Das Geschäft mit der Gesundheit

Weil du etwas komplett anderes gesagt hast.



Nicht Simi hat abgeklärt und es wurde ihr zugesichert, sondern der Aufklärende hat von sich aus erläutert, dass die alte Narbe genommen wird.
Allerdings wohl in der Annahme eines üblichen Narbenverlaufes.

Der Unterschied ist: Wenn Simi das so verfügt hätte, dann wäre das bindend gewesen. Dann hätten die jetzt ein Problem. Ist aber nicht der Fall.

Ok, verstehe. Danke!
 
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Was wieder mehr als deutlich zeigt, wie leicht es ist Patienten zu verarschen und sich hinterher rauszureden.

Da helfen nur Zeugen, schriftlich Ansprüche vorab dingfest zu machen, sich zu informieren usw.

Schon aus Selbstschutz (körperliche Unversehrtheit).

Aber das ist im üblichen Geschäftsverkehr nicht viel anders. Schau, trau wem - sichere dich schriftlich vorab ab, informiere dich um deine Rechte als Patient... dann zieht man im Zweifel nicht den Kürzeren.

;)

Aber wenn man das mal weiß, dass man schriftliche Vereinbarungen treffen sollte, kann man ja in Zukunft entsprechend handeln. Ich finde den Hinweis gut.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was wieder mehr als deutlich zeigt, wie leicht es ist Patienten zu verarschen und sich hinterher rauszureden.

Da helfen nur Zeugen, schriftlich Ansprüche vorab dingfest zu machen, sich zu informieren usw.

Schon aus Selbstschutz (körperliche Unversehrtheit).

Aber das ist im üblichen Geschäftsverkehr nicht viel anders. Schau, trau wem - sichere dich schriftlich vorab ab, informiere dich um deine Rechte als Patient... dann zieht man im Zweifel nicht den Kürzeren.

;)

Das hat doch mit verarschen nix zu tun. Nochmal für die kognitiv Verlangsamten unter uns:

Wenn du sagst: "Schneiden Sie so und so." dann ist das bindend. Dannsagt der dir okay, oder erklärt dir, warum nicht.
Im Zweifelsfall macht der den Eingriff dann einfach nicht, wenn ihr euch nicht einigt.

Wenn der dich aufklärt und in Erwartung einer normal verlaufenden Narbe erklärt diese wieder zu benutzen ist das etwas anderes, zumal in der Aufklärung abweichendes Verhalten unter bestimmten Bedingungen legitimiert wird.

Dieses abweichende Verhalten ist nicht mehr gedeckt, wenn du auf einen bestimmten Verlauf von dir aus bestehst. (Also Simi gesagt hätte "Machen sie so und so!")

Was das mit Verarsche zu tun hat weißt du allein... wobei, vermutlich weißt du es nicht und dir ist nur mal wieder langweilig.
 
Nicht Simi hat abgeklärt und es wurde ihr zugesichert, sondern der Aufklärende hat von sich aus erläutert, dass die alte Narbe genommen wird.
Allerdings wohl in der Annahme eines üblichen Narbenverlaufes.

Dann wäre es m.E. ratsam, wenn sich der 2te Operateur (der 'Aufklärende') erst einmal ein Bild v. d. Pat. macht; sich in d. Fall d. Narbenverlauf VOR einer Folge-OP anschaut.

Ist das Deiner Erfahrung nach eher üblich oder unüblich?

Schaut sich der 2te Operateur die Person/die Situation erst dann an, wenn sie narkotisiert vor ihm liegt?

P.S. In Fällen, wie bei Simi...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was das mit Verarsche zu tun hat weißt du allein...

Ganz viel, indem ein Arzt nicht darauf hinweist, dass solche Dinge schriftlich verbindlich festzulegen ist, damit es wirksam werden kann. Das ist Unterschlagung von relevanten Informationen dann. Und das nenne ich dann Verarschung.

Nicht umsonst gibt es Vereinigungen, die sich alleine der Stärkung der Patientenrechte widmet.
 
Schaut sich der 2te Operateur die Person/die Situation erst dann an, wenn sie narkotisiert vor ihm liegt?

...das frage ich mich bereits beim Operatuer Nummer Eins. An einem Patienten quasi-blind rumzuschnippeln, also wenn er erst auf dem OP liegt, ist, glaube ich nicht üblich. Und wenn das so wäre, auf Zuruf eine OP zu machen, ohne dass sich ein Arzt die Schulter entsprechend vorher anschaut und den Patienten berät - das wäre sicherlich auch belangbar.

LG
Any
 
Aber wenn man das mal weiß, dass man schriftliche Vereinbarungen treffen sollte, kann man ja in Zukunft entsprechend handeln. Ich finde den Hinweis gut.

Ja - dessen sind sich sicher nicht alle bewusst. Und ich halte es auch für hilfreich, zu wissen, dass ich als Pat. auch in so einer Situation mitentscheiden kann - und entsprechende Vereinbarungen schriftlich festhalten kann, da es ansonsten schwierig wird, entschädigt zu werden, wenn...
 
Ganz viel, indem ein Arzt nicht darauf hinweist, dass solche Dinge schriftlich verbindlich festzulegen ist, damit es wirksam werden kann. Das ist Unterschlagung von relevanten Informationen dann. Und das nenne ich dann Verarschung.

Nicht umsonst gibt es Vereinigungen, die sich alleine der Stärkung der Patientenrechte widmet.

Welche Dinge sind schriftlich festzulegen? Die Dinge, die Simi NICHT gesagt hat?:D

Das nennst du dann Verarschung? Ich glaube ja auch manchmal, dass du die Leute hier nur verarschen willst, denn ernst gemeint kann das, was du teilweise von dir gibst nicht sein.
 
Dann wäre es m.E. ratsam, wenn sich der 2te Operateur (der 'Aufklärende') erst einmal ein Bild v. d. Pat. macht; sich in d. Fall d. Narbenverlauf VOR einer Folge-OP anschaut.

Ist das Deiner Erfahrung nach eher üblich oder unüblich?

Schaut sich der 2te Operateur die Person/die Situation erst dann an, wenn sie narkotisiert vor ihm liegt?

P.S. In Fällen, wie bei Simi...

Aufklärende Person und durchführende Person sind selten identisch.
Ist halt so, auch wenn Any schon wieder die Karte von der Versicherung sucht... Mensch, da muss doch was einzuklagen sein...
 
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...das frage ich mich bereits beim Operatuer Nummer Eins. An einem Patienten quasi-blind rumzuschnippeln, also wenn er erst auf dem OP liegt, ist, glaube ich nicht üblich. Und wenn das so wäre, auf Zuruf eine OP zu machen, ohne dass sich ein Arzt die Schulter entsprechend vorher anschaut und den Patienten berät - das wäre sicherlich auch belangbar.

LG
Any

Ich schrieb das bzgl. des Narbenverlaufs (und dass O. 1 evtl. von etwas ausgegangen sei) - darum geht's mir. Ich habe nicht gelesen (bedeutet nicht, dass nicht etwas dazu geschrieben wurde), dass das bei Simi der Fall war. Dass Operateur 1 'quasi-blind rumgeschnippelt' hat.

Denke nicht, dass sich bei ner geplanten OP (also keine Not-OP) der Operateur den Pat./die Situation nicht anschaut - i.S.v. sich nicht mit d. Pat. bespricht. Ich, als Patient, würde darum bitten - mich mit ihm unterhalten wollen...
 
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