Dass es vier Schüsse in den Rücken rechtfertigt, ist und bleibt immernoch fraglich.
Die Polizei hat sich verhältnismäßig in Relation zum unmittelbar aktuellen Verhalten des Menschen, mit dem sie es gerade zu tun haben, zu verhalten. Das ist ein breites Spektrum und kein einfacher Ein/Aus-Schalter, anhand dem Polizisten sagen könnten: "Oh, der verhält sich unverhältnismäßig, also dürfen wir jetzt voll drsufballern."
Genau so, wie dann auch die Strafe verhältnismäßig zur Tat sein muss und eben der Tat und Schuld angemessen sein muss. Und ja, ein Diebstahl wird stärker geahndet, wenn auch nur ein Messer in der Hosentasche dabei war. Aber auch das Strafmaß bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten und ist kein Ein/Aus-Schalter a la: "Böse, also Höchststrafe"
Bei den Nazis hatten Richter die Erlaubnis nach eigenem persönlichen Ermessen, die Boshaftigkeit der Täter zu deklarieren und das Strafmaß basierend darauf zu deklarieren. Einige haben das wirklich als eine Art Ein/Aus-Schalter ohne Zwischenspektrum benutzt, und so wurden dann auch Todesurteile wegen Diebstahl vollstreckt.
Darum gilt heute, dass die Härte des Gesetzes nicht härter sein darf, als zur Durchsetzung des Gesetzes notwendig. Eben verhältnismäßig in Relation zur Tat bzw. Situation.