles Märchengeschichten.

AIDS-Impfstoffe kann man nicht an Computerprogrammen
testen, da müssen erstmal Affen her.

Und wenn sie 10.000.000 von diesen scheiss Affen
exen müssen für den Impfstoff - vorwärts! Tut es!

---LB----


Militante Veganer sind a Pain in the ****, manche Nichtveganer sind auch nicht besser.
Seltsamerweise weren Tiere in Versuchslabors zu tausenden gequält, Medikamente erfunden, die trotz Tierversuchen nicht beim Menschen wirken.
Also sind sie sinnlos und überflüssig.
Man kann sehr wohl mit speziellen Computerprogrammen menschliche Körperreaktionen auf Medikamente bzw. deren Wirkstoffe simulieren.
Was bei Tierversuchen an Erkenntnissen herauskommt, hat man an Contagan sehen können.



Sage
 
Seltsamerweise weren Tiere in Versuchslabors zu tausenden gequält, Medikamente erfunden, die trotz Tierversuchen nicht beim Menschen wirken.
Also sind sie sinnlos und überflüssig.
Ach watt, sagie. Sinnlos?

Die Tiere, die Versuchslabors, die Medikamente, die Tierversuche oder die Menschen?

Man kann sehr wohl mit speziellen Computerprogrammen menschliche Körperreaktionen auf Medikamente bzw. deren Wirkstoffe simulieren.
Welches Programm?

Was bei Tierversuchen an Erkenntnissen herauskommt, hat man an Contagan sehen können.
In den Sechzigern führte das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan zu schweren Missbildungen bei Kindern, wenn die Mutter das Medikament während der Schwangerschaft einnahm (teratogene Wirkung). In Tierversuchen konnte eine solche Verbindung nicht festgestellt werden, da das Medikament ausschließlich an Mäusen und Ratten getestet und für sicher erklärt wurde. Bei Kaninchen ruft die Substanz jedoch Missbildungen hervor, die auch beim Menschen auftreten können. Aus diesem Sachverhalt kann man interpretieren, dass ausführlichere Tierversuche die Wahrscheinlichkeit zur Erkennung von diesen Nebenwirkungen erhöht hätten.
Wikipedia

Noch was, Schwatzielein?

Gut, danke

LB
 
Zulässigkeit von Tierversuchen

§ 3. (1) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie
zu einem der folgenden Zwecke unerläßlich sind und den Bestimmungen
des II. und III. Abschnittes dieses Bundesgesetzes entsprochen wird:
a) für Forschung und Entwicklung,
b) für berufliche Ausbildung,
c) für medizinische Diagnose und Therapie,
d) für Erprobung und Prüfung natürlicher oder künstlich
hergestellter Stoffe, Zubereitungen oder Produkte,
e) für die Erkennung von Umweltgefährdungen und
f) für die Gewinnung von Stoffen.
(2) Tierversuche im Sinne des Abs. 1 dürfen nur durchgeführt
werden, wenn

1. ein berechtigtes Interesse an den Versuchen
a) zur Vorbeugung, Erkennung oder Heilung von Krankheiten bei
Mensch oder Tier,
b) zum Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder
Funktionen bei Mensch oder Tier,
c) zur Erreichung wissenschaftlicher Erkenntnisse,
d) zur Vermittlung beruflicher Ausbildung oder
e) zur Vermeidung von Umweltgefährdungen besteht;
2. die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und
Verfahren
(Ersatzmethoden gemäß § 17) bzw. in den Fällen der
beruflichen Ausbildung durch sonstige Lehrbehelfe, insbesodere
durch Film und andere audiovisuelle Mittel, erreicht werden
können.

(3) Ein Tierversuch ist keinesfalls zulässig,
a) wenn die Ergebnisse eines gleichen Versuches tatsächlich und
rechtlich zugänglich sind und an deren Richtigkeit und
Aussagekraft keine berechtigten Zweifel bestehen,
b) wenn von diesem Versuch keine zusätzlichen oder neuen
Erkenntnisse zu erwarten sind,
c) wenn dieser Versuch auch zu Kontrollzwecken nicht erforderlich
ist oder
d) wenn tatsächlich und rechtlich zugängliche Ergebnisse eines im
In- oder Ausland durchgeführten Tierversuchs vorliegen, an
deren Richtigkeit und Aussagekraft keine berechtigten Zweifel
bestehen, und sie in Österreich auf Grund der maßgeblichen
Rechtsvorschriften behördlich anerkannt werden.
(4) Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann durch
Verordnung (§ 13) feststellen, welche Methoden bei der Durchführung
von Tierversuchen nach dem anerkannten Stand der Wissenschaften als
überholt und daher unzulässig anzusehen sind.

