Joey
Sehr aktives Mitglied
netter versuch
nur hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
echt jetzt?
und du wunderst dich dass wenn jemand die
formulierten kriterien nicht erfüllt er auch keinen beweis erbracht haben kann
der anerkannt werden könnte?
es gibt bislang immer noch keine studie über eine erfolgreich vollzogene,
vollständige isolierung des sars-cov2.
tolzin hat die kriterien vorab klar definiert, die jeder erfüllen können müsste
der über eine solche studie verfügt, weil es sich um die kriterien zur sicheren
identifizierung des virus selbst handelt:
Bedingungen für die Beweisführung eines krankheitsverursachenden Coronavirus SARS-CoV-2
Deckt die wissenschaftliche Publikation, die mir vorgelegt wird, nicht alle acht Punkte ab, sondern bezieht sich dazu auf eine oder mehrere andere Publikationen, müssen diese ebenfalls vorgelegt werden."
- Der für die Identifizierung des Virus verwendete Labortest muss anhand des hoch aufgereinigten Virus geeicht sein, d. h. es muss frei von Fremdpartikeln und Chemikalien vorliegen, in einer biologisch neutralen Lösung wie z. B. destilliertem Wasser. Die Eichung des Testes muss in einer Publikation dokumentiert und wenigstens einmal durch eine andere, völlig unabhängige, Forschergruppe bestätigt worden sein.
- Der ordentlich geeichte Virusnachweis darf das spezifische Virus bis zur Durchführung des Ansteckungsversuchs nur im Kranken festgestellt haben, nicht aber im Gesunden.
- Ein Ansteckungsversuch mit Versuchspersonen, mindestens aber Primaten, muss erfolgreich durchgeführt worden sein.
- Dieser Ansteckungsversuch muss mindestens einmal von einer zweiten, von der ersten Forschergruppe völlig unabhängigen, Forschergruppe erfolgreich nachvollzogen worden sein.
- Der erfolgreiche Ansteckungsversuch darf nur mit dem hochaufgereinigten Erreger durchgeführt werden. Es darf nichts hinzugemischt werden. Ausnahme: Ein biologisch neutrales Lösungsmittel wie z. B. destilliertes Wasser.
- Der Ansteckungsversuch muss die natürlichen Infektionswege berücksichtigen, z. B. durch das Versprühen des Virus als Aerosol in die Atemluft der Versuchspersonen oder Primaten.
- Der Ansteckungsversuch muss mit einer Gruppe von wenigstens 5 Personen oder Primaten - und bei allen erfolgreich - durchgeführt worden sein.
- Eine zweite vergleichbare und nach dem Zufallsprinzip zusammengestellte Versuchsgruppe muss ein - als solches äußerlich nicht erkennbares - Placebo auf genau die gleiche Art und Weise verabreicht bekommen haben. Eine verlässliche Verblindung muss gewährleistet sein, so dass das Studienpersonal die aufgetretenen Symptome völlig unbeeinflusst erfassen konnte.
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020032201.html
es kann also keiner einen beweis über die existenz desselben
erbracht haben, der diese kriterien nicht erfüllt.
Das eine hst sehr wohl mit dem anderen zu tun, weil Herr Tolzin ebenfalls wie Herr Lanka auch als Befürworter der GNM nach Hamer bekannt ist.
Und wenn Herr Tolzin Studien als Kriterium anlegt, die es z.B. alleine aus ethischen Gründen nicht mehr geben wird, kommt er auch nicht groß in Gefahr, dass er bezahlen muss.
Ändert nichts dran, dass das Virus existiert. Ich werde jetzt nicht die ganze Studienlage durchforsten, da ich auch anderes zu tun habe, aber Virologen uvm., die einen guten Überblick über die Studienlage haben und auch wissen, auf welchen wie gut geführten Erkenntnissen sie noch beruhen etc., zweifeln da nicht dran.