Bitte dringend um Hilfe für den Suizidgefährdeten Nachbar...

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Wobei Gefahrenlage auch bedeuten kann, das jemand in einer eigenen Notlage nicht mehr entsprechende handeln kann. Sprich an der eigenen Kotze erstickt oder vergleichbares bei anderen Substanzen.

Ja, natürlich.

Man könnte sich darüber unterhalten, ob der Gesetzgeber diese Maßnahmen zu weit oder zu engmaschig gesetzt hat.
 
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Ja, natürlich.

Man könnte sich darüber unterhalten, ob der Gesetzgeber diese Maßnahmen zu weit oder zu engmaschig gesetzt hat.
ich denke jemanden, warum auch immer, eine Nacht zum Nachdenken zu geben hat noch nie geschadet. Gegen den Willen bedeutet ja auch immer, das derjenigen einen Willen hat oder besser gesagt "bei klarem Verstand " einen Entschluss fassen kann. Jetzt ist das zwar relativ schwammig, aber die mindeste Grundvoraussetzung die man als Hilfe anbieten kann.
 
...und genau da unterscheidet der Gesetzgeber. Das Oktoberfest ist tabu. Dummes Reden am eigenen Gartenzaun wird noch nicht geahndet, es sei denn, es muss von einer unmittelbaren Gefahrenlage ausgegangen werden.
Nicht einmal in einer unmittelbaren Gefahrenlage, wurde bei meinem Bekannten gehandelt.
Wer bestimmt denn die Gefahrenlage?
Der Arzt, der kurz mit dem Patienten spricht.

Mein Bekannter war frisch aus der Geschlossenen in Schleswig entlassen worden, weil er ja sooo gut auf seine Medikamente eingestellt war, die er allerdings seit Entlassung nicht mehr einnahm & lieber trank.
Sogar bei seiner Mutter hatte er sich telefonisch verabschiedet, von der ich dann ja auch den Wohnungsschlüssel erhielt.
Das erzählte ich alles dem Doc, doch der hat dies anscheinend nicht als Gefahrenlage gesehen, was sich dann ja auch als fatal rausstellte.

Wie muß denn eine Gefahrenlage aussehen?
Muß der Mensch auf der Brücke stehen, mit einem Schild in der Hand, ich bringe mich jetzt um?
 
ich denke jemanden, warum auch immer, eine Nacht zum Nachdenken zu geben hat noch nie geschadet. Gegen den Willen bedeutet ja auch immer, das derjenigen einen Willen hat oder besser gesagt "bei klarem Verstand " einen Entschluss fassen kann. Jetzt ist das zwar relativ schwammig, aber die mindeste Grundvoraussetzung die man als Hilfe anbieten kann.

Also erstmal mitnehmen, sagst du. Kann ich nachvollziehen. Du musst dann aber auch beweisen können, dass derjenige diese Zeit BRAUCHT. So kooperativ sind allerdings nicht alle...
 
Nicht einmal in einer unmittelbaren Gefahrenlage, wurde bei meinem Bekannten gehandelt.
Wer bestimmt denn die Gefahrenlage?
Der Arzt, der kurz mit dem Patienten spricht.

Mein Bekannter war frisch aus der Geschlossenen in Schleswig entlassen worden, weil er ja sooo gut auf seine Medikamente eingestellt war, die er allerdings seit Entlassung nicht mehr einnahm & lieber trank.
Sogar bei seiner Mutter hatte er sich telefonisch verabschiedet, von der ich dann ja auch den Wohnungsschlüssel erhielt.
Das erzählte ich alles dem Doc, doch der hat dies anscheinend nicht als Gefahrenlage gesehen, was sich dann ja auch als fatal rausstellte.

Wie muß denn eine Gefahrenlage aussehen?
Muß der Mensch auf der Brücke stehen, mit einem Schild in der Hand, ich bringe mich jetzt um?

Nein. Der Arzt hätte auf dich hören sollen. Allerdings obliegt es dennoch seiner Einschätzung, ob er ihn mitnimmt.
Auf der Brücke, mit einem Schild in der Hand... genau das ist das, wo das Gesetz zur Inobhutnahme zuverlässig greift. Alles andere ist oft zu komplex und wird leider nicht immer korrekt eingeordnet. Keiner kennt nämlich die Zukunft...
 
Nein muss ich nicht. Nur entscheiden ob derjenige in der Lage bei "klarem Verstand" ist. Was immer das auch heißen mag.

Ich habe es schon erlebt, dass da einer fast komplett aus den Latschen kippte und als die Rettung kam und ihn befragte, war der *Kerl* urplötzlich so klar, mir blieb die Sprache weg. Es versetzt einige einfach in Schrecken, wenn sie einen Krankenwagen sehen, sodass sie klar (oder nüchtern) scheinen. Und dann begründe mal, wieso du angerufen hast.
 
Ich habe es schon erlebt, dass da einer fast komplett aus den Latschen kippte und als die Rettung kam und ihn befragte, war der *Kerl* urplötzlich so klar, mir blieb die Sprache weg. Es versetzt einige einfach in Schrecken, wenn sie einen Krankenwagen sehen, sodass sie klar (oder nüchtern) scheinen. Und dann begründe mal, wieso du angerufen hast.
Ich muss nix begründen. Ich erzähl was passiert ist und überlass dem Arzt die Entscheidung. Dieser wird mir danken, weil ich ein aufmerksamer Bürger bin. Vielleicht wird der Kerl untersucht oder auch nicht. Das soll dann nicht mein Problem sein.
 
Ich muss nix begründen. Ich erzähl was passiert ist und überlass dem Arzt die Entscheidung. Dieser wird mir danken, weil ich ein aufmerksamer Bürger bin. Vielleicht wird der Kerl untersucht oder auch nicht. Das soll dann nicht mein Problem sein.

Wir haben einen in der Nachbarschaft (nicht direkt, aber in weitläufigem Sinn), der trinkt hin und wieder viel zuviel. Er droht dann, sich selbst und anderen (je nachdem, was für eine Laune er hat). Natürlich rufen die Leute hin und wieder die Rettung. Mitgenommen haben sie ihn bisher nicht.
Von Dankbarkeit ist mir nichts bekannt. Ich glaube, du lebst in einer Parallelwelt ;)

Ach so, ich habs: dein Schreiben ist konjunktiv, ach so. Alles gut :)
 
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Naja, gegen den Willen, WENN er auf einer Eisenbahnbrücke spazieren geht, wenn er mit einem Baseballschläger andere Leute bedroht oder dergl.
Die anzudrohende Gewalt muss immer in greifbarer Nähe sein, damit man gegen den Willen einweisen darf.
Was du da schreibst, ist somit echt... mit Verlaub, sehr ungenau und beunruhigt die Leute, denen jemand am Gartenzaun sagt, er wolle sich umbringen!
Und wenn jemand mir am Gartenzaun mitteilt, dass er solche Absichten habe und ich überhaupt nicht weiß, was ich mit dieser Äußerung nun anfangen soll, dann rufe die Notrufnummer und teile genau das mit!!!!
Ein Laie/ Nachbar/ Freund/ Familienangehöriger muß gar nichts fachlich einschätzen/ abwägen/ beurteilen, es reicht vollkommen, wenn er sich ernsthafte Sorgen macht, dass da irgendwas dran sein könnte.
Es gibt sogar Menschen, die anrufen, wenn sie nur etwas "komisches" beobachten (z.B. "da steht schon jemand ewig lange auf der Brücke und guckt runter, ich mache mir Sorgen"), nicht einmal mit dem Betreffenden gesprochen haben - ein Glück!
 
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