Bitte dringend um Hilfe für den Suizidgefährdeten Nachbar...

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Bitte dringend um Hilfe für den Suizidgefährdeten Nachbar..

Hier gehts genaugenommen um Leben oder Tod. Meinst du, da reicht es, ein Licht anzuzünden?

 
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Bitte dringend um Hilfe für den Suizidgefährdeten Nachbar..

Hier gehts genaugenommen um Leben oder Tod. Meinst du, da reicht es, ein Licht anzuzünden?

Es geht auch um Energiearbeit, gute Gedanken, Licht und Liebe-Energie, das hat grosse Kraft, denn alles ist Schwingung, alles ist Energie :)
 
ja, heute werde ich mit seiner Therapeutin sprechen und es ihr erzählen....

Kann es sein, dass du hier diverse "Seltsam-Geschichtchen" erzählst?

Genauso wenig wie ich dir den "kostspieligen" Einsatz des Rettungsdienstes bei deinem Beispiel im Thread abnehme (auch bei irrtümlichen Anrufen braucht man nichts zu bezahlen!- schlimm ist einfach, dass andere User so etwas glauben könnten und selbst zögerlich werden), nehme ich dir das oben ab und somit bin ich bei der Geschichte mit dem Nachbarn, dem es plötzlich so viel besser geht (über Nacht???) ebenfalls sehr skeptisch. Selbstgemachte Drogenpralinen passen hier auch gut rein ... (kopfschüttel).

Soso, die Schulmedizin kann also nix - dann lege ich dir doch dringend ans Herz, sie auch bitteschön NIEMALS SELBST in Anspruch zu nehmen.
(es wird immer erst groß getönt und wenn dann ernste Krankheiten auftauchen, sieht oftmals alles ganz anders aus, aber davon schreibt man dann hier nicht mehr)

Ich wünsche deinem Nachbarn (wenn er denn wirklich suizidal ist) aufmerksame weitere Nachbarn!
 
Es geht auch um Energiearbeit, gute Gedanken, Licht und Liebe-Energie, das hat grosse Kraft, denn alles ist Schwingung, alles ist Energie :)
Jou, darüber kann man dann reden, wenn es nicht um Leben oder Tod geht...
Bin gespannt,was die Therapeutin deines Nachbarn zu sagen hat. ( Stehen Therapeuten nicht auch unter Schweigepflicht ? )
 
Ich kann nicht nachvollziehen, was da passiert ist, ich war nicht dabei.
So etwas kenne ich nicht und spekulieren bringt wenig.

Jede Psychiatrie hat sicher wöchentlich (oft täglich mehrere) Aufnahmen, die SEHR und extremst gegen ihren Willen gebracht werden (ich beschrieb das doch schon mehrfach recht anschaulich in diversen Psychosethreads).
Niemand davon ist mehr böse darum, wenn er wieder auf dem Weg der Besserung ist, ganz im Gegenteil.

Naja, gegen den Willen, WENN er auf einer Eisenbahnbrücke spazieren geht, wenn er mit einem Baseballschläger andere Leute bedroht oder dergl.
Die anzudrohende Gewalt muss immer in greifbarer Nähe sein, damit man gegen den Willen einweisen darf.
Was du da schreibst, ist somit echt... mit Verlaub, sehr ungenau und beunruhigt die Leute, denen jemand am Gartenzaun sagt, er wolle sich umbringen!
 
Naja, gegen den Willen, WENN er auf einer Eisenbahnbrücke spazieren geht, wenn er mit einem Baseballschläger andere Leute bedroht oder dergl.
Die anzudrohende Gewalt muss immer in greifbarer Nähe sein, damit man gegen den Willen einweisen darf.
Was du da schreibst, ist somit echt... mit Verlaub, sehr ungenau und beunruhigt die Leute, denen jemand am Gartenzaun sagt, er wolle sich umbringen!

Voraussetzung ist natürlich das "der jemand" glaubhaft den Eindruck vermitteln kann eine Willensentscheidung zu treffen. Seine Lage also soweit einzuschätzen vermag, das ihm bewusst ist, dass er sich oder jemanden verletzen kann. Wer mit 4 Promille über das OktoberFest dackelt, darf damit rechnen die Nacht in einer Zelle zu verbringen. Ein genuscheltes "ich will aber nicht" wird da nicht mehr reichen..
 
Voraussetzung ist natürlich das "der jemand" glaubhaft den Eindruck vermitteln kann eine Willensentscheidung zu treffen. Seine Lage also soweit einzuschätzen vermag, das ihm bewusst ist, dass er sich oder jemanden verletzen kann. Wer mit 4 Promille über das OktoberFest dackelt, darf damit rechnen die Nacht in einer Zelle zu verbringen. Ein genuscheltes "ich will aber nicht" wird da nicht mehr reichen..

...und genau da unterscheidet der Gesetzgeber. Das Oktoberfest ist tabu. Dummes Reden am eigenen Gartenzaun wird noch nicht geahndet, es sei denn, es muss von einer unmittelbaren Gefahrenlage ausgegangen werden.
 
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...und genau da unterscheidet der Gesetzgeber. Das Oktoberfest ist tabu. Dummes Reden am eigenen Gartenzaun wird noch nicht geahndet, es sei denn, es muss von einer unmittelbaren Gefahrenlage ausgegangen werden.
Wobei Gefahrenlage auch bedeuten kann, das jemand in einer eigenen Notlage nicht mehr entsprechende handeln kann. Sprich an der eigenen Kotze erstickt oder vergleichbares bei anderen Substanzen.
 
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