Notwendige Maßnahmen zum Wohle aller in einer Ausnahmesituation sind keine Einschränkung der Grundrechte.
Es gab mal eine zeit, nicht nur in Deutschland, da heulten die Sirenen und schups mussten alle das Licht ausmachen und in den Keller gehen.
Ob es da auch Bombidioten gab, die dann gerade volle Beleuchtung anmachten und noch mit hellen Lampen draußen standen und die feindlichen Bomber auf sich aufmerksam machten?
Ich glaube kaum.
Gruß
Luca
Lassen wir Krieg mal außen vor, das ist hier ja nicht das Thema.
Es sind diverse Berufsgruppen massiv dadurch beeinträchtigt. Lässt sich ja nicht schön reden.
Ebenfalls betrifft es viele Menschen, die in Einrichtungen leben oder auf Hilfe angewiesen sind, gesundheitliche Beeinträchtigungen haben.
Was für den einen ein kleines Opfer darstellt, kann für einen anderen Existenz bedrohend sein oder sich auswirken.
Es beinhaltet eben ein bisschen mehr wie geh ich am Wochenende aus oder bleib ich daheim. Wo fahr ich hin, mit wem treff ich mich.
Auslegungssache ist allerdings auch die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, wie man hier in Deutschland ja wunderbar beobachten und sich nicht selten wundern kann, darf oder auch muss.
Ich denke auch, Infektionsgeschehen in Städten müssen anders gewichtet werden als in sehr ländlichen Regionen mit wenigen Einwohnern.
Ein Beispiel dazu.
In unserem Kreis haben wir aktuell 541 Personen die positiv sind.
Das sind in Relation gesehen wenige, weil der Kreis mit vielen kleinen Ortschaften sehr weitläufig ist. Auf der anderen Seite sind es viele, wenn man auf die Kreisstadt mit ihren knapp 6.000 Einwohnern schaut, wo alleine 200 Personen infiziert sind.
Das entspricht einem 7-Tage-Inzidenzwert von 108,7 im ganzen Kreis.
Es fehlen bundesweit einheitliche Regelungen die dem Infektionsgeschehen angemessen sind, damit nicht immer wieder Gerichte angerufen werden, die dann die Verordnungen für nichtig erklären.