Aktuell dürfen laut den Verordnungen die Bewohner der etwa 2300 Alten- und Pflegeheime in NRW pro Tag zwei Besuche durch jeweils maximal zwei Personen erhalten. Die Angehörigen haben Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuchszeit, nachdem ein „Kurzscreening“ mit Fiebermessung durchgeführt wurde. Sie müssen FFP2-Masken tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Gegen die Welle gibt es keine Argumente.