Die von Eso-Heilanwendern Enttäuchten oder Geschädigten wird leider, anders als über Opfer von schulmedizinischem Pfusch keinerlei Statistik erhoben. Viele probieren das zB auch zuhause und in Eigenregie, ihren Krebs mit nichtschulmedizinischen Methoden zu bekämpfen.
Zwei Leute, die versucht haben ihren Krebs mit Alternativmitteln loszuwerden liegen auf dem Friedhof. Eine homöopathische Behandlung durch eine qualifizierte jklassische Homöopathin mit Heilpraktikerzulassung, die ich 2 Monate durchgeführt habe hatte keinerlei Effekt.
Am ehesten dürften da Sektenbeauftragte einen Überblick haben, weil Alternativheilmethoden nicht selten in sektenartigen Stukturen verbreitet und von guruartig auftretenden Personen werden bei denen stark über Glauben manipuliert wird.
Und deine Orakelei soll sowas sein wie ein Argument?
Natürlich würde es aus dem Totenschein hervorgehen, wenn ein Mensch an einer Reikibehandlung verstorben ist. Oder an einem Bioresonanzgerät. Oder daran, einen Orgonstrahler benutzt zu haben.
Tatsächlich und rein physikalisch ist sowas aber Nonsens zu behaupten, denn weder durch Handauflegen noch durch die korrekte Anwendung eines Bioresonanzgerätes kann ein Mensch sterben.
Hingegen durch Medikamente und Fehlbehandlungen schon.
Und wenn ein Mensch der Ansicht ist, eine Krebserkrankung lieber nicht schulmedizinisch behandeln zu lassen, dann hat ihn nicht die Esoterik getötet, sondern die Krankheit. Menschen dürfen das für sich nämlich entscheiden.
Wo die Grenze zu ziehen, ist der Punkt, dass ein Reikianer keine Heilbehandlungen ausüben darf im medizinischen Sinne, ebenso keine Diagnose stellen. Tut er es dennoch, macht dieser Mensch sich strafbar. Und dieses Fehlverhalten landet dann auch vor Gericht. Wo ein Richter dann schaut, ob tatsächlich Betrug vorlag oder gar Nötigung. Und selbst dann ist es nicht die esoterische Behandlung, die denjenigen geschädigt hat, sondern der ist einem Betrug auf den Leim gegangen.
DAS ist auch der einzige Punkt, der kritikwürdig ist. Wie Menschen mit alternativen Methoden als Nichtmediziner, die ja weder Diagnosen stellen noch medizinisch behandeln dürfen, tatsächlich agieren und sich dann dadurch strafbar machen, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Ob eine Methode wirklich funktioniert, man sie wissenschaftlich belegen kann oder nicht, spielt dabei überhaupt kein Rolle, solange sie nicht als schulmedizinisches Verfahren verkauft und eingesetzt wird. Jeder Mensch darf einem anderen Menschen z.B. die Hände auflegen oder auch mit einem Bioresonanzgerät experimentieren. Solange, wie bei Medizinern ja auch, keine Heilversprechen abgegeben werden und es sich nicht um schulmedizinische Behandlungen handelt.