Das Geschäft mit der Gesundheit

Du kannst Schmerzen haben, Missempfinden - eine Entwicklung beobachten, 'etwas' bemerken. Du kannst es auch als Pfusch und grob fahrlässig bezeichnen.

Und dann gibt es noch Gesetzestexte, Fachleute, die Dir u.U. zustimmen oder auch nicht.

Nicht alles, was 'Laie' als Pfusch oder grob fahrlässig tituliert, wird in der Rechtsprechung auch so eingestuft.

Das ist schon klar, aber ich behaupte weiterhin, dass der Patient derjenige ist, der zuerst weiß, wenn etwas schief gelaufen ist. Denn wenn ein Eingriff gut verläuft oder eine Behandlung, wird es wohl kaum Beschwerden geben.

Ich habe ja schon mal erzählt, dass ich schon mit Pfusch zu tun hatte, leider, ich konnte nach ein wenig Recherche und eine Zweitfachmeinung einholen sehr gut beurteilen, was da schief lief. Leider gab es ein Fristenproblem, sonst hätte ich meine Ansprüche spielend durchsetzen können.

Wenn jeztt wer orakeln will, nur zu, ich schreibe aber mal vorab, dass so eine Orakelei grober Unfug wäre. Ebenso wie hier im Fall Simi, oder hat hier wer Fotos gesehen oder Akten gerpüft?

LG
Any
 
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Ich denke, dass auch für einen Laien die Bedeutung Pfusch = handwerklicher Fehler Konsens ist.

Der Punkt ist, dass 'Pfusch' (Fehler - Fahrlässigkeit in unterschiedlicher Ausprägung) unterschiedlich eingeschätzt werden kann (siehe Kontext - kommentierte Any u. 'spreche' v. Laie i.S.v. Patientenseite) - und diese subjektive Einschätzung nicht unbedingt mit der letztendlichen Rechtsprechung übereinstimmen muss.
 
Nur ist in der Medizin nicht alles was als Ergebnis nicht perfekte Gesundheit hat Pfusch. Da zB einach aufgrund der Gegebenheiten die Gesundhiet auch mit dem bessten zur Verfügung stehenden Mitteln nicht (völlig) wiederhergestellt werden kann.
Pfusch ist nicht das selbe wie Quacksalberei. Pfusch ist wenn eine an sich seriöse Behandlungsform nicht ordnungsgemäss ausgeführt wurde.

Das was in der Esoterischen Krankheitsbehandlung viel eher vorkommt ist Quacksalberei.

Ja, damit stimme ich, wie meißtens bei dir, völlig überein. Mir ging auch durch den Kopf, dass nach Any-Logik eigentlich jede OP Pfusch sein müsste, weil postoperative Schmerzen oder zumindest Empfindungsstörungen kaum vermeidbar sind.
 
Mir ging auch durch den Kopf, dass nach Any-Logik eigentlich jede OP Pfusch sein müsste, weil postoperative Schmerzen oder zumindest Empfindungsstörungen kaum vermeidbar sind.

Eine Annahme, die - mit Verlaub - wieder einmal Stuss ist. Vielleicht solltest Du mal darauf achten, was dir so an Stuss durch den Kopf geht und warum?
 
Der Punkt ist, dass 'Pfusch' (Fehler - Fahrlässigkeit in unterschiedlicher Ausprägung) unterschiedlich eingeschätzt werden kann (siehe Komtext, 'spreche' v. Patientenseite) - und diese subjektive Einschätzung nicht unbedingt mit der letztendlichen Rechtsprechung übereinstimmen muss.

Richtig. Fahrlässigkeit ist das außer Acht lassen, der im Verkehr erforderlichen Sorgfallt. Und das kann ein Laie, außer er heißt Any eben nunmal nicht einschätzen.
 
Was ist denn hier los? Tatsächlich ne Welle. *lach

Nicht Simi hat abgeklärt und es wurde ihr zugesichert, sondern der Aufklärende hat von sich aus erläutert, dass die alte Narbe genommen wird.
Allerdings wohl in der Annahme eines üblichen Narbenverlaufes.
Nein. Der Chirurg, der das Vorgespräch zur zweiten OP mit mir führte, war schon auf den Weg raus, da hat er sich auf dem Absatz umgedreht, mir nochmal den Pulli von der Schulter gezogen, seinen Finger dem Verlauf der ersten Narbe folgen lassen und gesagt: "Wir nehmen natürlich die alte Narbe wieder." Ja, natürlich, sagte ich.

polarfuchs schrieb:
Der Unterschied ist: Wenn Simi das so verfügt hätte, dann wäre das bindend gewesen. Dann hätten die jetzt ein Problem. Ist aber nicht der Fall.
Unsinn. Die alte Narbe zu nehmen, ist eine Selbstverständlichkeit- ich muss da gar nix verfügen.

Dein Hinweis, eine alte Blinddarmnarbe für einen Leistenbruch zu nehmen, ist nicht vergleichbar, da es sich um zwei ganz andere Zugänge handelt. Dein Beispiel zeigt aber, dass Chirurgen allgemein bemüht sind, möglichst wenige Narben zu hinterlassen. Bloss meiner, der sah das anders.
 
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Das ist schon klar, aber ich behaupte weiterhin, dass der Patient derjenige ist, der zuerst weiß, wenn etwas schief gelaufen ist. Denn wenn ein Eingriff gut verläuft oder eine Behandlung, wird es wohl kaum Beschwerden geben.

Beschwerden - i.S.v. z.B. Schmerzen, die zeitlich begrenzt anwesend sind, sind, m.W., nicht unüblich. Schmerzen nach Blindarm-OP, Kaiserschnitt,...(habe da Rückmedungen aus d. privaten Umfeld). Beide Damen konnten (ich weiß nicht mehr genau, wie lange) ne Zeitlang nicht aufrecht stehen - laufen....auch das Husten, Niesen war schmerzhaft.

Ich habe ja schon mal erzählt, dass ich schon mit Pfusch zu tun hatte, leider, ich konnte nach ein wenig Recherche und eine Zweitfachmeinung einholen sehr gut beurteilen, was da schief lief. Leider gab es ein Fristenproblem, sonst hätte ich meine Ansprüche spielend durchsetzen können.

Ok... daher schrieb ich auch vorhin @Spiri - direkt (u.a.) beim Anwalt informieren, bevor die Frist abgelaufen ist.
 
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