(5) Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika sind
grundsätzlich verboten. Der nach § 21 für die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes jeweils zuständige Bundesminister kann, nach Anhörung
der Kommission gemäß § 13 durch Verordnung Ausnahmen hievon
bestimmen, soweit dies zur Abwehr von Gesundheitsgefährdungen oder
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erforderlich ist
und sofern nach dem anerkannten Stand der Wissenschaften keine
gleichwertigen, aussagekräftigen und behördlich anerkannten
Ersatzmethoden zur Verfügung stehen.
(6) Tierversuche an allen Arten und Unterarten der Schimpansen
(Pan troglodytes), Bonobos (Pan paniscus) und Gorillas (Gorilla
gorilla spp), sowie an allen Arten und Unterarten der Familien Orang
Utans (Pongidae) und Gibbons (Hylobatidae) sind verboten.
 
Ach watt, sagie. Sinnlos?

Die Tiere, die Versuchslabors, die Medikamente, die Tierversuche oder die Menschen?


Welches Programm?


In den Sechzigern führte das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan zu schweren Missbildungen bei Kindern, wenn die Mutter das Medikament während der Schwangerschaft einnahm (teratogene Wirkung). In Tierversuchen konnte eine solche Verbindung nicht festgestellt werden, da das Medikament ausschließlich an Mäusen und Ratten getestet und für sicher erklärt wurde. Bei Kaninchen ruft die Substanz jedoch Missbildungen hervor, die auch beim Menschen auftreten können. Aus diesem Sachverhalt kann man interpretieren, dass ausführlichere Tierversuche die Wahrscheinlichkeit zur Erkennung von diesen Nebenwirkungen erhöht hätten.
Wikipedia

Noch was, Schwatzielein?

Gut, danke

LB


Avatar geändert, aber leider hat das wohl keine Auswirkungen auf Dein Benehmen.
Aber wahrscheinlich habt Ihr zuhause ziemlich beengt gewohnt und da war halt kein Platz für eine Kinderstube.
Dabei ist Erziehung doch kostenlos, bei Dir war sie wahrscheinlich umsonst.


Sage
 
Zulässigkeit von Tierversuchen

§ 3. (1) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie
zu einem der folgenden Zwecke unerläßlich sind und den Bestimmungen
des II. und III. Abschnittes dieses Bundesgesetzes entsprochen wird:
a) für Forschung und Entwicklung,
b) für berufliche Ausbildung,
c) für medizinische Diagnose und Therapie,
d) für Erprobung und Prüfung natürlicher oder künstlich
hergestellter Stoffe, Zubereitungen oder Produkte,
e) für die Erkennung von Umweltgefährdungen und
f) für die Gewinnung von Stoffen.
(2) Tierversuche im Sinne des Abs. 1 dürfen nur durchgeführt
werden, wenn

1. ein berechtigtes Interesse an den Versuchen
a) zur Vorbeugung, Erkennung oder Heilung von Krankheiten bei
Mensch oder Tier,
b) zum Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder
Funktionen bei Mensch oder Tier,
c) zur Erreichung wissenschaftlicher Erkenntnisse,
d) zur Vermittlung beruflicher Ausbildung oder
e) zur Vermeidung von Umweltgefährdungen besteht;
2. die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und
Verfahren
(Ersatzmethoden gemäß § 17) bzw. in den Fällen der
beruflichen Ausbildung durch sonstige Lehrbehelfe, insbesodere
durch Film und andere audiovisuelle Mittel, erreicht werden
können.

(3) Ein Tierversuch ist keinesfalls zulässig,
a) wenn die Ergebnisse eines gleichen Versuches tatsächlich und
rechtlich zugänglich sind und an deren Richtigkeit und
Aussagekraft keine berechtigten Zweifel bestehen,
b) wenn von diesem Versuch keine zusätzlichen oder neuen
Erkenntnisse zu erwarten sind,
c) wenn dieser Versuch auch zu Kontrollzwecken nicht erforderlich
ist oder
d) wenn tatsächlich und rechtlich zugängliche Ergebnisse eines im
In- oder Ausland durchgeführten Tierversuchs vorliegen, an
deren Richtigkeit und Aussagekraft keine berechtigten Zweifel
bestehen, und sie in Österreich auf Grund der maßgeblichen
Rechtsvorschriften behördlich anerkannt werden.
(4) Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann durch
Verordnung (§ 13) feststellen, welche Methoden bei der Durchführung
von Tierversuchen nach dem anerkannten Stand der Wissenschaften als
überholt und daher unzulässig anzusehen sind.

