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Nun, wenn bereits ein Eingriff geschah = vorhandene Narbe, wäre es imho grob fahrlässig, nicht vorher zu schauen.
Aber gut, es mag Ärzte geben, die ganz lässig und theoretisch (meint ignorant) vorgehen, da hoffe ich nur, dass jene dann eines Tages die Konsequenzen ihrer Ignoranz zu spüren bekommen. In Form von Hartz IV und Berufsverbot.
Nun, wenn man gegen handfeste rationale Argumente nicht ankommt, muss man persönlich werden. OK. Wenn Du meinst, dir bringt das was, dann man tau.
Versteh ich jetzt nicht so ganz...in dem link heißt es, daß die OP in der Regel unter örtlicher Betäubung vorgenommen wird...und daß der Port, wenn er nicht mehr benötigt wird, einfach rausgezogen werden kann...das würde doch bedeuten, daß keine 2. OP vonnöten wäre?
http://www.bonifatius-lingen.de/pdf_files/infomaterial/port.pdf
Oder gibt es da verschiedene Techniken und die einen sind da schon etwas weiter als die anderen?
Sage
Doch, ich kann wesentlich beurteilen was Pfusch ist. Wer auch sonst, wenn es um die eigene Gesundheit geht?
Oder kann der Arzt Schmerzen beim Patienten nach einer OP wegen eines vergessenen Utensils bemerken? Oder Narben, die offensichtlich wo nicht hingehören. Nebenwirkungen, merken das eine Behandlung destruktiv wirkt. Und so weiter...
Wohl kaum.
Und das Du wieder einmal vollkommen unfähig bist, dich angemessen auszudrücken, nun ja.
Du kannst Schmerzen haben, Missempfinden - eine Entwicklung beobachten; Du kannst es auch als Pfusch und grob fahrlässig bezeichnen.
Und dann gibt es noch Gesetzestexte, Fachleute, die Dir u.U. zustimmen oder auch nicht.
Nicht alles, was 'Laie' als Pfusch oder grob fahrlässig tituliert, wird in der Rechtsprechung auch so eingestuft.
Nein, das bedeutet es nicht.
Ich denke, dass auch für einen Laien die Bedeutung Pfusch = handwerklicher Fehler Konsens ist.
Also verschweigen sie im link die 2. Op...denn für den Normalsterblichen ist es ein Unterschied...ob operiert wird oder "rausgezogen".
Sage