Anevay
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Du kannst Schmerzen haben, Missempfinden - eine Entwicklung beobachten, 'etwas' bemerken. Du kannst es auch als Pfusch und grob fahrlässig bezeichnen.
Und dann gibt es noch Gesetzestexte, Fachleute, die Dir u.U. zustimmen oder auch nicht.
Nicht alles, was 'Laie' als Pfusch oder grob fahrlässig tituliert, wird in der Rechtsprechung auch so eingestuft.
Das ist schon klar, aber ich behaupte weiterhin, dass der Patient derjenige ist, der zuerst weiß, wenn etwas schief gelaufen ist. Denn wenn ein Eingriff gut verläuft oder eine Behandlung, wird es wohl kaum Beschwerden geben.
Ich habe ja schon mal erzählt, dass ich schon mit Pfusch zu tun hatte, leider, ich konnte nach ein wenig Recherche und eine Zweitfachmeinung einholen sehr gut beurteilen, was da schief lief. Leider gab es ein Fristenproblem, sonst hätte ich meine Ansprüche spielend durchsetzen können.
Wenn jeztt wer orakeln will, nur zu, ich schreibe aber mal vorab, dass so eine Orakelei grober Unfug wäre. Ebenso wie hier im Fall Simi, oder hat hier wer Fotos gesehen oder Akten gerpüft?
LG
Any