Das Geschäft mit der Gesundheit

fast schon meint, dass es keine Pflicht werden soll, aber heutzutage schon sehr wichtig ist, eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Eben um das Kostenrisiko zu minimieren. Und natürlich darauf zu achten, dass auch "Ärztepfusch" (meint alle einklagbaren Folgen von Fehlbehandlungen medizinischer Art) mit abgedeckt ist.

So, das sollte nun einfach genug ausgedrückt sein.
 
Werbung:
Niemand hier spricht sich direkt dagegen aus, einen Anwalt dazu zu befragen.

Direkt nicht, stattdessen wird aber durchaus versucht, aus einer überflüssigen Narbe = Körperverletzung ein Lapalie zu machen. Das finde ich nicht ok.

Ansonsten, wer sich juristisch auskennt, weiß auch, dss man für den individuellen Fall dem Richter kein ähnliches oder anderes Urteil vorlegen braucht. Es sind Einzelfallentscheidungen. Urteile zu recherchieren kann allerdings dabei helfen, zu schauen, ob ein Anliegen grundsätzlich Erfolg haben könnte. Mehr nicht. Und überflüssige Narben sind eben keine Pillepalle, weil ein Mensch eitel ist, sondern ein juristisch durchaus ernstzunehmendes Thema.

LG
Any
 
Weder direkt noch indirekt spricht sich hier jmd. gegen anwaltlichen Rat aus. Das siehst nur du so, weil das eben die Sau ist, die du heute durchs Dorf treibst.

Pfusch hat hier nicht stattgefunden. Niemand hat gesagt, dass eine zusätzliche Narbe eine Lapalie sei.

Fragst du dich eigentlich manchmal selber, warum dich dieses Thema so zieht und du, wo es nur geht gegen die Medizin giftest?

Kannst du uns eigentlich mal erklären, warum du anderen irgendwelche Links aufnötigst, die du selber nicht gelesen hast?

Wie erklärst du all das? Hier ist schon wieder ein riesiges Trara wegen deinem unqualifizierten Gewäsch.

Simi weiß sicher auch ohne deine "Hilfe" was jetzt zu tun ist oder was sie tun möchte. Ich finde es ehr verwerflich, dass du Simi und ihr Thema als Spielball gegen deine Langeweile nutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Direkt nicht, stattdessen wird aber durchaus versucht, aus einer überflüssigen Narbe = Körperverletzung ein Lapalie zu machen. Das finde ich nicht ok.

Ansonsten, wer sich juristisch auskennt, weiß auch, dss man für den individuellen Fall dem Richter kein ähnliches oder anderes Urteil vorlegen braucht. Es sind Einzelfallentscheidungen. Urteile zu recherchieren kann allerdings dabei helfen, zu schauen, ob ein Anliegen grundsätzlich Erfolg haben könnte. Mehr nicht. Und überflüssige Narben sind eben keine Pillepalle, weil ein Mensch eitel ist, sondern ein juristisch durchaus ernstzunehmendes Thema.

LG
Any

Meine persönliche Meinung...wenn die Narbe nicht zu groß ist und keine Schmerzen verursacht...dann sollte man´s gelassen sehen...außerdem müßte erst einmal einwandfrei bewiesen werden, daß der neue Schnitt überflüssig war...bei einer Rechtschutzversicherung entscheidet der Versicherungsträger, ob die Klage Sinn macht...und eine Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers ist meistens auch vorgesehen...



Sage
 
fast schon meint, dass es keine Pflicht werden soll, aber heutzutage schon sehr wichtig ist, eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Eben um das Kostenrisiko zu minimieren. Und natürlich darauf zu achten, dass auch "Ärztepfusch" (meint alle einklagbaren Folgen von Fehlbehandlungen medizinischer Art) mit abgedeckt ist.

Beim verhältnis zwischen arzt und patient handelt es ich um ein auftragsverhältnis, nicht etwa einen werkvertrag. Demzufolge schuldet der arzt keinen erfolg, sondern erbringt eine dienstleistung. Wenn er also das falsche bein operiert, wurde der auftrag missachtet und der operateur wird schadenersatz- und ev. auch genugtuungs-pflichtig.
'Aerztepfusch' wird im übrigen nicht einfach schnell mal angenommen, da geht es dann um fahrlässiges, grobfahrlässiges vorgehen oder missachten der sorgfaltspflicht.
 
