Das Geschäft mit der Gesundheit

Ja, ist immer Körperverletzung, zumindest wäre es das ohne Einverständniserklärung. Das habe ich hier bereits mehrfach ausgeführt, weil Any wiederholt und wiederholt und wiederholt behauptete, dass man etwas unterschreibt, um den Arzt quasi 'nen rechtlichen Freifahrtschein zu erteilen.

Teil der Aufklärung sind neben dem groben OP-Verlauf (Vorgehen) mögliche Komplikationen, dazu zählen auch Infektionen, Wundheilungsstörungen etc etc etc.

Dafür, dass ein zweiter 'Eingang' (oder wie heißt das, was eine 2te Narbe zufolge hatte?) gelegt wurde, hatte der Arzt keine Erlaubnis, soweit ich das verstanden habe - wurde so nicht mit Simi abgesprochen - und daher halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass sie (falls keine Indikation dafür bestand - was sich vor Gericht ja zu belegen wäre) Schmerzensgeld bekommen könnte - was meinst Du?

Ich würde es u.a. davon abhängig machen, was die ästehtische Behandlung der Narbe kosten würde - und was ich an Selbstbeteiligung zu zahlen hätte, wenn ich mir n Anwalt nehme und vor Gericht gehe.

Auch, wenn ich davon ausgehe, dass der Arzt das nicht gemacht hat, um mir Schaden zuzufügen, wäre es mir schon wichtig, mich so zu verhalten, dass er zukünftig anders agiert (z.B. wenn möglich, vorher mit d. Pat. absprechen).
Wie ich erinnere, war es ja anders geplant - als letztendlich geschehen (waren 2 Operateure beteiligt, gell?).
 
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Dafür, dass ein zweiter 'Eingang' (oder wie heißt das, was eine 2te Narbe zufolge hatte?), hatte der Arzt keine Erlaubnis, soweit ich das verstanden habe, würde das so nicht mit Simi abgesprochen - und daher halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass sie (falls keine Indikation dafür bestand - was sich vor Gericht ja zu belegen wäre) Schmerzensgeld bekommen könnte - was meinst Du?

Ich würde es u.a. davon abhängig machen, was die ästehtische Behandlung der Narbe kosten würde und was ich an Selbstbeteiligung zu zahlen hätte, wenn ich mir n Anwalt nehme und vor Gericht gehe.

Auch, wenn ich davon ausgehe, dass der Arzt das nicht gemacht hat, um mir Schaden zuzufügen, wäre es mir schon wichtig, mich so zu verhalten, dass er zukünftig anders agiert (z.B. wenn möglich, vorher mit d. Pat. absprechen).
Wie ich erinnere, war es ja anders geplant - als letztendlich geschehen (waren 2 Operateure beteiligt, gell?).

Der Patient unterschreibt in der Regel eine Erklärung und die sieht ungefähr so aus... http://www.hno-unterhaching.de/downloads/einv_scheidewand.pdf

Da steht dann auch ganz unten, daß...wenn sich während der OP erweist, daß zusätzliche bzw auch andere Maßnahmen erforderlich werden, diese vorgenommen werden dürfen...

Also ziemlich schlechte Karten wegen einer Klage...


Sage
 
Dafür, dass ein zweiter 'Eingang' (oder wie heißt das, was eine 2te Narbe zufolge hatte?) gelegt wirde, hatte der Arzt keine Erlaubnis, soweit ich das verstanden habe - wurde das so nicht mit Simi abgesprochen - und daher halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass sie (falls keine Indikation dafür bestand - was sich vor Gericht ja zu belegen wäre) Schmerzensgeld bekommen könnte - was meinst Du?

Ich würde es u.a. davon abhängig machen, was die ästehtische Behandlung der Narbe kosten würde - und was ich an Selbstbeteiligung zu zahlen hätte, wenn ich mir n Anwalt nehme und vor Gericht gehe.

Auch, wenn ich davon ausgehe, dass der Arzt das nicht gemacht hat, um mir Schaden zuzufügen, wäre es mir schon wichtig, mich so zu verhalten, dass er zukünftig anders agiert (z.B. wenn möglich, vorher mit d. Pat. absprechen).
Wie ich erinnere, war es ja anders geplant - als letztendlich geschehen (waren 2 Operateure beteiligt, gell?).

