flimm
Sehr aktives Mitglied
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Ich glaube jetzt, es geht gar nicht um Rechts oder Linkshändler, sondern um die Position der Waffe als solche.
Wenn er sich selbst unbrachte und selbst wenn er Linkshändler wäre, es wurde in den Kopf geschossen und die Waffe hätte auch beim Umfallen in Kopfhöhe gelegen und nicht unten mit dem Lauf zu den Füssen hin
Also ist die Waffe hinterger trappiert worden
ich habe recherchiert,
also so einfach fällt eine Waffe nicht aus der Hand,
wer einmal so eine pistole in der Hand hielt weis das selbst wenn die Hand aaufgeht, man mit dem zeigefinger in der Abzughalterung hängenbleibt.
deswegen , die Hand liegt auf der Waffe. so würde man sie reinstecken wenn es Mord ist.
ich glaube nicht das die Hand nach oben fallen würde, also entsprechend oben liegen müsste,
genau und wenn du aus dem Fenster schaust siehst du auch dort Schatten die zu dem schatten von dem Schreibtisch passen, somit ist der Schatten dem Sonnenlicht geschuldet,Z.B. die Schatten vom Stuhl und vom Arbeitstisch sind völlig verschieden,
die Schatten am bett und vom Stuhl kommen von der Deckenbeleuchtung.