Cannabis in Deutschland bald frei verkäuflich...

Lest Alfred Bunge > Die Alkoholfrage (1886) - Das steht alle kurz und knackig drin.
Ein Aufsatz, kurz und knapp gelesen, was alles komplett faktisch beantwortet.
Ein göttliches "Pamphlet", einfach genial:

"Die Menschen trinken, wenn sie sich wiedersehen; sie trinken, wenn sie Abschied nehmen. Sie trinken, wenn sie hungrig sind, um den Hunger zu betäuben; sie trinken, wenn sie satt sind, um den Appetit anzuregen. Sie trinken, wenn's kalt ist, zur Erwärmung; sie trinken, wenn's warm ist, zur Abkühlung. Sie trinken, wenn sie schläfrig sind, um sich wach zu halten; sie trinken, wenn sie schlaflos sind, um einzuschlafen. Sie trinken, weil sie traurig sind; sie trinken, weil sie lustig sind. Sie trinken, weil einer getauft wird; sie trinken, weil einer beerdigt wird; sie trinken, sie trinken."
Zitat: Alfred Bunge

 
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Heute habe ich geträumt, dass ich auf einer Party war und Grass dabei hatte. Im Traum ist mir dann eingefallen, dass das jetzt legal ist und so konnte ich mich entspannen im Traum. Zum ersten Mal im Traum. Ich träume oft dass ich viel Grass dabei habe und dann Angst vor der Polizei habe. Im Traum und in Reallive. Aber heute fühle ich mich wieder wie ein voll angenommener Bürger, der keine Straftat begeht. Ich träume sehr oft, dass ich im Ausland riesige Menge von Grass kaufe weil es günstig ist aber habe dann einen Riesenstress um es über die Grenze zu bringen, so versuche ich im Traum immer jemanden zu finden, dem ich das ganze Grass verkaufen kann. Vielleicht symbolisiert das Grass meine Sünden und die Grenze das Jenseits?
 
Ab 22.08.24 gilt fürs Autofahren Folgendes:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert künftig in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße."

In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt für diese also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.



"Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC am Steuer Folgen drohten.
Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert."
 
Nun ist die gesetzliche Regelung da, die Polizei hat damit aber noch Schwierigkeiten.
Zum Beispiel fehlt´s ihr an Feinwaagen und Geräten zur Analyse des THC-Gehalts.

Vor allem ist noch nicht klar, wie das in der Praxis aussehen soll, denn für Cannabis
gibt es keinen Atemschnelltest wie etwa für Alkohol, sondern es muß eine Blutprobe
genommen werden. (vgl.: Blutentnahmen bzgl Alkohol sind geregelt in § 81a StPO)

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-polizei-100.html

§ 81a

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
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In Hamburg läuft eine 3 tägige Kontrollaktion der Polizei von
Autofahrern. Rauswinken, einfacher Reaktionstest, ggf Urinprobe,
und wenn diese positiv anzeigt, geht´s zur Blutprobe. Soso.

 
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