Ich meine, ob sie Schmerzensgeld bekommen würde hängt davon ab, ob der Arzt sein Vorgehen begründen kann. Er wird es in dem Fall können, so oder so, denn die Schnittführung ist ja nicht willkülrlich gewählt sondern entsprechend der Anforderung und dann hängt es nur noch davon ab, ob man ihm glaubt bzw. seine Ausführung nachvollziehen kann.
Klar hat es Sinn die alte Narbe zu nutzen und schon im Interesse des Patienten würde man das in der Regel tun. In der Regel läuft die Narbe aber eben auch anders, als die ursprüngliche Narbe bei Simi eben verläuft und im Prinzip braucht der Chirurg nur klarstellen, warum es für ihn und die Patientin einfach Sinn gemacht hat nach Standard vorzugehen. Das wird er in dem Fall können und zwar völlig problemlos.

Ich würde nicht darauf wetten, dass das Schmerzensgeld gibt.

Soll sich Simi halt beraten lassen. Ich wäre nicht sonderlich überrascht, wenn man ihr von weiteren Schritten abrät.

Bei einer Portimplantation sind immer zwei Operateure beteiligt.
 
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Bei einem Eingriff wurde mir alles vorher vollständig erklärt, auch welche Narben entstehen können. Dauerte ein Stündchen, war es wert, dann unterschreibe ich die Einverständniserklärung für diesen einen Eingriff auch problemlos.

Gute Karten hat man trotzdem bei einer Klage, wenn das Gespräch mit Zeugen durchgeführt und eben Mist gebaut wurde. Und ein Protokoll des Gespräches anfertigen und es sich vom Zeugen unterschreiben lassen kann da auch nicht Schaden.

Mist bauen ist ja die Voraussetzung für einen Klagegrund. Geht auch nicht anders.

LG
Any
 
Der Patient unterschreibt in der Regel eine Erklärung und die sieht ungefähr so aus... http://www.hno-unterhaching.de/downloads/einv_scheidewand.pdf

Da steht dann auch ganz unten, daß...wenn sich während der OP erweist, daß zusätzliche bzw auch andere Maßnahmen erforderlich werden, diese vorgenommen werden dürfen...

Also ziemlich schlechte Karten wegen einer Klage...


Sage

Hab's noch nicht gelesen. Weiß ja nicht, ob es a) während der OP entschieden wurde und b) indiziert war.

Es gibt, soweit ich weiß, unterschiedlich Operationtechniken und auch subjektive Einschätzungen bei Ärzten, wann, welche Vorgehensweise optimal ist.

Es bleibt sicher auch zu klären, ob eine andere Vorgehensweise das ästhetische Bild (bei Erhalt der Mobilität,..,..) weniger beeinflusst hätte - ist meine Vermutung, habe dazu weder eigene Erfahrungen noch kenne ich dazu konkrete Fälle...
 
Ich meine, ob sie Schmerzensgeld bekommen würde hängt davon ab, ob der Arzt sein Vorgehen begründen kann. Er wird es in dem Fall können, so oder so, denn die Schnittführung ist ja nicht willkülrlich gewählt sondern entsprechend der Anforderung und dann hängt es nur noch davon ab, ob man ihm glaubt bzw. seine Ausführung nachvollziehen kann.
Klar hat es Sinn die alte Narbe zu nutzen und schon im Interesse des Patienten würde man das in der Regel tun. In der Regel läuft die Narbe aber eben auch anders, als die ursprüngliche Narbe bei Simi eben verläuft und im Prinzip braucht der Chirurg nur klarstellen, warum es für ihn und die Patientin einfach Sinn gemacht hat nach Standard vorzugehen. Das wird er in dem Fall können und zwar völlig problemlos.

Ich würde nicht darauf wetten, dass das Schmerzensgeld gibt.

Soll sich Simi halt beraten lassen. Ich wäre nicht sonderlich überrascht, wenn man ihr von weiteren Schritten abrät.

Bei einer Portimplantation sind immer zwei Operateure beteiligt.

Ok - hab nicht weiter mitgelesen. Hat Simi denn schon 'was dazu geschrieben - ob/wie der 2te Operateur diese Schnittführung begründet hat?

Ich würde u.U. auch weitere Informationen diesbzgl. einholen (unabhängige Quellen). Dass der Kollege (erster Operateur) sagen wird: 'nee, das war nicht notwendig - ich hätte die Narbe genutzt und somit wäre (aller Voraussicht) ein ästhetischeres Bild entstanden', halte ich für unwahrscheinlich :D
 
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Ok - hab nicht weiter mitgelesen. Hat Simi denn schon 'was dazu geschrieben - ob/wie der 2te Operateur diese Schnittführung begründet hat?

