Demos gegen Einschränkungen der Grundrechte

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Aktuell dürfen laut den Verordnungen die Bewohner der etwa 2300 Alten- und Pflegeheime in NRW pro Tag zwei Besuche durch jeweils maximal zwei Personen erhalten. Die Angehörigen haben Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuchszeit, nachdem ein „Kurzscreening“ mit Fiebermessung durchgeführt wurde. Sie müssen FFP2-Masken tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Gehen euch beiden die Argumente aus?
Gegen die Welle gibt es keine Argumente.
 
Aktuell dürfen laut den Verordnungen die Bewohner der etwa 2300 Alten- und Pflegeheime in NRW pro Tag zwei Besuche durch jeweils maximal zwei Personen erhalten. Die Angehörigen haben Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuchszeit, nachdem ein „Kurzscreening“ mit Fiebermessung durchgeführt wurde. Sie müssen FFP2-Masken tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Gegen die Welle gibt es keine Argumente.

naja, die dürfen wenigstens noch, bei sieht es anders aus..Der Kanton Zürich hat ein Besuchsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen erlassen.
Einsamkeit für alle insassen, die da allein durch müssen.
 
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