Meine persönliche Meinung...wenn die Narbe nicht zu groß ist und keine Schmerzen verursacht...dann sollte man´s gelassen sehen...außerdem müßte erst einmal einwandfrei bewiesen werden, daß der neue Schnitt überflüssig war...bei einer Rechtschutzversicherung entscheidet der Versicherungsträger, ob die Klage Sinn macht...und eine Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers ist meistens auch vorgesehen...

Sage

Alles richtig, nur viele Menschen scheuen den Weg, sich hinreichend zu informieren. Wo es um Geschäfte und Verträge gibt, und dazu gehören Gesundheitsbehandlungen, egal welcher Art, eben hinzu, ist es wichtig als Inanspruchnehmer um seine Recht zu wissen.

Wenn jemand eine zusärtliche Narbe nicht stört, ist auch das eine individuelle Entscheidung, das dann unkommentiert zu lassen. Aber genug Menschen trauen sich halt nicht für ihre Rechte einzustehen oder lassen sich verbal unterbuttern.

LG
Any
 
Direkt nicht, stattdessen wird aber durchaus versucht, aus einer überflüssigen Narbe = Körperverletzung ein Lapalie zu machen. Das finde ich nicht ok.

Soweit ich weiß, handelt es sich bei einer OP (juristisch betrachtet) immer um ne Körperverletzung...

2 Rechtlicher Hintergrund

Die in der Medizin zur Therapie einer Erkrankung oder Verletzung durchgeführten Operationen bedürfen einer Indikationsstellung. Juristisch wird jede Operation als Körperverletzung (§ 228 StGB) gewertet, die nur dadurch keine strafrechtliche Bedeutung gewinnt, dass sie unter vorheriger Aufklärung und mit Einverständnis des Patienten erfolgt.
http://flexikon.doccheck.com/de/Operation


Und ich verstehe weder Fux noch Joey so, dass sie das (mit der Narbe) grundsätzlich als Lappalie abtun - sondern die mögliche Vorgehensweise von unterschiedlichen Faktoren abhängig machen (u.a. Nutzen-Kosten).

Mich würde interessieren @Simi, ob Du über eine mögliche Narbenbildung informiert wurdest?


Bzw. @Fux und Joey, ob es rechtlich verankert ist, d. der Arzt,..,.. den Pat, darüber informieren muss oder, ob vorausgesetzt wird, dass Pat. das weiß...?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim verhältnis zwischen arzt und patient handelt es ich um ein auftragsverhältnis, nicht etwa einen werkvertrag. Demzufolge schuldet der arzt keinen erfolg, sondern erbringt eine dienstleistung. Wenn er also das falsche bein operiert, wurde der auftrag missachtet und der operateur wird schadenersatz- und ev. auch genugtuungs-pflichtig.
'Aerztepfusch' wird im übrigen nicht einfach schnell mal angenommen, da geht es dann um fahrlässiges, grobfahrlässiges vorgehen oder missachten der sorgfaltspflicht.

Auch eben darum (ich schrieb nichts von Werkvertrag übrigens) ist der Gang zum Fachanwalt bei Unsicherheiten doch enorm wichtig.
 
Soweit ich weiß, handelt es sich bei einer OP immer um ne Körperverletzung...


http://flexikon.doccheck.com/de/Operation


Und ich verstehe weder Fux noch Joey so, dass sie das grundsätzlich als Lappalie abtun - sondern die mögliche Vorgehensweise von unterschiedlichen Faktoren abhängig machen (u.a. Nutzen-Kosten).

Mich würde interessieren @Simi, ob Du über eine mögliche Narbenbildung informiert wurdest?


Bzw. @Fux und Joey, ob es rechtlich verankert ist, darüber informiert zu werden oder, ob vorausgesetzt wird, dass Pat. das weiß...?

Ja, ist immer Körperverletzung, zumindest wäre es das ohne Einverständniserklärung. Das habe ich hier bereits mehrfach ausgeführt, weil Any wiederholt und wiederholt und wiederholt behauptete, dass man etwas unterschreibt, um den Arzt quasi 'nen rechtlichen Freifahrtschein zu erteilen.

Teil der Aufklärung sind neben dem groben OP-Verlauf (Vorgehen) mögliche Komplikationen, dazu zählen auch Infektionen, Wundheilungsstörungen etc etc etc.
 
Werbung:
Zurück
Oben