(5) Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika sind
grundsätzlich verboten. Der nach § 21 für die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes jeweils zuständige Bundesminister kann, nach Anhörung
der Kommission gemäß § 13 durch Verordnung Ausnahmen hievon
bestimmen, soweit dies zur Abwehr von Gesundheitsgefährdungen oder
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erforderlich ist
und sofern nach dem anerkannten Stand der Wissenschaften keine
gleichwertigen, aussagekräftigen und behördlich anerkannten
Ersatzmethoden zur Verfügung stehen.
(6) Tierversuche an allen Arten und Unterarten der Schimpansen
(Pan troglodytes), Bonobos (Pan paniscus) und Gorillas (Gorilla
gorilla spp), sowie an allen Arten und Unterarten der Familien Orang
Utans (Pongidae) und Gibbons (Hylobatidae) sind verboten.



Alles in allem Gummiparagraphen, zu viele "Kannbestimmungen".
Ständig gibt es neue Gesetze, warum nicht mal ein Antitierversuchsgesetz inkraft treten lassen.
Wenn die Forscher, wie in der "guten, alten Zeit" ihre Medikamente ansich selber testen würden, wären sie vielleicht etwas sorgfältiger bei ihren Experimenten.
Und was Aids angeht, mit Ausnahme von Kindern, Unfallopfern , die mit verseuchtem Blut behandelt wurden, für Junkies und ähnliches Pack sollte kein Tier sterben müssen.Ich würde auch keinem Alki ne neue Leber geben, damit er weitersaufen kann.


Sage
 
Alles Märchengeschichten.
Hier mal die Fakten:

Im Jahr 2003 wurden 2.112.341 Tiere in deutschen Laboratorien getötet. Knapp die Hälfte (rund 1.060.000) wurden für die Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, chemischen Produkten und Pestiziden eingesetzt. Etwa 37 % der Gesamttierzahl ( 827.000) beanspruchte die so genannte Grundlagenforschung. Am häufigsten wurde an Nagetieren experimentiert. Ratten und Mäuse machten zusammen rund 75% der insgesamt verbrauchten Versuchstiere aus. Aber auch Kaninchen, Meerschweinchen, Hunde, Katzen, Affen, Fische, Hühner und viele andere Tierarten werden zu Versuchszwecken verwendet. Diese Zahlen, die das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft jedes Jahr herausgibt, sind nicht vollständig. So fehlen beispielsweise die Tiere aus den Bereichen Studium, Herstellung genetisch veränderter Linien, wirbellose Tiere sowie Tiere, die schon vor dem Versuch, bei Haltung, Zucht und Transport sterben oder getötet werden.


Müssen die Tiere dabei leiden?

Tierversuche sind keineswegs so harmlos, wie uns Pharmaindustrie und tierexperimentelle Forschung Glauben machen will. Die Tiere würden nicht mehr leiden, als ein Mensch bei einer Blutentnahme, heißt es. Doch das Gegenteil ist der Fall. Angefangen bei der unnatürlichen Haltung in kleinen, sterilen Käfigen über das oft Wochen oder gar Jahre dauernden Experiment bis hin zum qualvollen Tod ist das Leben jedes einzelnen Versuchstiers von Leid geprägt. Versuchstiere werden vergiftet, verätzt, verstümmelt, bei ihnen werden Infektionen, Entzündungen, Anfälle oder Krebs erzeugt, ihnen werden Elektroden in das Gehirn gesteckt, die Knochen gebrochen, die Augen vernäht, Organe entfernt und wieder eingepflanzt usw. usf. Ein Beispiel aus dem Institut für Hirnforschung, Bremen soll dies verdeutlichen:
Mit Schrauben und Zahnzement wird Rhesusaffen unter Narkose ein Kopfhalter und ein Metallzylinder mit 2 cm Durchmesser auf dem Schädel befestigt. Zur Aufzeichnung von Hirnströmen werden Elektroden durch den Zylinder direkt in das Gehirn geschoben. Für die Versuche wird der Kopf eines wachen Affen mit Hilfe des Halters fixiert, so dass das Tier den Kopf nicht mehr bewegen kann. Der Affe muss nun eine Aufgabe erledigen, die darin besteht einen Lichtpunkt auf einem Bildschirm mit den Augen zu fixieren und gleichzeitig einen Hebel zu drücken. Als Belohnung gibt es einen Tropfen Saft oder Wasser. Die Tiere werden vor dem Versuch dursten gelassen, um sie gefügig zu machen. Wenn der durstige Affe etwas falsch macht, erhält er keinen Flüssigkeitstropfen. Die Versuche werden über mehrere Wochen durchgeführt.
Weitere Beispiele von Tierversuchen können in beliebiger Menge aus der Tierversuchs-Datenbank ( www.datenbank-tierversuche.de) ausgewählt werden.

