Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Es ist ja so, dass vorsichtige Ungeimpfte im Normalfall Großveranstaltungen fern bleiben.
Was das Bezahlen von Tests angeht, ich würde da Ausnahmeregelungen einführen. Es macht ja z.B. einen Unterschied, ob man Tests aus beruflichen Gründen benötigt oder für die Freizeitgestaltung. Und allgemein würde ich ein Pensum einführen: Z.B. 3 Tests pro Monat (für die Freizeit) sind kostenlos.
Was die 2G-Regel angeht: Die soll ja an sich Ungeimpfte vor infizierten Geimpften schützen, weil Ungeimpfte die schwereren Verläufe haben.
Da kann man den Geimpften, die aus Solidarität das Risiko der Impfung auf sich nahmen, nicht auch noch sagen: "So, jetzt nimmst Du überall trotzdem auch noch Rücksicht auf alle Impfverweigerer."
Geimpfte sollten schon auch mehr Freiräume für sich haben, denn dafür haben sie sich ja auch impfen lassen.
Aus beruflichen Gründen kannst du dich doch auf Arbeit testen lassen. Der Arbeitgeber hat doch jetzt eine Testangebotspflicht und bezahlt diese doch.
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I. Gibt es eine Corona-Test-Pflicht für Arbeitgeber?
1.1 Angebotspflicht statt Test-Pflicht auf Bundesebene
Auf Bundesebene besteht derzeit weiterhin keine Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter auf das Corona-Virus testen zu lassen. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, Corona-Tests anzubieten. Den Arbeitnehmern steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Erklärtes Ziel des Verordnungsgebers ist es, symptomfreie Corona-Infizierte in Unternehmen frühzeitig zu identifizieren und Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

1.2 Was bestimmt die Arbeitsschutzverordnung konkret?
Konkret besteht mit § 5 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 23.04.2021 für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten, die Pflicht eingeführt, jedem Mitarbeiter mindestens zweimal in der Woche einen Corona-Test anzubieten. Die bisherige Regelung für besondere Beschäftigungsgruppen in § 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde ersatzlos gestrichen.

1.3 Welcher Corona-Test ist anzubieten?
Die Verordnung trifft keine Vorgaben hinsichtlich der Art des Corona-Tests. Nach der Begründung zum Referentenentwurf können PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung angeboten werden.

1.4 Wer trägt die Kosten für die Tests?
Anders als einige Landesregelungen – siehe hierzu unter Ziffer I. 2. – trifft § 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung keine Regelung zur Kostentragung. Allerdings folgt aus der Begründung des Referentenentwurfs, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat.
Quelle:
Corona-Tests in Unternehmen: Wann müssen und wann dürfen Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen? - Noerr
 
Zuletzt bearbeitet:
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ist doch meine rede! :sneaky:
dazu habe ich die amerikanische studie gepostet.
das ist doch ein deutlicher hinweis darauf, dass grundimmunität vorhanden ist.
Nein. IgG wird ausgeschüttet wenn eine Infektion deutlich länger als nur ein paar Tage geht.

Es gibt sogar Fälle, wo nur IgA nachweisbar war, nämlich bei asymptomatschen bzw. sehr milden Fällen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/iga-antikoerper-und-der-covid-19-verlauf-118400/

Auszug:
Ein Forscherteam um Carlo Cervia vom Universitätsspital Zürich hat auf einem Preprint-Server eine Untersuchung veröffentlicht, die nahelegt, dass bei einem milden oder asymptomatischen Covid-19-Verlauf keine IgG-Antikörper im Serum nachzuweisen sind, dafür aber IgA-Antikörper in der Tränenflüssigkeit oder an der Nasen-Schleimhaut. Bei Covid-19-Patienten mit schwerem Verlauf fanden sie auch im Blut besonders hohe Mengen an IgA-Antikörpern.
 
Corona-Impfstoffe der zweiten Generation: Was planen Curevac, Biontech, Astrazeneca und Moderna?
  • Das Rennen um die Corona-Impfstoffe 2.0 geht weiter: Zahlreiche Impfstoffhersteller testen Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus.
  • Die Vakzine zweiter Generation sind speziell an verschiedene Varianten des Virus angepasst – und sollen somit den Schutz vor einer Infektion erhöhen.
  • Biontech und Moderna entwickeln unter anderem Impfstoffe mit jeweils zwei mRNA-Strängen – und auch Curevac hofft auf einen Erfolg seines neuen Covid-19-Impfstoffkandidaten.
Corona-Impfstoffe 2.0: Was planen Curevac, Biontech, Astrazeneca und Moderna? (rnd.de)
 
Finde ich jetzt aber auch nicht gut. In Supermärkten sollte es keine 2G-Regel geben
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2G-Regel in Hessen: Supermärkte dürfen jetzt nur Geimpfte und Genesene reinlassen
  • Der hessische Einzelhandel darf den Einlass in seine Geschäfte für Geimpfte und Genesene beschränken.
  • Die Landesregierung erweiterte dementsprechend seine bestehenden Corona-Bestimmungen bis zum 7. November.
  • Wer 2G zur Regel in seinem Laden macht, darf auf Abstands- und Maskenpflicht verzichten.
Hessen mit 2-G-Regel: Supermärkte können Ungeimpfte ausschließen (rnd.de)
 
