Joey
Sehr aktives Mitglied
(...) Als Normalbürger neigt man dazu, die Gefährdung durch Messer zu unterschätzen.
Ändert nichts dran, dass Schüsse in den Rücken und Hinterkopf im Allgemeinen NICHT als Notwehr betrachtet werden und diese Verteidugungsbehauptung schon oft von Getichten abgeschmettert wurde.