Wie übertragbar sind Tierversuche auf Menschen?

Tierversuche sind aus wissenschaftlichen Gründen abzulehnen. Die Ergebnisse von Tierexperimenten lassen sich nicht mit der nötigen Sicherheit auf den Menschen übertragen. Das Tierexperiment kann keine wirklich verwertbare Aussage darüber machen, ob und wieweit sich der menschliche und der tierische Organismus vergleichbar verhalten. In jedem Fall muss der gleiche Versuch mit einem unkalkulierbaren Risiko und einem kaum vorhersagbaren Resultat am Menschen wiederholt werden. Vorher ist jede übertragende Aussage Spekulation. Eine Konsequenz dieser wissenschaftlich nicht zulässigen Übertragung vom Versuchstier auf den Menschen sind die vielen für sicher gehaltenen Medikamente, welche in den letzten Jahrzehnten trotz exzessiver tierexperimenteller Erprobung wieder vom Markt genommen werden mussten, weil sie beim Menschen - im Gegensatz zum Tier - schwerwiegende oder gar tödliche Nebenwirkungen hervorriefen.

Welche Alternativen stehen zur Verfügung?

Im Bereich der tierversuchsfreien Forschung konnten in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte verzeichnet werden. Heutzutage steht eine Vielzahl sogenannter In-vitro-Verfahren zur Verfügung. Darunter versteht man »im Reagenzglas« durchgeführte Tests. Diese sind aussagekräftiger, zuverlässiger und kostengünstiger als Tierversuche. Neue Arzneimittel können heute »im Computer« entwickelt und an menschlichen Zell- und Gewebekulturen, die z.B. aus Operationen zur Verfügung stehen, getestet werden. Zur Prüfung der Erbgutschädigung eignen sich Bakterienkulturen. Die hautreizenden Eigenschaften von Chemikalien und kosmetischen Stoffen können an künstlicher Haut getestet werden. Für die Untersuchung auf fieberauslösende Substanzen in Medikamenten und Impfstoffen steht heute ein Test mit menschlichem Blut zur Verfügung. Studierende der Biologie, Human- und Tiermedizin können physiologische Zusammenhänge in Filmen, Computersimulationen oder im schmerzlosen Selbstversuch nachvollziehen. Einige dieser Verfahren werden heute bereits angewendet, während andere noch nicht anerkannt sind.

http://aerzte-gegen-tierversuche.tierrechte.de/i.php4?Lang=de

Der Link führt nicht auf eine Vegetarier-Seite, sondern auf eine Seite von Wissenschaftlern, die ihre Aussagen mit einer riesigen Datenbank von dokumentierten Fällen belegen.

Ich denke, damit wären die gröbsten Informationsdefizite des Nicks *Le Baron* behoben.

:)
 
Achja,

fast hätte ich es vergessen, ich wollte da noch etwas erwähnen:

Ich empfehle denjenigen, die sich gerne ausschließlich auf Paragraphen bzgl. Tierversuchen etc. berufen und sich somit ´auf der sicheren Seite´ fühlen, einfach einmal einen persönlichen Besuch in einem dieser Labore, sofern Ihr dort hineinkommt.

Ich war mehrmals dort und konnte mir ein Bild davon machen und habe auch ein paar Tiere offziell mitgenommen. Leider ist das jedoch ein ´Fass ohne Boden´, aber für eine gewisse Blickwinkelerweiterung ist solch ein Besuch sehr empfehlenswert. Wir wollen doch nicht zu einseitig werden in unserem Blick und unserer Vorstellung von der Welt, gell ?

Danach und nur Danach können wir dann gerne über Tierversuche weiter diskutieren.

Amanda
 
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Die Frage ist nur :
Ging es hier jetzt eigentlich um Tierversuche oder den spirituellen Aufstieg in eine neue Dimension durch vegane Ernährung.
 
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