Sie konnten da wahrscheinlich noch nicht wissen, wen genau sie vor dich hatten. Wenn hemand "Polizeilucv hekannr" ist, heiß das nicht, dass jeder Polizist das Gesichg kennt und die Perdon ggf. identifizieren kann, sondern nur, dass Ermittlungsverfahren gegen diesen Menschen liefen oder laufen.
Und natürlich müssen Polizisten vorsichtig sein und ggf. auch von der Schusswaffe Gebrauch machen, wenn Gefahr für Leib und Leben von sich selbst oder anderer Menschen donst unmittelbar bevorsteht. Das ist aber nunmal eher wahrscheinlich nicht der Fall, wenn man einen Menschen in den Rücken schießt.
Ich kann einige Urteile aufzeigen wo Gerichte sowas z.B. nicht als Notwehr werten und die Vertrifigung dahingehend ausschlagen. Bei "normalen" Durchschnittsbürgern kann da dann die Stresssituation, also dass der Mensch dadurch nicht klar-analytisch denkt sondern verstärkt impulsgesteuert (beinahe reflexhaft), durchaus strafmildernd oder auch strafbefreiend gewertet werden. Bei Polizisten, die auf solche Dituationen trainiert werden, zieht das aber nicht mehr; ganz egal, wo sie im Einsatz sind.
Polizisten sind darauf trainiert, Situationen einzuschätzen und angemessen zu handeln. Das ist hier wie es aussieht nicht geschehen; egal, was Lorenz noch suf dem Kerbholz hat.
Wenn die Ermittlungen noch irgendwelche Faktoren aufzeigen, die die Handlungen des Schützen rechtfertigen, könnte er von mir aus gerne freigesprochen werden und weiter als Polizist arbeiten. Nach dem, wie sich der Hergang bisher abzeichnet, sehe ich aber nicht viele Möglichkeiten dafür. Und dazu brauch der Erschossene nicht einmal ein Heiliger zu sein.