Drei Monate nach dem „Freedom Day“: Steuert Großbritannien auf die nächste Corona-Welle zu?
  • Vor fast drei Monaten hat die britische Regierung den sogenannten „Freedom Day“ ausgerufen.
  • Inzwischen nimmt die Zahl der Menschen, die infolge einer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert werden, wieder zu.
  • Ein Bericht listet nun die Erfolge, vor allem aber die schweren Fehler der Regierung in der Krise, auf.
Corona-Lage nach „Freedom Day“: Steuert Großbritannien auf die nächste Welle zu? (rnd.de)
 
Metaanalyse: Jeder 2. von COVID-19 Genesene leidet unter PASC
Hershey/Pennsylvania – Mehr als die Hälfte der 236 Millionen Menschen, bei denen seit Beginn der Pandemie COVID-19 diagnostiziert wurde, könnte nach den Ergebnissen einer Metaanalyse in JAMA Network Open (2021; DOI: 10.1001/jamanetworkopen.2021.28568) auch 6 Monate oder länger nach der Genesung unter Residualsymptomen leiden, die als PASC („postacute sequelae of COVID-19“) bezeichnet werden, besser bekannt als „Long COVID“.
Metaanalyse: Jeder 2. von COVID-19 Genesene leidet unter PASC (aerzteblatt.de)
 
Aus beruflichen Gründen kannst du dich doch auf Arbeit testen lassen. Der Arbeitgeber hat doch jetzt eine Testangebotspflicht und bezahlt diese doch.
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I. Gibt es eine Corona-Test-Pflicht für Arbeitgeber?
1.1 Angebotspflicht statt Test-Pflicht auf Bundesebene
Auf Bundesebene besteht derzeit weiterhin keine Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter auf das Corona-Virus testen zu lassen. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, Corona-Tests anzubieten. Den Arbeitnehmern steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Erklärtes Ziel des Verordnungsgebers ist es, symptomfreie Corona-Infizierte in Unternehmen frühzeitig zu identifizieren und Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

1.2 Was bestimmt die Arbeitsschutzverordnung konkret?
Konkret besteht mit § 5 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 23.04.2021 für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten, die Pflicht eingeführt, jedem Mitarbeiter mindestens zweimal in der Woche einen Corona-Test anzubieten. Die bisherige Regelung für besondere Beschäftigungsgruppen in § 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde ersatzlos gestrichen.

1.3 Welcher Corona-Test ist anzubieten?
Die Verordnung trifft keine Vorgaben hinsichtlich der Art des Corona-Tests. Nach der Begründung zum Referentenentwurf können PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung angeboten werden.

1.4 Wer trägt die Kosten für die Tests?
Anders als einige Landesregelungen – siehe hierzu unter Ziffer I. 2. – trifft § 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung keine Regelung zur Kostentragung. Allerdings folgt aus der Begründung des Referentenentwurfs, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat.
Quelle:
Corona-Tests in Unternehmen: Wann müssen und wann dürfen Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen? - Noerr
Okay, das gilt wohl nur bis 24.November
Neue, alte Corona-Regeln: Gratistests für Angestellte, keine Diskriminierung, keine Lohnfortzahlung
Ab dem 11. Oktober gilt eine neue Corona-Regel, denn ab dem Tag haben nur noch bestimmte Personen Anspruch auf kostenlose Bürgertestungen, beispielsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können. Dies ist mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Arbeitgeber:innen müssen dennoch ihren Angestellten in Präsenz mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anbieten. Und zwar noch bis einschließlich 24. November 2021, denn solange gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Neue, alte Corona-Regeln: Gratistests für Angestellte, keine Diskriminierung, keine Lohnfortzahlung - PTA IN LOVE (pta-in-love.de)
 
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auch bei geimpften gibt es schwer erkrankte und todesfälle..(komischer weise hier in deutschland wohl kaum, sind vermutlich ein eigenes völkchen)
wirklich überlastet waren die krankenhäuser auch in der coronazeit nicht..da gab es grippewellen wo es extremer war..
nur jetzt will man es gerne so darstellen obwohl man keine bedenken hatte in dieser zeit krankenhäuser zu schließen.

genauso sehe ich es auch. Dann gibt es noch die große Zahl jener die wegen Impfschäden im KH landen...... multiple Entzündungsherde, Myokarditis und Co, diffuse neurologische Erkankungen, die zur Dauerinvalidität führen. All dies sollte miteinbezogen werden und nicht einfach ignoriert.
In Österreich gab es im Schnitt 1500 Influenzatote pro Jahr. Das wären pro Woche 26,8 Personen, die sterben vermutlich auf der Intensivstation. Es wurde schon mehrfach gesagt dass die Zahlen von der Statistik Austria nicht differenziert erhoben werden. Was im Fernsehen gezeigt wird, sind einfach nur die Gesamtzahl an Intensivbetten, die belegt sind, egal woran die Patienten erkrankt sind. Ich kann mir kaum vorstellen dass der ORF jeden Tag die Krankenhäuser durchtelefoniert, um zu Zahlen zu kommen. Vermutlich gäbe es auch ein Problem mit dem Datenschutz. Seriöse Auskünfte kann nur ein Krankenhaus selbst mitteilen.
 
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