Ich würde u.U. auch weitere Informationen diesbzgl. einholen (unabhängige Quellen). Dass der Kollege (erster Operateur) sagen wird: 'nee, das war nichtnotwendig - ich hätte die Narbe genutzt', halte ich für unwahrscheinlich :D

Dass der implantierende Chirurg auch die Explantation vornimmt wäre eh Zufall und nicht üblich. Das sind getrennte Eingriffe, zwischen denen ja auch einiges an Zeit liegt. So 'nen Port schleppt man eine ganze Weile mit sich rum.

Bei Implantation, wie auch Explantation sind zwei Operateure anwesend - zumindest in der Regel.

Simi sagte, dass der zweite Operateur, also der, der die zweite Narbe zu verantworten hat ebenfalls meinte, dass der ursprünglichen Schnittführung gefolgt wird bzw. er dies tun würde.
Ich glaube ihm das, denn das ist so üblich.

Er hat es aber im Fall Simi scheinbar eben doch nicht gemacht. Wobei man anmerken muss, dass die erste NArbe bei Simi eben auch unüblich verläuft. Er wird das begründen können.
Es steht zudem, zumindest soweit ich weiß nirgendwo explizit geschrieben, dass alte Narben wieder genutzt werden müssen. Man macht das einfach "selbstverständlich" um dem Patienten etwas gutes zu tun, für die Zufriedenheit.

Es sind aber getrennte Eingriffe und nur, weil im OP-Gebiet bereits eine Narbe ist entsteht daraus nicht die Verpflichtung diese wieder zu benutzen.

Mal angenommen, dir wurde der "Blinddarm" entfernt und du hast eine entsprechende Narbe. Einige Zeit später erleidest du einen Leistenbruch auf der selben Seite.
Man könnte zur Versorgung deines Leistenbruches unter Umständen die Blinddarmnarbe wählen. Tatsächlich hat man früher eine Zeit lang sogar Blinddärme über genau diesen Zugang "ausgebaut". (Hat mir ein alter Chirurg mal erzählt, der wahrscheinlich längst im Ruhestand ist.)
Eine Verpflichtung diese Narbe zu wählen besteht aber nicht und es ist auch nicht immer sinnvoll.
 
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Simi sagte, dass der zweite Operateur, also der, der die zweite Narbe zu verantworten hat ebenfalls meinte, dass der ursprünglichen Schnittführung gefolgt wird bzw. er dies tun würde.
Ich glaube ihm das, denn das ist so üblich.

Er hat es aber im Fall Simi scheinbar eben doch nicht gemacht. Er wird das begründen können.

Und genau diese Begründung würde ich gerne 'hören' bzw. würde ich mich im Vorfeld erkundigen, wann eine solche (nicht abgesprochene) Abweichung v. Pat. zu akzeptieren ist - i.S.v. kein Recht auf Schmerzensgeld besteht...


Und ob ein Arzt gesetzlich dazu verpflichtet ist oder nicht, auch die Ästhetik zu berücksichtigen, weiß ich nicht...

Da könnte ich mal schauen, was Google dazu ausspuckt...
 
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Füchschen - Du schriebst:


Es steht zudem, zumindest soweit ich weiß nirgendwo explizit geschrieben, dass alte Narben wieder genutzt werden müssen. Man macht das einfach "selbstverständlich" um dem Patienten etwas gutes zu tun, für die Zufriedenheit.


Habe da was gelesen, das, nach meinem Verständnis, auf die Ästhetik abzielt, darum geht es auch in d. Fall, in dem Simi eine weitere unnötige (?) Narbe hinzugefügt wurde.


Eine 29-jährige Frau mußte entstellende Operationsnarben an beiden Brüsten nach ärztlicher Durchführung einer Reduktionsplastik und die damit verbundenen schweren psychischen Belastungen auf sich nehmen. Sie bekam einen Schmerzensgeldzuspruch in Höhe von 10.000 DM (Entscheidung des OLG Bremen vom 24.7.1979).
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Zivilrechtliche Haftung/schmerzensgeld.php

Falls die erste Schnittführung 'untypisch' war - z.B. dauerhafte (?) Bewegungseinschränkungen zufolge haben könnte - und d. 2te Operateure diese Narbe nicht genutzt hat, um die Mobilisation nicht weiter zu beeinträchtigen (oder,..,..,..) wäre da immer noch der erste Operateur, mit dem sie ein Hühnchen rupfen könnte ;)

Kommt halt auch drauf an, wie groß ihr Leidensdruck ist bzw. wie er v. Fachleuten, Richter eingeschätzt wird...
 
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